Doppelte Haushaltsführung nach Studium

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur steuerlichen Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.


    Die Situation ist wie folgt: Ich bin 22 Jahre alt und schließe bald mein Studium ab. Während meines Studiums konnte ich noch kostenlos an den Wochenenden im Elternhaus (mit einem Elternteil) wohnen, während ich unter der Woche in der Mietwohnung in der Universitätsstadt lebte.


    Mein zukünftiger Arbeitgeber ist 120 km von meiner Zweitwohnung entfernt (aber mit guter Zuganbindung), jedoch 205 km von meinem Elternhaus. Da alle meine Familienangehörigen in meiner Heimatregion wohnen und ich dort auch noch Schulfreunde habe, möchte ich meinen Hauptwohnsitz weiterhin in der Region behalten und ca. alle 2-3 Wochen am Wochenende nach Hause fahren.


    Im Elternhaus würde mir unentgeltlich ein Raum mit eigenem Bad zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden, jedoch werde ich mich an den Wohnnebenkosten beteiligen.


    Nach meinen Recherchen ist die Anerkennung direkt nach der Ausbildung eher schwierig. Vor allem wird bei jungen Arbeitnehmern die „Mitbestimmung“ im Haushalt vorausgesetzt.
    Wie ist diese nachzuweisen? Mein Einkommen wird das des dort wohnenden Elternteils übersteigen (d.h. wirtschaftliche Selbstständigkeit ist gegeben), zusätzlich beteilige ich mich regelmäßig an Gartenarbeiten bzw. Arbeiten im und am Haus.


    Welche Punkte müssen zusätzlich beachtet werden, um den Sachverhalt gesetzeskonform und schlüssig dem Finanzamt vorzutragen?


    Meine Großeltern (Wohnhaft im Nachbarort) haben mir ebenfalls, bei der Suche nach einem Wohnort in meiner Heimatgemeinde, ein Zimmer mit Bad, zu ähnlichen Konditionen angeboten.
    Würden sich hierbei die Voraussetzungen ändern, da es nicht mein Elternhaus ist?


    Vielen Dank für eure Hilfe! :)

  • Welche Punkte müssen zusätzlich beachtet werden, um den Sachverhalt gesetzeskonform und schlüssig dem Finanzamt vorzutragen?

    Da solltest du einen Lohnsteuerhilfeverein fragen - wir dürfen dir hier keine steuergestaltenden Ratschläge erteilen.


    Grundsätzlich wirst du darlegen müssen, was sich geändert hat, wenn du bislang am Wochenende zuhause warst und zukünftig. Die bloße Beteiligung an den Nebenkosten wird nicht ausreichend sein m. M. n. Auch Gartenarbeiten etc. wirst du vorher auch gemacht haben. Also nicht ganz einfach zu beantworten.



    Meine Großeltern (Wohnhaft im Nachbarort) haben mir ebenfalls, bei der Suche nach einem Wohnort in meiner Heimatgemeinde, ein Zimmer mit Bad, zu ähnlichen Konditionen angeboten.
    Würden sich hierbei die Voraussetzungen ändern, da es nicht mein Elternhaus ist?

    Würde m. M. nach nichts ändern, da "ähnliche Konditionen". Im Gegenteil, das FA wird dich fragen, warum am Heimatort ein Umzug notwendig sein sollte, wenn du weiterhin wie vorher auch in der elterlichen Wohnung ein Zuhause hast.

  • gern geschehen, auch wenn es ja eher betrübliche Infos sind, aber auch dies sollte man mitteilen, um keine falschen Hoffnungen zu wecken