Hallo zusammen!
In 2016 habe ich eine große zahnärztliche Behandlung bekommen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattete einen kleinen Teil davon. Auf dem Schreiben der Krankenkasse steht, das ich diesen Beleg für die Steuererklärung aufheben soll.
Wo wird das den eingetragen? Die Kosten die ich selbst getragen habe, habe ich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht.
Lg Nicole
Kostenerstattung durch Krankenkasse
- 61078
- Unerledigt
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Die Kosten die ich selbst getragen habe, habe ich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht.
D.h., Du hast die Erstattungen der Krankenkasse schon abgezogen?
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Nein das habe ich noch nicht gemacht.
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Dann musst Du die Erstattung selbstverständlich auch als eine solche erklären/eingeben. Wenn Du ein Steuerprogramm nutzt, gleich welchen Herstellers, sollte es Dich doch entsprechend anleiten.
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Also ziehe ich die Kostenerstattung der Krankenkasse bei den außergewöhnlichen Belastungen ab und trage die Erstattung bei den Vorsorgeaufwendungen ein?
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nein - nicht doppelt: die Erstattung hat doch nichts mit den Vorsorgeaufwendungen zu tun, sondern mindert die a.o. Belastung!
Lia -
Also ziehe ich die Kostenerstattung der Krankenkasse bei den außergewöhnlichen Belastungen ab und trage die Erstattung bei den Vorsorgeaufwendungen ein?
Du hast ein Steuerprogramm? Dann solltest Du Dir einmal genau die Beschreibungen der Eingabemasken und Kennziffern anschauen. Da lässt heutzutage kein Programm, gleich welchen Herstellers, irgendwelche Fragen offen. Da ist alles beschrieben und erläutert. Ansonsten solltest Du über die Anschaffung eines Steuerprogramms nachdenken.