Erste Winterreifen aktivieren

  • Hallo ihr lieben!


    Ich habe ein paar Fragen zur Aktivierung von den ersten Winterreifen.
    (EÜR, Ist-Versteuerung)


    Wir haben den Betriebs-PKW im Mai gekauft und da wurde er mit Sommerreifen verkauft. Nun, Ende August, standen die ersten Winterreifen an. Es sind S/W Reifen, also ganzjährig nutzbar. Ich habe schon auf verschiedenen Seiten gelesen, dass die erste Winterbereifung auf jeden Fall in die AfA PKW mit eingehen muss, da das Fahrzeug im Winter sonst nicht im betriebsbereiten Zustand wäre.


    Also werde ich diese Bereifung aktivieren.


    - aktiviere ich die Nettosumme oder die Bruttosumme? (Ich denke zwar, das gibt das Programm vor, aber es wäre interessant zu wissen)
    - meinen Kontoabgang/Bezahlung der Rechnung buche ich diese Summe auf 320 PKW, weil diese Bereifung ja abgeschrieben wird und sie damit auf meinem PKW Konto auftauchen?
    - die Vorsteuer wird ja in der AfA nirgends eingetragen (?), ich kann sie aber gleich vom Kontoabgang ziehen, oder?
    - wie ist das mit dem Privatanteil? (Wichtige Frage)Wir führen Fahrtenbuch und der Privatanteil wird bei uns monatlich nach dem Wert des letzten Jahres gebucht. Wir müssen auf die Reifen doch sicher einen Privatanteil zahlen. Kommt der dann erst bei Bezahlung der Rechnung und dann wie gehabt zum tragen (1880 an...Instandhaltung?)


    (Meine Fragen lauten also quasi: wie bekomme ich diesen ersten Satz Winterreifen sauber und nett und mit Privatanteil in meine Buchhaltung? :) )


    Das Auto hat eine Restnutzung von 3 Jahren, da gebraucht gekauft. Das nächste Betriebsauto wird nach diesem Ablauf angeschafft werden (und dieses aktuelle dann höchstwahrscheinlich abgeschafft) und auf jeden Fall das gleiche Modell sein. Wir möchten diese S/W Bereifung dann auch auf dem neuen PKW nutzen.
    -Wie müsste ich das dann buchen?


    Herzlichen Dank schon im Voraus für eure wie immer tolle Hilfe!


    Liebe Grüße
    Marlen

  • Reifen sind wie Verbrauchsmaterial, gerade bei einem gebrauchten Auto. Auf Kosten buchen - hat mit Privatanteil nichts zu tun, der wird ja nach dem Neupreis bei 1% Methode ermittelt oder nach Fahrtenbuchmethode und allen Kosten = Winterreifen...
    Lia

  • Moin,




    Reifen sind wie Verbrauchsmaterial

    das stimmt so pauschal m. E. nicht - nur wenn es sich um den Austausch bereits vorhandener Reifen handelt.


    Also Marlen, Du buchst, wie von Dir angedacht die Rechnung auf das PKW-Konto. Dort landet ja (wie auch bei jeder "normalen" Ausgabe) der Nettowert - meist ist hier ja ein entsprechender Steuerschlüssel schon vorgegeben. Diese Summe dieses Kontos reduziert sich dann durch die jährliche Abschreibung.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo und vielen Dank für eure Antworten!


    lialia aus deinem Post werde ich nicht so richtig schlau. Als einfachen Aufwand kann ich sie jedenfalls nicht buchen, da sie ja der erste Satz Winterreifen sind. Alle folgenden kann man wohl als Aufwand buchen und sofortabziehen, wie Maulwurf schon sagte.
    (U.a. Hier zu lesen https://www.deutsche-handwerks…-absetzen/150/3098/178036)


    Wie sieht es nun mit dem Privatanteil aus oder hab ich hier einen Denkfehler?
    Moment, ich muss ja am Ende des Jahres auch den Privatanteil an der AfA buchen. Ist er dann damit abgegolten? Dann brauche ich ihn ja von dieser Eingangsrechnung gar nicht extra berechnen und buchen. Sonst würde ich ihn ja zweimal geltend machen...? ?(


    GLG
    Marlen

    • Offizieller Beitrag

    Das Auto hat eine Restnutzung von 3 Jahren, da gebraucht gekauft.

    Und wie genau habt Ihr die Restnutzungsdauer ermittelt?

    Das nächste Betriebsauto wird nach diesem Ablauf angeschafft werden (und dieses aktuelle dann höchstwahrscheinlich abgeschafft) und auf jeden Fall das gleiche Modell sein.

    Denn genau das ist für eine AfA-Ermittlung des aktuellen Fahrzeugs absolut unerheblich.


    Wir möchten diese S/W Bereifung dann auch auf dem neuen PKW nutzen.

    Reifen sind wie Verbrauchsmaterial, gerade bei einem gebrauchten Auto.

    Er stattet sein betriebliches Fahrzeug erstmals mit Winterreifen aus, so dass diese zwingend zu aktivieren sind. Dabei spieltes keine Rolle, ob das erworbene Fahrzeug als Neuwagen oder Gebrauchtwagen erworben wurde. Schließlich gibt es ja auch Vorführwagen, Jahreswagen etc., die auch regelmäßig als Gebrauchtfahrzeug gelten.


    lialia aus deinem Post werde ich nicht so richtig schlau. Als einfachen Aufwand kann ich sie jedenfalls nicht buchen, da sie ja der erste Satz Winterreifen sind. Alle folgenden kann man wohl als Aufwand buchen und sofortabziehen, wie Maulwurf schon sagte.

    genau


    Wie sieht es nun mit dem Privatanteil aus oder hab ich hier einen Denkfehler?
    Moment, ich muss ja am Ende des Jahres auch den Privatanteil an der AfA buchen. Ist er dann damit abgegolten? Dann brauche ich ihn ja von dieser Eingangsrechnung gar nicht extra berechnen und buchen. Sonst würde ich ihn ja zweimal geltend machen...?

