Verkauf von Wirtschaftsgütern, Privatverkäufe & Co

  • Liebe Community,


    ich bin freiberuflich als Musiker tätig und weise seit 2016 Umsatzsteuer aus. Am 27.12.2016 habe ich mir zwei recht spezifische Musikgeräte (Effekte / Workstations) gekauft – Gerät A hat 499€ (einschl. Mwst) gekostet, Gerät B lag bei 230€.


    • Gerät A habe ich in meiner letzten Steuererklärung als bewegliches Wirtschaftsgut (AfA, 3 Jahre) verbucht
    • Gerät B habe ich als als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort (und ohne Sammelposten) abgeschrieben


    Nun möchte ich diese Gerät (via Ebay o.ä.) wieder verkaufen, da ich keine Verwendung mehr dafür habe. Ich vermute Gerät A brächte hier ca. 350€, für Gerät B bekomme ich vermutlich 190€.


    • Wie verbuche ich diese Verkäufe? Etwa als ganz normale Betriebseinnahme?
    • Muss ich dafür eine Rechnung samt Mwst schreiben?
    • Was passiert mit Gerät A, das ich ja derzeit noch abschreibe?


    Ich recherchiere seit einigen Tagen im Netz und werde nicht so richtig schlau – lese immer wieder von "Übernahmen ins Privatvermögen" und ähnlichem. Eigentlich möchte ich beim Wiederverkauf vermeiden, Mwst zu berechnen oder Gewährleistung erteilen zu müssen (– was wohl einen Privatverkauf impliziert?).


    Jede Hilfe wäre fantastisch!
    Vielen Dank,
    chris

    • Offizieller Beitrag

    Wie verbuche ich diese Verkäufe? Etwa als ganz normale Betriebseinnahme?

    Selbstverständlich ja.


    Muss ich dafür eine Rechnung samt Mwst schreiben?

    Selbstverständlich ja.


    Was passiert mit Gerät A, das ich ja derzeit noch abschreibe?

    Das wird mit dem Restbuchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs ausgebucht.


    Bitte künftig auch einmal gemäß Forenregeln vor dem Einstellen einer neuen Frage die erweiterte Forumssuche nutzen, da alle Fragen auch schon über vorhandene Threads gelöst hätten werden können.


    Und bitte künftig auch die Forenregeln beachten und keine Sammelthreads in der hier getätigten Art einstellen.

  • Danke für die Hilfe,
    habe wie gesagt mein bestes bzgl. recherche getan und konnte nichts finden – vor allem letzte Frage bleibt mir rätselhaft:




    Ich recherchiere seit einigen Tagen im Netz und werde nicht so richtig schlau – lese immer wieder von "Übernahmen ins Privatvermögen" und ähnlichem. Eigentlich möchte ich beim Wiederverkauf vermeiden, Mwst zu berechnen oder Gewährleistung erteilen zu müssen (– was wohl einen Privatverkauf impliziert?).

  • Eigentlich möchte ich beim Wiederverkauf vermeiden, Mwst zu berechnen oder Gewährleistung erteilen zu müssen (– was wohl einen Privatverkauf impliziert?).

    Das lässt sich aber nicht vermeiden, unabhängig, ob verkauft (über ebay oder andere Wege) oder Entnahme ins Privatvermögen. Du müsstest ja auch die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw der Umsatzsteuer unterwerfen.


    Gewährleistung dürfte bei Privatentnahme obsolet sein - du kannst dich ja nicht gut selber für Schäden haftbar machen (Personenidentität).

    • Offizieller Beitrag

    super, vielen dank nesciens!
    wie verbuche ich eine solche entnahme ins privatvermögen?

    Und was soll Dir das bringen? Du musst zum Teilwert entnehmen, der im Prinzip dem aktuellen Verkehrswert gleichzusetzen ist. Das Ganze erfolgt ertragsteuerlich gewinnerwirksam und natürlich in vollem Umfang umsatzsteuerpflichtig. Dann kannst Du die Teile auch gleich aus dem Betriebsvermögen heraus mit denselben Konsequenzen an einen fremden Dritten verkaufen. Darüber hinaus sparst Du Dir spätere Diskussionen mit dem FA über die Höhe des von Dir ggf. zugrundegelegten Teilwerts und somit unnötigen Ärger.

