Eigenverbrauch aus PV-Anlage in Umsatzsteuervoranmeldung

  • Moin ...


    ihr bekommt doch sicherlich 1 x im Jahr von eurem Stromanbieter eine Jahresabrechnung.


    Zumindest bei mir ist darin alles detailiert aufgeführt.


    Eintragen ...


    fertig ...


    Warum monatlich immer alles aufschreiben ... ausrechnen ... etc ?


    Gruß Kuddel

  • Hallo zusammen,


    als Neuling ich durchforste gerade das Forum und bin nunmehr hier hängen geblieben.


    mhinz

    Vielen Dank für die ausführliche Erklärung zur Berechnung und Buchung des Eigenverbrauches.


    Kuddel1

    Ich bin Deiner Ansicht, dass man diese Berechnung nicht zwingend monatlich durchführen müsste, wenn man dies mit seinem Gewissen vereinbaren kann ;)

    Durch die Abrechnungen von Stromversorger und Netzbetreiber werden einem die relevantesten Daten einmal jährlich zur Verfügung gestellt.

    Mitunter sollte die PV-Anlage ja auch eine Möglichkeit der Auswertung und des Vergleiches in Bezug auf Produktion und Netzeinspeisung bieten (Ist zumindest bei meiner Anlage so) :/

    Jedoch nunmehr meinerseits die Frage, ob das Erfassen des Eigenverbrauches, wie von Dir dargestellt, in der Einkommensteuererklärung ausreichend ist?

    Meines Erachtens muss das Verbuchen dessen wie von mhinz beschrieben auch in der EÜR erfolgen.

    Oder denke ich hier einfach zu umständlich?


    Besten Dank vorab :thumbsup:

  • Oder denke ich hier einfach zu umständlich?

    Vermutlich ja ...


    In meinen Bildern sind oben die Zahlungen vom Netzbetreiber einzutragen.

    Die sind identisch mit der EÜR.


    Die Rückzahlungen für den selbstverbrauchten Strom entnimmst Du Deiner letzten Stromabrechnung.


    Auch für den selbstverbrauchten Strom must Du Umsatzsteuer bezahlen.


    Das Programm rechnet Dir alles haargenau aus.


    So rechne ich ab .. so wird es vom FA akzeptiert ... und so bleibt es bei mir.


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Kuddel1 - Vielen Dank für Deine Rückmeldung.


    Bei mir wird jedoch einerseits die Position zum Erfassen einer Rückzahlung für selbst verbrauchten Strom an den Netzbetreiber nicht angezeigt und andererseits ist dahingehend auf den entsprechenden Belegen auch nichts ausgewiesen.


    Es ist auch so, dass Stromlieferant und Netzbetreiber bei mir nicht identisch sind.


    Meinerseits konnten lediglich die Zahlungen vom Netzbetreiber sowie, wie von Dir bildlich dargestellt, die Daten zur Entnahme für den Selbstverbrauchten Strom erfasst werden.


    Daher muss ich einfach noch mal für mein Gewissen fragen..., da Datenerfassung in der Einkommensteuer nunmehr so belassen und keine weitere Buchung in der EÜR für den Eigenverbrauch vornehmen?


    VG, momozone

  • Bei mir wird jedoch einerseits die Position zum Erfassen einer Rückzahlung für selbst verbrauchten Strom an den Netzbetreiber nicht angezeig

    Du nutzt aber das WISO Steuersparbuch 2021 ?


    Dann schicke mal einen Screen von den Betriebseinnahmen aus der Einnahmeüberschußrechnung ... ( Bild 1 / 21 )


    gK

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    :lol:

  • Puhhhhh .....


    Dann weiß ich im Augenblick auch nicht weiter ...


    Vielleicht kann ein anderer User diesen Unterschied erklären ...


    Notfalls ein Ticket einreichen ...


    gK

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    :lol:

  • Kuddel1 - Darf ich fragen, wohin Deine Gedanken bzgl. der Nachfrage gingen?

    Scheinbar gibt es Unterschiede in den jeweiligen EIngabemasken bei Dir und bei mir.


    Aber vom Grunde her doch nach meinem Verständnis auch erstmal zweitrangig, oder?


    Für mich wäre jetzt nur interessant zu wissen, ob ich die Privatentnahme neben den erfassten Daten in der Einkommenssteuer auch nochmal in dem separaten Modul EÜR erfassen sollte?

    Nach meinem Verständnis müsste ich ja dann für die Buchung der Privatentnahme in der EÜR auch die Umsatzsteuer mittels korrigierter Umsatzsteuer-Voranmeldung an das FA entrichten.

    Was ich ja aber mit den erfassten Daten über die EÜR in der Einkommensteuer ja aber ebenfalls schon erledige.


    Verstehst Du halbwegs meine Gedankengänge?


    Gruß

  • Nach meinem Verständnis müsste ich ja dann für die Buchung der Privatentnahme in der EÜR auch die Umsatzsteuer mittels korrigierter Umsatzsteuer-Voranmeldung an das FA entrichten.

    Wie willst Du denn die Privatentnahme berechnen ?

