Hallo zusammen,
als Assistenzartzt hatte ich im vergangenen Jahr neben meinem normalen Vedienst weitere Einkünfte aus
"nicht selbstständiger Arbeit" durch das Anfertigen von Gutachten.
Diese Beträge habe ich von Dritten direkt auf mein Konto überwiesen bekommen, ohne dass dafür Lohnsteuer entrichtet wurde.
Ich würde nun für die Steuererklärung diese Beträge addieren und unter
-> "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" -> "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" (also Anlage N Zeile 20)
eintragen.
Wäre das so korrekt?
Viele Grüße
Tobias