    Du solltest Dich einmal dringend zur Privatnutzung eines betrieblichen Kfz sowie den Begriffen unentgeltliche Wertabgabe, 1%-Regelung, 0,03%-Regelung, Fahrtenbuchregelung etc. einlesen. Da gibt es hier im Forum genug Lesestoff. Oder aber auch einmal in die maßgeblichen Gesetze schauen.

  • Hallo und Danke für die Infos!


    Ich habe mich stark zur Privatnutzung belesen und buche die ja auch regelmäßig :) somit ist das nicht neu. Nur mit der AfA habe ich ab und an ein Brett vorm Kopf.


    Die Restnutzungsdauer für die AfA haben wir nach km-Stand und Zulassungsjahr ermittelt vom BFH (z.B https://www.zervant.com/de/blo…nsanleitung-mit-beispiel/ hier nachzulesen)


    Ich weiß, dass der Privatanteil an den Kosten mit VSt, --> zu der auch die Abschreibung gehört <-- , am Jahresende aufgedröselt wird und entsprechend gebucht. Ich nehme an, ich will hier wieder etwas doppelt buchen vor lauter Korrektheit :S


    Meine Frage ist eigentlich nur, ob ich von meiner Eingangsrechnung, die auf das PKW Konto geht, noch einen Privatanteil buchen muss, oder ob dieser mit der AfA-Privatnutzungsbuchung am Ende des Jahres abgegolten ist.


    Sorry miwe, ich hab hier ein Kleinkind, was mir die Nächte raubt, da ist man einfach manchmal nicht so ganz frisch und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht ;)


    GLG Marlen

  • Nachtrag: und der zweite Fall, die Nutzung dieser Bereifung auf einem anderen Fahrzeug in 3 Jahren, ist reine Neugier. Eigentlich sind sie ja dann schon abgeschrieben und man müsste nur das Umwechseln auf das andere Auto buchen ( also die Rechnung vom KfZ Betrieb)


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest allen Beteiligten des Threads vielleicht erst einmal verraten, welcher Art der Ermittlung der Privatanteile Du vornimmst. Das war es eigentlich, worauf ich Dich aufmerksam machen wollte.


    Zudem hat die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben ggf. schon im laufenden USt-Voranmeldungszeitraum zu erfolgen.

  • Hallo miwe,


    Danke für den Hinweis,


    ich dachte, das hatte ich oben schon geschrieben. :)


    Wir haben aus den Vorjahren einen Schätzwert von 60% betriebl, 40% privat und buchen diesen auf Wunsch unseres Finanzamtes monatlich bzw eben gleich, wenn eine Zahlung auftritt.
    Also tanken für 100€, da werden 100% zuerst auf das entsprechende KfZ Konto gebucht und direkt danach eine Buchung des Privatanteils (40%). Dann haben wir am Ende des Jahres nicht so eine dicke Anpassung und die Ust VA stimmt quartalsweise auch annähernd.


    LG :)

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben aus den Vorjahren einen Schätzwert von 60% betriebl, 40% privat und buchen diesen auf Wunsch unseres Finanzamtes monatlich bzw eben gleich, wenn eine Zahlung auftritt.

    prima


    Also tanken für 100€, da werden 100% zuerst auf das entsprechende KfZ Konto gebucht und direkt danach eine Buchung des Privatanteils (40%). Dann haben wir am Ende des Jahres nicht so eine dicke Anpassung und die Ust VA stimmt quartalsweise auch annähernd.

    Und am Jahresende dann wohl Fahrtenbuchmethode, oder?


    Dann sollte doch alles klar sein, oder? ?(

  • Moin Marlen,


    Sie verwirren mich :D - die Abschreibung wird ja im allgemeinen zum Jahresende gebucht und wird auch erst dann mit einem Privatanteil "belegt".. allerdings scheint es mir etwas fehleranfällig zu sein, die Berechnung des Privatanteils nicht einheitlich (also mal bei Rechnungseingang oder monatlich) vorzunehmen, da könnte doch u. U. schon eine doppelte Berücksichtigung passieren, oder :golly: ?


    Viele Grüße...

    • Offizieller Beitrag

    Die 60%/40% sind doch sicherlich nur vorläufig vereinbart worden für Vorauszahlungs-/Voranmeldungszwecke etc. Am Jahresende gibt es dann doch nur Fahrtenbuchmethode oder 1%-/0,03%-Regelung mit endgültiger Abrechnung.

  • Ja genauso ist es,
    Aus den Vorjahren haben wir einen realistischen Schätzwert und maulwurf, keine Angst, das wird einheitlich direkt nach Abbuchung (Ist Besteuerung) berechnet und der Privatanteil gebucht.


    Dann werde ich das so beibehalten, dazu meine Zahlung der Reifen auf PKW buchen, OHNE einen Privatanteil. Und: Die Reifen mit in die AfA für das Fahrzeug nehmen (Zugang zum Anlagegut).


    Am Jahresende wird dann alles aufgedröselt nach dem tatsächlichen Anteil für PKW Kosten mit und ohne VSt und die AfA wird dann letztlich mit dem Privatanteil belegt und gebucht, womit auch meine Reifen den Privatanteil erhalten.


    Dann sind nun alle Klarheiten beseitigt :) (wer noch einen Denkfehler findet, immer her damit)


    Ich danke wie immer für eure superschnelle und sehr umfangreiche Hilfe!
    Habt eine erfolgreiche Woche!


    GLG
    Marlen