Kindesunterhalt für erwachsenes Kind in Schulausbildung

  • Hallo zusammen,

    zuerst einmal zur Situation:

    Meine Tochter (18 Jahre) lebt im Haushalt meiner Exfrau und absolviert gerade eine Ausbildung auf einem Naturwissenschaftlichem Technikum. Während dieser Zeit fallen pro Semester Semestergebühren an und sie erhält auch keine Ausbildungsvergütung. Ich bin daher weiterhin zu Unterhaltszahlungen an meine Tochter verpflichtet. Diese Unterhaltszahlungen sollen als "außergewöhnliche Belastungen besonderer Art" geltend gemacht werden können.

    Ich habe jetzt schon einige Zeit damit verbracht die richtige Eingabemaske für diese Unterhaltszahlungen in Wiso Steuersparbuch 2018 zu finden.

    Wenn ich die Eingabe unter "Unterhalt an bedürftige Personen" eingebe bekomme ich angezeigt das meine Tochter nicht unterhaltsberechtigt wäre.


    Ich komme hier bei der Eingabe nicht weiter und würde mich über Hilfestellung freuen.

    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Meine Tochter (18 Jahre) lebt im Haushalt meiner Exfrau und absolviert gerade eine Ausbildung auf einem Naturwissenschaftlichem Technikum.

    Womit ja ein Anspruch auf Kindergeld besteht. § 33a Absatz 1 EStG scheidet somit aus.


    Während dieser Zeit fallen pro Semester Semestergebühren an und sie erhält auch keine Ausbildungsvergütung. Ich bin daher weiterhin zu Unterhaltszahlungen an meine Tochter verpflichtet.

    Was ja nur bedeutet, dass es für Dich ein sogenanntes Zahlkind ist und Du Deine Unterhaltsverpflichtung wohl zu mindestens 75% erfüllst.


    Diese Unterhaltszahlungen sollen als "außergewöhnliche Belastungen besonderer Art" geltend gemacht werden können.

    Für die Tochter kommt ab Vollendung und auswärtiger Unterbringung zu Ausbildungszwecken der Freibetrag nach § 33b Absatz 2 EStG i.H.v. 924€ zu. Dieser wird hälftig auf die Elternteile aufgeteilt, sofern diese nicht übereinstimmend etwas anderes erklären/beantragen.


    Wenn ich die Eingabe unter "Unterhalt an bedürftige Personen" eingebe bekomme ich angezeigt das meine Tochter nicht unterhaltsberechtigt wäre.

    s.o. Antwort zu Zitat 1

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Also wenn ich das richtig verstehe, kann man die Unterhaltszahlungen nur steuerlich geltend machen wenn man kein Kindergeld bezieht ?

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn ich das richtig verstehe, kann man die Unterhaltszahlungen nur steuerlich geltend machen wenn man kein Kindergeld bezieht ?

    Genau.