Umgang mit "Fiktiver Veräußerung § 56 InvStG"

  • Hallo Community,


    wie geht ihr mit der "Fiktiven Veräußerung von Investmentanteilen nach § 56 InvStG" um? Ich habe meine Fonds in der Depotverwaltung erfasst und kann dadurch den langjährigen Verlauf der Vermögensanlage nachvollziehen. Aufgrund der og. Gesetzesänderung werden aber alle Fonds von der Depotbank "fiktiv" verkauft und wieder neu angelegt.


    Wie damit umgehen? Dies hat ja in erster Linie steuerliche Gründe und wird auch erst bei Verkauf der Anteile wieder eine Rolle spielen (Freibetrag für alle Anteilskäufe vor dem 31.12.2017) . Wenn ich aber jetzt (ab 1.1.2018) neue Anteile erwerbe werden diese ja steuerlich anders behandelt. Was wäre der günstigste Weg um dies transparent nachvollziehen zu können? Erfasse ich die Anteile einfach weiter in der bisherigen Datenbank oder lege ich zum 1.1.2018 eine neue Datenbank an?


    Was meint Ihr?:/

  • Die meisten Banken machen fiktive Verkäufe - habe entsprechende Abrechnungen erhalten. D. h. hier sollte man diese Verkäufe ebenfalls fiktiv nachvollziehen, um den "richtigen" Verkaufserlös bei "echtem" Verkauf zu erhalten.

    Macht die Angelegenheit nicht unbedingt einfacher, weil ich die Berechnung der Bank nicht nachvollziehen kann. Bin da schon im Gespräch.