    Wann bekommst Du denn die Stromabrechnung ?


    Ich würde bei meinem Weg bleiben ...


    Wenn sich sonst keiner hier meldet, mach ein Ticket auf und frage nach, warum der Eintrag bei Dir fehlt ?


    gK

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol:

  • Wie willst Du denn die Privatentnahme berechnen ?

    Wann bekommst Du denn die Stromabrechnung ?


    Die Berechnung würde ich wie von mhinz beschrieben, nur auf´s Jahr gesehen, durchführen.

    Komme bei dieser Berechnung auf 306,69 € (netto) zum vom Programm berechneten fiktiven Einkaufspreis 307,67 € >>> 0,98 € Differenz.


    Die Buchung würde ich dann wie folgt in der EÜR durchführen wollen:


    Sachkonto 8910 (H) = 306,69 € // Umsatzsteuer 16 % = 49,07 € // Geldkonto 1880 (S) = 355,76 €.


    Nur wäre das nicht doppelt gemoppelt? Buchung im Modul EÜR sowie die Datenerfassung im Modul EkSt?


    Die Stromabrechnung bekomme ich vermutlich erst im April, da ich im vergangenen Jahr im April den Anbeter gewechselt habe.

    Ist für mich aber nicht zwingend erforderlich, da ich zum Ende des Jahres (31.12.2020) meinen Verbrauchsstand beim Stromanbieter online gemeldet hatte und diese auch online abrufen kann.

    Von daher ist der Verbrauch zum Jahresende bekannt.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sich sonst keiner hier meldet, mach ein Ticket auf und frage nach, warum der Eintrag bei Dir fehlt ?

    Wozu? Man kann es doch einmal mit den Daten zu den bekannten gesetzlichen Änderungen probieren. Und bei Dir sollte ein Klick auf das kleine vorstehende Fragezeichen bzw. die rechtsseitige Erläuterung reichen. ;)

  • Wozu? Man kann es doch einmal mit den Daten zu den bekannten gesetzlichen Änderungen probieren. Und bei Dir sollte ein Klick auf das kleine vorstehende Fragezeichen bzw. die rechtsseitige Erläuterung reichen.

    Miwe ... diese Hinweise habe ich mehrfach gelesen.

    Kann es sein, das bei mir ein 2. Feld auftaucht, weil meine Anlage vor dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurde ?


    Das würde den Unterschied erklären ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Kann es sein, das bei mir ein 2. Feld auftaucht, weil meine Anlage vor dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurde ?

    Ja. Und genau das besagt ja auch die Erläuterung des Programms, eigentlich wortwörtlich.

  • ihr bekommt doch sicherlich 1 x im Jahr von eurem Stromanbieter eine Jahresabrechnung.


    Zumindest bei mir ist darin alles detailiert aufgeführt.


    Eintragen ...


    fertig ...


    Warum monatlich immer alles aufschreiben ... ausrechnen ... etc ?

    Genau zu diesem Thema habe ich auch eine Frage. Ich hoffe, dass es ok ist, wenn ich mich an diesen Thread mal mit dranhänge ...


    In 2021 habe ich vierteljährlich eine UStVA abgegeben (laut Finanzamt reicht dies in meinem Fall). Darin ist logischerweise noch nichts von der Jahresabrechnung / Eigenverbrauch zu sehen, da die Jahresabrechnung vom Stromanbieter ja erst jetzt im Februar 2022 eingetroffen ist. (Der Einfachheit halber nehmen wir mal an, dass die Anlage am 01.01.2021 in Betrieb gegangen ist).


    Jetzt steht die Umsatzsteuererklärung (UStE) für 2021 an. Im 'Wiso Steuersparbuch' kann ich ja - wie oben in Screenshots zu sehen (RE: Eigenverbrauch aus PV-Anlage in Umsatzsteuervoranmeldung) - den Eigenverbrauch & Co eintragen und erhalte dadurch den Wert für "Wert der Entnahme von Strom auf Basis der Selbstkosten" usw. ... So weit, so gut.


    Die Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom taucht also in keiner der 4 UStVA für 2021 auf.
    Jetzt kommt die UStE 2021. Dort wird jedoch die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch enthalten sein. Ist das ein "Problem"? Meine Vorstellung ist (und da kann der Denkfehler schon sein), dass sich die UStE aus den 4 UstVA ergeben muss.
    Oder sind meine Bedenken unbegründet?

    Danke im Voraus!

  • Hallo, ich mache die Steuern für meine Photovoltaikanlage ab 08.2011 in Betrieb, die meiner Tochter ab 10.2012 in Betrieb.

    Also 2 verschiedene Berechnungen für den selbstverbrauchten Strom.

    Benutze für die jeweiligen Buchungen bei WISO Steuer - Einnahme-Überschuss-Rechnung. Damit mache ich die Jahresumsatzsteuer und

    die Einnahme-Überschuss-Rechnung die direkt ans Finanzamt geht.

    Bei der Einkommensteuererklärung wird nur noch der berechnete Betrag eingesetzt.


    Also um zu helfen brauche ich wann die Anlage in Betrieb genommen wurde