Umsatzsteuervoranmeldung & Reverse Charge

  • Wertes Forum,


    ich muss bis Morgen meine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, die ich dieses Quartal erstmals mit Wiso Steuer Mac mache. Im Großen und Ganzen klappt das – allerdings geht mir nicht auf, wie und wo (bzw. in welcher Maske) ich jene Wirtschaftsgüter eintrage, die ich via Reverse Charge im Ausland (also abzüglich Mwst) erworben hab.


    Kann mir da jemand helfen?

    Vielen Dank!

  • Hast du denn auch auf dem entsprechenden Wareneingangskonto gebucht? Es gibt hier spezielle Konten, bei denen dann als Schlüssel 19% USt/19% VSt angegeben werden kann. Dann wird auch richtig in die Anlage UR übernommen (beim Lieferanten muss die UStID angegeben sein).

  • Hallo babuschka,

    danke für die schnelle Antwort :) .. solches Neuland – verzeih meine Verwirrung:


    Ich hab in der Maske von WISO Steuer Mac alle meine Einnahmen (bei "Steuersatz 19%" bzw. "Steuersatz 7%") eingetragen.

    Meine Ausgaben habe ich dann gelistet bei "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmern, aus Leistungen im Sinne des §13a Abs. 1 Nr 6 UStG und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften".


    Ein "Wareneingangskonto" sehe ich in keiner der Masken :o


    Danke erneut

  • Das heisst, du nutzt das Modul Einnahmen-Überschussrechnung nicht? Von dort könntest du doch alle Zahlen in die UStVA übertragen.


    Wenn du die UStVA "frei Hand" erstellst, gibt es etwas weiter unten die Eintragungsmöglichkeiten für die innergemeinschaftlichen Erwerbe. Wobei du darauf achten musst, um welche Vorschrift genau es sich handelt - da gibt es dann zwei Haupteingabemöglichkeiten (siehe Anlagen). Nur dort kannst du die richtige Berechnung sicherstellen, nämlich Anmeldung der Umsatzsteuer und gleichzeitig Abzug der Vorsteuer.

    Die Anlagen stammen aus der Windows-Version, in der Mac-Version dürfte sich das aber nicht groß unterscheiden.

  • Oh, super! Vielen, vielen Dank! – Jetzt ist es mir schon ein bisschen ersichtlicher (– die Masken sind am Mac deckungsgleich).


    Kannst du mir noch ein letztes Mal auf die Sprünge helfen?... Verzeih mein Tempo – stimmt das so:

    1. Meine (Netto-)Ausgaben; also Waren / Dienstleistungen, die ich per Reverse-Charge im (europäischen) Ausland erworben habe, trage ich im linken Formular (Bild: UStVA 2) unter "Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiets ansässigen Unternehmen" ein?
    2. Das zweite Formular zur rechten (Bild: UStVA 1), genauer "Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug – an Abnehmer mit USt-IdNr" wären nur relevant, wenn ich selbst Umsätze im Ausland erzielt habe (und diese ohne USt, also per Reverse-Charge in Rechnung gestellt hab)?

    .. oder steh ich total auf dem Schlauch? :)

    Danke erneut!!

  • Da ich nicht so genau weiß, ob du Lieferungen oder Leistungen erhältst, musst du dir die richtige Zeile im linken Formular suchen (vielleicht mit Hilfe des Steuerberaters, der genau sagen kann, um was es sich handelt).

    Rechts ist bei eigenen Lieferungen - richtig.