Bestätigung über Geldzuwendung

  • Guten Abend,


    Für ein Benefizkonzert für die Tafel der Diakonie habe ich als Musiker statt Gage eine sogenannte "Bestätigung über Geldzuwendung" bekommen.
    Also wohl eine Spendenquittung.
    Mir stellt sich nun die Frage wie ich diese als Ausgabe buchen muss/kann.
    In meiner EÜR oder in der Einkommensteuer Erklärung. Falls EÜR, welches SK bzw. GK?
    Falls von Relevanz: Ich bin U-Steuer vorabzugsberechtigt.


    Vielen Dank für die Hilfe schon mal,


    Grüsse, Bernd

  • Das hilft mir leider nicht weiter.
    Was ich gefunden habe ist ein thread über eine Sachspende, ein Bild eines Künstlers, das wohl seinem Betriebsvermögen zugerechnet wird.


    Ich habe nur meine Leistung als Musiker zur Verfügung gestellt. Warum sollte ich den Betrag, der auf der Spendenquittung steht als Einnahme verbuchen müssen um in in der EStE wieder als Ausgabe angeben zu können. Das ist doch total Gaga.
    Ich hatte keine Einnahme, nur die Ausgabe meiner Leistung als Musiker und die Anfahrt.

  • Ich habe nur meine Leistung als Musiker zur Verfügung gestellt.

    Und dafür erhältst du ein Entgelt (das übrigens auch der Umsatzsteuer unterworfen werden muss!). Dieses Entgelt hast du als Privatperson entnommen und dem Verein als Spende zukommen lassen.
    Das ist absolut nicht Gaga, sondern geltendes Recht, an das auch du dich zu halten hast. Sonst könnte das Finanzamt mit solchen Dingen wie leichtfertiger Steuerverkürzung kommen (denn da auf der Bescheinigung ja steht, dass du eine (Sach-)Leistung erbracht hast, wird das Finanzamt die Einnahme in deiner EÜR auch suchen.


    Es ist ausserdem keine Geldleistung, sondern eine Sachleistung wie in dem verlinkten Thread! Du hast musiziert und kein Geld gespendet.

  • ich habe aber kein Entgelt erhalten! Nur eine Spendenquittung.
    Die Spendenquittung ist doch für die Diakonie eine Einnahme und nicht für mich!
    Irgendwie steh ich auf dem Schlauch.


    ich muss das also als Privatentnahme mit MwSt. buchen um es dann in der EStE wieder geltend machen zu können?
    Das macht doch keinen wirklichen Sinn. Damit werde ich ja bestraft, dass ich meine Leistung spende.


    Ich muss MwST. abführen für etwas, dass ich nicht bekommen habe?

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte keine Einnahme, nur die Ausgabe meiner Leistung als Musiker und die Anfahrt.

    Wie nesciens schon sagte und aus den verlinkten Treffern der Forumssuche ersichtlich, hast Du einkommen- und umsatzsteuerlich eine ganz normale Betriebseinnahme zu versteuern. Und dies solltest Du auch tunlichst machen, denn die Finanzverwaltung schreibt auch Kontrollmitteilungen und ein Unterlassen könnte für Dich erhebliche Konsequenzen haben. Und dieses vollkommen unabhängig von einem evtl. möglichen Spendenabzug im Privatbereich der ESt-Erklärung.

  • Danke für die Aufklärung, da habe ich wohl ins Klo gegriffen.


    Bleibt die Frage wie ich das nun buche.
    In der EÜR als Privatentnahme? Betrag netto oder brutto?
    Absetzen in der EStE?

  • warum ins Klo gegriffen? Sie haben eine Leistung erbracht und dafür gibt es einen Erlös= Einnahme ggf. incl. USt - statt das Geld in die Hand zu bekommen, haben Sie das Geld gespendet und dafür können Sie den vollen Bruttobetrag als Spende = Sonderausgbe geltend machen!


    Endlich verstanden?


    Lia

  • insofern, dass ich USt. abführen muss, die ich nie bekommen habe und dank meiner Umsätze nicht in den EKSt. relevanten Bereich kommen werde.


    Ich habe es mittlerweile begriffen, dass dieses Modell mit der Spendenquittung nur hilft die Einkommenssteuer zu senken. Für Geringverdiener ist es nicht hilfreich.


