Cent-Differenz beim Druck der Umsatzsteuervoranmeldung

  • Jetzt habe für beide Firmen das erste Quartal erfasst. Bei der einen mit EÜR und IST-Versteuerung stimmt die errechnete MwSt. nicht. Und zwar ist die Umsatzsteuer 0,17 € zu niedrig im Ausdruck. Rechne ich die ausgegebene Bemessungsgrundlagen von "Hand" (OK, Taschenrechner) aus, ist das Ergebnis leicht höher.


    Dass kann doch nicht sein! ;(

  • Leider nein, maulfurf23. Ich schaue nur auf die ausgegebene U.St.-Voranmeldung, wie sie aus dem Drucker käme. Da steht ein netto Umsatz, und daneben der passende MwSt.-Betrag. Und dieser Betrag im Ausdruck ist noch kleiner als der Taschenrechner gerechnete Wert Netto x U.St.%.


    Würde das Programm an dieser Stelle den Netto-Umsatz mit Cent rechnen oder mathematisch (auf)runden, dann wäre der MwSt.-Betrag ja höher als der korrekte Wert. 8|


    Wenn ich nicht betroffen wäre, wäre es fast lustig. Aber an dieser Stelle hört der Spaß auf. Wenn da Rundungsfehler o.ä. an dieser Stelle durchschlagen, dann geht nicht mehr. Da hilft auch meine Geduld (oder Penetranz, je nach Perspektive ;) ) nicht mehr.


    Das muss doch was anders sein. Ich bin doch nicht der erste, der seine Steuer nachrechnet. Spätestens der diebische Vogel wird doch meckern...

  • Die Bemessungsgrundlage wird auf volle € (ab-)gerundet (nicht kaufmännisch), die USt aber vom genauen Umsatz angegeben (lt. Konto 1776) - selbst wenn vom gerundeten Umsatz ausgegangen wird, sind die Differenzen durchaus doch noch im tolerablen Bereich ;)

  • Moin,


    das Problem ist leider schon uralt und wurde auch seinerzeit schon von Franco bei Buhl eingereicht und angemahnt. (siehe alte Beiträge im Forum)
    Die Bemessungsgrundlage und die angezeigte USt haben leider noch nie zusammengepasst.


    Die steuerlich korrekte Vorgabe ist eigentlich ein Weglassen der Cent-Beträge bei der Bemessungsgrundlage und daraus die USt zu errechnen. Um nicht jedes Jahr in sich unschlüssige UVAs oder USt-Erklärungen abzugeben, bin ich dazu übergegangen, diese über Elster-online einzureichen. Sonst weckt man beim FA noch schlafende Hunde.


    LG Chris

  • Nein, maulwurf23. ich muss Dir widersprechen. Es gibt kein Rundungsverfahren, das einen kleineren Betrag ergibt als beim Verfahren zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage – soweit klar, oder soll ich das mathematisch beweisen? Jedes andere Rundungsverfahren für zu etweder gleich großen Beträgen, oder größeren. Keiner geht bei korrekter Rechnung nicht.


    Aber bei mir ist der vom Programm ausgerechnete Umsatzsteuerbetrag kleiner als der korrekte Wert. Dsa Programm rechnet falsch. Sogar richtig falsch 8o , da die Differenz deutlich mehr ist als ein Centbrucktei bis 1,5 Cent (für die es im Grenzbereich vielleicht noch eine Grauzone gäbe).


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Steuerprüfer ein Buchhaltung als ordnungsgemäß ansieht, wenn die genutzte Software schon bei so einer einfachen Aufgabe solche Fehler macht. Oder anders gesagt, wenn ich darauf hoffen muss, dass kein Prüfer kommt, dann brauche ich im Grunde gar keine Buchhaltung – oder?

  • Ergibt für mich also wenig Sinn, hier weiter zu diskutieren

    stimmt - zumal @senneplastik nie geschrieben hat, was herauskomnmt, wenn er die gerundete Bemessungsgrundlage mit 19% multipliziert. Nur dies ist das, was das Finanzamt interessiert.

  • @senneplastik: Wie Du auch aus den Links erkennen kannst, handelt es sich weder um einen "Fehler" noch ist die Ordnungsmäßigkeit der Berechnung anzuzweifeln. Ergibt für mich also wenig Sinn, hier weiter zu diskutieren :)

    Sorry, maulwurf23. Weder die Links, noch Deine Ausführungen erklären, was an folgender Rechnung richtig ist:


    Umsatz netto 5.555,99 €, gerundet:5.555,00 € x 19% U.St. = 1.055,28 € (gemäß Buhl)


    Mein Taschenrechner ist sich mit Elster einig: Korrekt wären 1.055,45 €


    Du schreibst in einem verlinkten Threads (von dort Zitieren klappt leider nicht), die (regelmäßig mit dieser Software auftretenden) Differenzen liegen im "erlaubten Cent-Bereich" – so eine Regelung kenne ich nicht. Hast Du eine Quelle/Link/§ oder Ausführungsvorschrift? Dann wäre ich, und sicher viele andere (auch potentielle) Nutzer beruhigt.


    Ich kenne nur die dringende Empfehlung, eben nicht dauern falsche Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Sind wir uns wenigstens in diesem Punkt einig?