Sparbuch 2018 für laufende Übermittlung der Erträge einer PV-Anlage

  • Kann ich mit dem "normalen" Sparbuch 2018 meine monatlichen Erträge in 2018 an das FA per Elster übermitteln oder benötige ich eine Zusatzsoftware?

    Ich habe unter dem Punkt "Betriebe Praxen und andere Unternehmen" zwar den Punkt PV-Anlage gefunden. Ich sehe da aber keine Liste für die monatlichen Erträge, die ich per Elster verschicken kann.

  • Ich muss monatlich meine Erträge dem FA melden, da ich Unternehmer bin und vorsteuerabzugsfähig bin,


    Kann ich mit EÜR auch die Dauerfristverlängerung beantragen, damit ich nicht immer bis zum 5. des Folgemonats die Erträge melden muss?

    Einmal editiert, zuletzt von PVSAT () aus folgendem Grund: Dauerfristverlängerung hinzugefügt

  • USt-VA`s sind zum 10. des Folgemonats zu melden - oder 1/11 mit SonderVZ bei monatlicher Abgabe, dann verlängert sich sich die Abgabe um einen Monat.

    EÜR ist gesondert zu elstern - einmal im Jahr = Jahresabschluss.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich mit EÜR auch die Dauerfristverländgerung beantragen

    Warum schaust Du Dir das EÜR-Modul des Programms WISO steuer:Sparbuch 2018 nicht einfach einmal an? Du würdest in einer Testdatei auf einen Blick sehen, welche Funktionen Dir angeboten werden. Und es wäre ein schlechtes Programm, wenn es Dir das Stellen eines Antrags auf Dauerfristverlängerung nicht ermöglichen würde. Ein bisschen üben und spielen mit einer Testdatei bietet sich im Rahmen des anstehenden Lernprozesses sowieso an.


    USt-VA`s sind zum 10. des Folgemonats zu melden

    Er ist ja nicht verpflichtet, die gesetzlichen Fristen bis auf den letzten Tag auszuschöpfen. Er möchte ja nur etwas mehr "Puffer". ;)

  • Stimmt, es ist der 10. des Folgemonats.

    Verstehe ich das richtig, dass ich für die monatlichen USt-VAs und die Dauerfristverlängerung nicht das Sparbuch nutzen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich das richtig, dass ich für die monatlichen USt-VAs und die Dauerfristverlängerung nicht das Sparbuch nutzen kann?

    Nein, das verstehst Du falsch. Das Sparbuch hat mehrere Module. Einfach mal etwas Zeit nehmen und alles durcharbeiten, auf der Startseite angefangen.

  • dass ich für die monatlichen USt-VAs und die Dauerfristverlängerung


    Mit dem Steuersparbuch kannst Du "beides" (also monatlich Deine UStVa. mit Elster einreichen und den Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen.


    Nur zu was eine Dauerfristverlängerung, welche Dir gerade mal einen Monat mehr Zeit für die Abgabe einräumt.

    Wer seine Buchführung in Schuss hält , und davon gehe ich bei Dir einmal aus, braucht keine Fristverlängerung und hat das im Handumdrehen erledigt.

    Und für nächstes Jahr wird Dir das Finanzamt sicher erlauben quartalsweise oder sogar jährlich abzugeben.

  • Wer seine Buchführung in Schuss hält , und davon gehe ich bei Dir einmal aus, braucht keine Fristverlängerung und hat das im Handumdrehen erledigt

    Geht geht schlicht um Urlaub und Dienstreisen.


    Danke für den Tipp mit der Umstellung auf das Quartal oder gar jährlich!