Arbeitsmittel - Eingabe der Nutzungsdauer über mehrere Jahre und Arbeitsmittel "selbständig nutzbar" (Werbungskosten)

  • Hallo zusammen,


    ich mache derzeit die Steuererklärung mit WISO Steuersparbuch und weiß nicht wie ich die Arbeitsmittel mit den Parametern "Nutzungsdauer" und "Arbeitsmittel selbständig nutzbar" eingeben sollte. Ich möchte diverse Sachen für berufliche und private Nutzung absetzen, z.B. Arbeitshandy (699€) 100% geschäftlich genutzt, Festplatte (211€) als Erweiterung für den PC (50% privat + 50% dienstlich genutzt) und ein Tablet (469€ - 50% privat + 50% dienstlich genutzt).

    Speziell weiß ich nicht ob und wie ich die Nutzungsdauer für die Geräte tatsächlich anwenden muss, da es doch die Möglichkeit Arbeitsmittel für unter 410 Euro dies sofort abzuschreiben - doch mache ich dies über die Angabe der Nutzungsdauer durch Auswahl von "1 Jahr " oder durch Auswahl von JA bei "Arbeitsmittel bis zu 410€" -> hier tritt aber das Problem ein, dass ja die Festplatte "nicht selbständig nutzbar ist". Wie sollte ich dann verfahren ? :/


    Meine letztjährige Steuererklärung habe ich so gemacht, dass ich alle genutzten Arbeitsmittel tatsächlich entsprechend Nutzungsdauer eingegeben habe, also z.B. Drucker (100€) - ca. 4 Jahre, Festplatte 5 Jahre,.... Wie muss ich mit dem Drucker nun für dieses Jahr in WISO umgehen ? Muss ich den Drucker nochmals eintragen, da Abschreibung über 4 Jahre erfolgt ? Sollte ich daher die Daten aus der vorigen WISO Software bzw. Jahr übernehmen damit der Eintrag "Drucker" vorhanden ist oder lege ich den in der neuen Steuererklärung Neu an ? Oder ist es vielleicht ganz anders, das Finanzamt hinterlegt bei sich den Arbeitsmittel "Drucker" bei sich für die nächsten 4 Jahren, so dass der Drucker nicht mehr auftauchen muss in der nächsten Steuerklärung und kann ihn daher komplett weglassen. Oder sollte ich den Drucker einmalig eingeben und Nutzungsdauer für diesen und für alle weiteren Arbeitsmittel nur mit 1 Jahr angeben.


    Ich bin leider ziemlich ratlos...:wacko:


    Kann mir das jemand erklären ? Danke schon mal !:thumbup:

  • hallo,

    "Steuererklärung" als Arbeitnehmer?

    Vorab als Hinweis weil Du "selbständig nutzbar" in der Überschrift hast.

    Festplatte wird nur "hinzugebucht" (Zubehörteile/Erweiterungen) weil nicht selbständig nutzbar.

    Das gleiche beim Drucker, wenn kein Multifunktionsgerät.

    Sollte ich daher die Daten aus der vorigen WISO Software bzw. Jahr übernehmen damit der Eintrag "Drucker" vorhanden ist

    Würde ich empfehlen, weil dann der Abschreibungsverlauf automatisch angepasst wird.

    Es ist also Deine Sache den AfA-Verlauf zu dokumentieren. Das Finanzamt "kontrolliert" und vergleicht mit Vorjahreswerten und hebt bei Ungereimtheiten den Einspruchsfinger.

    (Nutzungsdauer Drucker ist übrigens 3 Jahre)

  • Hallo,


    ja die Steuererklärung ist als Arbeitnehmer !


    Heißt das, dass ich mich darum kümmern muss, dass jährlich dann die Position "Drucker" über die Nutzungsdauer als AFA auftaucht ? Es reicht also nicht aus, dass ich das in der Steuererklärung im Anschaffungsjahr des Gerätes mit der Nutzungsdauer deklariere ?


    Wie handhabe ich das am Besten ? Einfach Steuererklärung vom Vorjahr in die neue WISO Steuersparbuch laden bzw. ALLE Daten übernehme und nur neue Einträge für neue Arbeitsmittel hinzufügen ? Laufen dann die AFA für den Drucker ab einem bestimmten Jahr automatisch aus oder muss ich die Einträge in der neuen Software dann jährlich manuell anpassen und nach kompletter Abschreibung aus der Software rausnehmen ?


    Kann ich die Lohnsteuererklärung nachträglich korriegieren lassen, da ich vermute, mir fehlen dann entsprechend die AFA aus den Vorjahren, weil ich eben davon ausgegangen bin, dass dies nur einmalig gemacht wird ? Und wie kann ich die Korrektur beim Finanzamt einkippen ? Reiche ich das nochmal nach, rufe ich einfach nur an und teile es mit ?


    VIelen Dank

  • Wie handhabe ich das am Besten ? Einfach Steuererklärung vom Vorjahr in die neue WISO Steuersparbuch laden bzw. ALLE Daten übernehme und nur neue Einträge für neue Arbeitsmittel hinzufügen ?

    :thumbup: so ist es.

    Laufen dann die AFA für den Drucker ab einem bestimmten Jahr automatisch aus oder muss ich die Einträge in der neuen Software dann jährlich manuell anpassen und nach kompletter Abschreibung aus der Software rausnehmen ?

    siehe Bild oben AfA_Drucker.

    Im Folgejahr bleibt der Eintrag solange als Unbearbeitet markiert, bis du den AfA-Verlauf bestätigt hast.

    Kann ich die Lohnsteuererklärung nachträglich korriegieren lassen, da ich vermute, mir fehlen dann entsprechend die AFA aus den Vorjahren, weil ich eben davon ausgegangen bin, dass dies nur einmalig gemacht wird ?

    Kann ich mir nicht vorstellen. Eher wird es so sein, dass das FA. eine Liste der Arbeitsmittel nebst AfA-Verlauf anfordert.

    Aber Klarheit kann da nur ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter_in schaffen.

    • Offizieller Beitrag

    z.B. Arbeitshandy (699€) 100% geschäftlich genutzt,

    Und die nahezu ausschließliche berufliche/betriebliche Nutzung lässt sich anhand nachvollziehbarer Aufzeichnungen belegen? Stellt sich dann, wohl nicht nur für mich, für mich die Frage, warum der AG dies dann nicht zur Verfügung stellt. ?(