BaWü Grenzgänger in die Schweiz: SUVA-Geld und Progressionsvorbehalt?

  • Hallo Forum,


    eine Frage zum Spezialfall Grenzgänger in die Schweiz (aus Baden-Württemberg): Unter Grenzgänger > Steuerfreie Bezüge steht im Lohnausweis auch ein SUVA-Eintrag.


    Das Programm erläutert dazu:

    SUVA-Geld

    Die im Bruttoarbeitslohn enthaltene Leistung der Berufsunfallversicherung (SUVA) wird in der Regel vom Arbeitgeber bescheinigt.

    Die Leistungen aus der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt sind nach deutschem Steuerrecht steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt

    Wichtig: Erfassen Sie bitte zusätzlich die erhaltenen Leistungen im Bereich "Weitere Angaben - Entschädigungen und Lohnersatzleistungen", damit in der Steuerberechnung der Progressionsvorbehalt richtig berücksichtigt wird.


    Nun habe ich das so verstanden, dass dieses SUVA-Geld ein Beitrag zur Unfallversicherung ist, keine Leistung der SUVA.

    Unter Leistung einer Unfallversicherung würde ich eine Zahlung im Versicherungsfall verstehen, also z.B. eine Zahlung nach Unfall, oder eine Rente. Und die habe ich nicht.


    Daher habe ich im Vorjahr diesen Betrag nicht noch anderweitig untergebracht außer an dieser Stelle ("steuerfreie Bezüge"). (Nebenbei: das Finanzamt hat sich für meine Einträge nicht interessiert, da sie ohnehin mit eigenen Spreadsheets und Berechnungsmodellen arbeiten; also ist offenbar nichts kaputt gegangen. )


    steuer:Sparbuch 2017 lässt mich aber nicht mehr so hudeln: hier weist nicht nur der Hilfetext, sondern auch ein rotes Warnsymbol hartnäckig darauf hin, dass ich nach erfolgtem SUVA-Geld-Eintrag im Bereich "Entschädigungen und Lohnersatzleistungen" etwas eintragen muss. Dumm nur, dass dort im Hilfebereich SUVA gerade nicht mehr aufgeführt ist.


    Ich interpretiere den Hilfetext nun so, dass auch die Zahlung des SUVA-Geldes / Beitrages durch den Arbeitgeber eine steuerfreie Leistung ist, die im Bereich "Entschädigungen und Lohnersatzleistungen" noch zur Erfüllung des Progressionsvorbehaltes einzutragen ist. Kann das jemand bestätigen?


    Somit könnte ich wohl den Betrag am ehesten unter "Einkommensersatzleistungen und Nichtbeschäftigung" eintragen, insbesondere "Einkommen- oder Lohnersatzleistungen", weil ich dort den halbwegs passenden Eintrag "Zuschuss zum Arbeitsentgelt" gefunden habe (schön wäre es gewesen, wenn auch in dieser Liste oder im Hilfetext rechts zur Bestätigung "SUVA" auftauchen würde). Ich nenne die Ersatzleistung also "Zuschuss zum Arbeitsentgelt (SUVA-Geld)" und gebe für den erfragten "Leistungszeitraum" 01.01.-31.12.2016 ein. Kann das jemand bestätigen oder bin ich da voll auf dem Holzweg?


    Dazu drei Punkte, die mich verunsichern:

    - wie gesagt, wenn das schon der Grenzgänger-Bereich ist, hätte Buhl auch gut SUVA-Geld an sich aufführen können

    - wenn ich SUVA-Geld schon im passenden Feld unter "Steuerfreie Bezüge" eingetragen habe und die Verknüpfung zur Progression so zwingend ist, warum trägt das Programm nicht von sich aus schon automatisch den Betrag passend im anderen Bereich ein? Wozu ist ein doppelter Eintrag nötig? Hierzu habe ich bei Buhl eine Anfrage eröffnet.

    - warum muss ich bei einem Thema, das jeder Grenzgänger so haben wird, so detektivisch mit Trial-and-Error vorgehen? Ist das für alle anderen klar?


    Danke für eine Überprüfung und Kommentierung.


    [ Nachtrag: im Hilfe-PopUp zu "Einkommens- / Lohnersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung" taucht zwar auch "SUVA-Gelder außer SUVA-Renten" auf, aber im Hilfetext im Bereich danach nicht mehr. Dort werden stattdessen lauter Leistungen aufgezählt wie Muttergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld usw. Es ist also nicht klar, ob mit "SUVA-Gelder" Zahlungen im Leistungsfall gemeint sind oder eben auch die Erstattung des Arbeitgebers zur Prämie, wie ich die Verwirrung am Anfang bereits beschrieben habe. ]


    Grüße

    zf9v

    WISO steuer:Sparbuch 2017 24.09 (Build 1831) mit ELSTER 25.8 (27.07.2017) auf Windows 7 64 bit.