    Ich kann aber immer noch nicht verstehen, dass eine Leistung, die ja in dem Fall der Leistungsempfänger (Diakonie) mit Ausstellung der Spendenquittung als Einnahme versteuern muss (?) auch für den Spender als Einnahme gilt.

    • Offizieller Beitrag

    insofern, dass ich USt. abführen muss, die ich nie bekommen habe

    Selbstverständlich hast Du die bekommen.


    Du hast, wie schon mehrfach von verschiedenen Leuten erläutert, eine einkommen- und umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme erzielt, die Du, im Wege eines vereinfachten Zahlungswegs, direkt wieder im Rahmen einer Privatentnahme bzw. privaten Spende verausgabt hast.

  • Selbstverständlich hast Du die bekommen.
    Du hast, wie schon mehrfach von verschiedenen Leuten erläutert, eine einkommen- und umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme erzielt, die Du, im Wege eines vereinfachten Zahlungswegs, direkt wieder im Rahmen einer Privatentnahme bzw. privaten Spende verausgabt hast.

    offensichtlich weicht meine Logik von der des deutschen Steuerrechts ab. Schön für Euch, dass ihr der folgen könnt. Ich kann es nicht.


    Ich selbst kann Vorsteuer nur geltend machen, wenn ich eine Rechnung eines anderen MwSt.-pflichtigen Unternehmens vorlegen kann. Wieso muss ich MwSt. abführen für einen Betrag, den ich nie wirklich bekommen habe? Einzig habe ich eine Bescheinigung, die es mir erlaubt den Betrag der in meine EST Berechnung einfliesst zu schmälern.


    Ich habe nur gegeben: meine Leistung. Und nichts genommen. Die Diakonie hat genommen. Und zwar meine Leistung. Ich gehe mal davon aus, dass sie den Betrag auf der Spendenquittung als Einnahme versteuern müssen.
    Wieso muss ich meine eigene Leistung und diesen Betrag als Einnahme rechnen? Das ist doch absurd!
    Ich bin zwar Freiberufler und damit Unternehmer, aber immer noch eine Person.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin zwar Freiberufler und damit Unternehmer,

    Eben. Das ist der eine Punkt. Du hast als Unternehmer eine Leistung erbracht und dafür eine Gegenleistung erhalten.


    aber immer noch eine Person.

    Eben. Das ist der andere Punkt. Du hast als Privatperson eine private Ausgabe aus Deinem betrieblichen Geldkonto/-bereich (Privatentnahme) in Form einer Spende an die Diakonie getätigt und dafür eine Spendenbescheinigung erhalten, die ggf. im Rahmen der Sonderausgaben als Spende abziehbar ist.


    Male es Dir doch einfach einmal auf. Schalte von mir aus noch eine Barkasse dazwischen oder ein Bankkonto. Kein Unterschied im Ergebnis zu dem oben geschilderten vereinfachten Zahlungsweg.


    Kannst auch die oben verlinkten Treffer aus der erweiterten Forumssuche noch einmal lesen. Da steht alles immer und immer wieder so oder so ähnlich beschrieben.

  • ok, buche das jetzt folgendermassen:


    Einnahme Umsatzerlös 7% SK 8300 Geldkonto 1000 (Bar Kasse)
    Privatentnahme (Kasse) SK 1800 Geldkonto 1000


    und dann in der EKS-E die Spende


    Ist das so richtig, kann man das so machen?


    Danke und viele Grüsse

  • im Prinzip richtig: Buchungssatz andersherum: per 1000 an Erlös/ 7% USt + per Privatentnahme( Spende) an 1000.


    Wenn Sie so rumwüten, dann geben Sie doch in Zukunft mehr keine Benefizkonzerte als Musiker!


    Lia

  • zumindest werde ich mich nicht mehr auf solche Konditionen einlassen

    im Prinzip richtig: Buchungssatz andersherum: per 1000 an Erlös/ 7% USt + per Privatentnahme( Spende) an 1000.


    Wenn Sie so rumwüten, dann geben Sie doch in Zukunft mehr keine Benefizkonzerte als Musiker!


    Lia


    aber die Buchung verstehe ich trotzdem nicht