  • Dann kannst Du die Teile auch gleich aus dem Betriebsvermögen heraus mit denselben Konsequenzen an einen fremden Dritten verkaufen.

    Danke miwe4.
    Meinem (marginalen) Verständnis nach bin ich zu keiner Gewährleistung verpflichtet, wenn ich als "Personenidentität", also privat verkaufe. Und darum ging es mit ja unter Anderem...
    Liege ich damit falsch? Würdest du (persönlich) eher dazu tendieren, unter Inkaufnahme dessen direkt aus dem Betriebsvermögen heraus zu verkaufen?

    • Offizieller Beitrag

    Meinem (marginalen) Verständnis nach bin ich zu keiner Gewährleistung verpflichtet, wenn ich als "Personenidentität", also privat verkaufe. Und darum ging es mit ja unter Anderem...
    Liege ich damit falsch? Würdest du (persönlich) eher dazu tendieren, unter Inkaufnahme dessen direkt aus dem Betriebsvermögen heraus zu verkaufen?

    Da ich kein Jurist bin, kann ich meine Meinung nur zu steuerlichen Fragen äußern. Aber Du bist sicherlich nicht der einzige Unternehmer in Deutschland, der ab und an sein nicht mehr benötigte Wirtschaftsgüter wieder veräußert und dies aus steuerlicher Sicht auf die dafür vorgesehene Weise macht.

  • Gewährleistung dürfte bei Privatentnahme obsolet sein - du kannst dich ja nicht gut selber für Schäden haftbar machen (Personenidentität).

    Hallo,


    ....nicht ganz richtig



    der TE bietet/verkauft seine Ware (auch wenn es abgeschriebene BGA ist) als Gewerbetreibender an. Hier hat er die Möglichkeit bei "gebrauchter Ware" die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr zu verkürzen oder ganz auszuschließen. (z.B.bei verkauf an Privatpersonen)

    • Offizieller Beitrag

    der TE bietet/verkauft seine Ware (auch wenn es abgeschriebene BGA ist) als Gewerbetreibender an. Hier hat er die Möglichkeit bei "gebrauchter Ware" die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr zu verkürzen oder ganz auszuschließen. (z.B.bei verkauf an Privatpersonen)

    Die im Klammerzusatz genannte Rechtsfolge in Zusammenhang mit Gewährleistungsausschluss ist bei der zugrundegelegten Konstellation m.E. unzutreffend. Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss durch einen verkaufenden Unternehmer ist m.E. in keinem Fall möglich. Aber ich bin, wie schon erwähnt, ja kein Jurist.

  • Hallo,
    ....nicht ganz richtig



    der TE bietet/verkauft seine Ware (auch wenn es abgeschriebene BGA ist) als Gewerbetreibender an. Hier hat er die Möglichkeit bei "gebrauchter Ware" die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr zu verkürzen oder ganz auszuschließen. (z.B.bei verkauf an Privatpersonen)

    @Bautroika
    du solltest meinen Beitrag auch richtig lesen. Ich habe nicht generell ausgeschlossen, dass die Gewährleistung nicht greift, sondern nur dann (und wirklich nur dann), wenn er die CDs ins Privatvermögen überführt! Dann macht Gewährleistung absolut keinen Sinn.

  • Ich frage an dieser Stelle einmal mutig nach vier Jahren nach:

    Selbstverständlich ja.

    Mir ist nicht ganz klar, wie es sich als Kleinunternehmer verhält. Die Umsatzsteuer weise ich auf Rechnungen ja nicht aus, dann gehe ich recht in der Annahme, dass ich beim Verkauf eines Gerätes ebenfalls keine Umsatzsteuer ausweise?

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist nicht ganz klar, wie es sich als Kleinunternehmer verhält.

    Entweder man ist Kleinunternehmer oder man ist kein Kleinunternehmer. Und der Themenstarter war kein Kleinunternehmer und dahingehend wurde die Frage beantwortet.