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich das so verstanden, dass dieses SUVA-Geld ein Beitrag zur Unfallversicherung ist, keine Leistung der SUVA.

    Wie kann man denn nach dem von Dir zitierten Text darauf kommen?


    Nachtrag: im Hilfe-PopUp zu "Einkommens- / Lohnersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung" taucht zwar auch "SUVA-Gelder außer SUVA-Renten" auf, aber im Hilfetext im Bereich danach nicht mehr. Dort werden stattdessen lauter Leistungen aufgezählt wie Muttergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld usw. Es ist also nicht klar, ob mit "SUVA-Gelder" Zahlungen im Leistungsfall gemeint sind oder eben auch die Erstattung des Arbeitgebers zur Prämie, wie ich die Verwirrung am Anfang bereits beschrieben habe.

    Was soll denn sonst dem Progressionsvorbehalt unterliegen als die Zahlung im Leistungsfall? Ein Zuschuss zur Prämie würde die Beiträge mindern bzw. evtl. sogar dem Arbeitslohn hinzuzurechnen sein, hätte aber rein gar nicht mit dem § 32b EStG zu tun.

  • Ja, inzwischen habe ich einiges weiter recherchiert und sehe auch, dass ich das falsch interpretiert habe.

    Offenbar sind diese SUVA-Gelder, die im Lohnausweis ausgewiesen sind, tatsächlich Leistungen. Da ich aber keinen Unfall hatte konnte ich mir nicht erklären, was das für Leistungen sein sollten, und habe mir o.g. zurecht gereimt. Wo es keine Leistungen gibt, sind die einzigen Geldflüsse Prämien, so war meine Überlegung. Morgen kläre ich mit der Personalabteilung, ob auch z.B. Lohnausfall bei Krankheitstagen darunter fällt, oder was sich sonst dahinter verbirgt.



    So, nun sind es also Leistungen. Würde also mein oben beschriebenes Vorgehen passen?

    "Entschädigungen und Lohnersatzleistungen"

    > "Einkommens- / Lohnersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung"

    > "Einkommensersatzleistungen und Nichtbeschäftigung"

    > "Einkommens- und Lohnersatzleistungen" > Ja

    > " Art der Ersatzleistung": "SUVA-Gelder gemäß Lohnausweis", Leistungszeitraum 01.01.-31.12.2016


    Passt das?


    Das klingt für mich logisch, die Einträge tauchen dann im Steuerformular unter Zeile 91 auf "Einkommenersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen". Scheint zu stimmen. Wenn das passt, frage ich mich weiter, warum WISO das nicht automatisch macht.


    Das Finanzamt wird regelmäßig sagen, dass sie nicht bei der Bedienung von Steuerprogrammen behilflich sind. Daher muss ich selber schauen, wie ich mit WISO die Zahlen in die entsprechenden Formularfelder schubse.


    Zuletzt: § 32b EStG selber habe ich nicht gelesen. Ich bin technisch, nicht steuerrechtlich versiert, sonst bräuchte ich WISO wohl nicht. Ich will eigentlich nicht Steuerrecht zum Hobby machen, dafür wollte ich mich eigentlich auf WISO und dessen Hilfen verlassen. Wie ich das nun sehe, ist WISO eher die Selbstmacherwerkstatt, nur etwas komfortabler als das ELSTER-Programm, wogegen der Steuerberater die Vertragswerkstatt ist. Man muss hier schon selber in etwa verstehen, was da gemacht wird. Danke dem Forum für die Mithilfe!

  • Hallo Forum,


    diesen Vorgang möchte ich abschliessen mit dem Ergebnis, dass der Fehler auf dem OSI Layer 8 lag (=User). Nach Rücksprache mit der Verwaltung wurde mir klar, dass ich den Lohnausweis nur flüchtig gelesen habe und da, wo "AG-Anteil zur SUVA" steht, ich irrigerweise wegen des Triggers "SUVA" eben die "SUVA-Gelder" annahm, die wiederum das steuer:Sparbuch haben wollte, neben anderen Einträgen aus dem Lohnausweis. Dass dies bei mir tatsächlich die Prämien sind und nichts bei den SUVA-Geldern des Programms verloren haben, habe nun auch ich verstanden. Ich melde den Vorgang als gelöst ab.


    Ein schönes Wochenende aus dem Dreiländereck!

    zf9v