Liebe Community,
ich bin freiberuflich als Musiker tätig und weise seit 2016 Umsatzsteuer aus. Am 27.12.2016 habe ich mir zwei recht spezifische Musikgeräte (Effekte / Workstations) gekauft – Gerät A hat 499€ (einschl. Mwst) gekostet, Gerät B lag bei 230€.
- Gerät A habe ich in meiner letzten Steuererklärung als bewegliches Wirtschaftsgut (AfA, 3 Jahre) verbucht
- Gerät B habe ich als als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort (und ohne Sammelposten) abgeschrieben
Nun möchte ich diese Gerät (via Ebay o.ä.) wieder verkaufen, da ich keine Verwendung mehr dafür habe. Ich vermute Gerät A brächte hier ca. 350€, für Gerät B bekomme ich vermutlich 190€.
- Wie verbuche ich diese Verkäufe? Etwa als ganz normale Betriebseinnahme?
- Muss ich dafür eine Rechnung samt Mwst schreiben?
- Was passiert mit Gerät A, das ich ja derzeit noch abschreibe?
Ich recherchiere seit einigen Tagen im Netz und werde nicht so richtig schlau – lese immer wieder von "Übernahmen ins Privatvermögen" und ähnlichem. Eigentlich möchte ich beim Wiederverkauf vermeiden, Mwst zu berechnen oder Gewährleistung erteilen zu müssen (– was wohl einen Privatverkauf impliziert?).
Jede Hilfe wäre fantastisch!
Vielen Dank,
chris