Ich benutze aktuell schon steuer:Sparbuch2018 für aktuelle Buchungen (EÜR).
Für 2017 muss ich allerdings leider noch einige Buchungen nachholen und vor allem auch Wirtschaftsgüter einpflegen (hatte vor 2017 keine EÜR).
Meine Frage:
Sollte ich einfach in steuer:Sparbuch2017 weiterarbeiten und lassen sich die Änderungen (Abschreibungen, Saldovorträge z.B.) dann in steuer:Sparbuch2018 übernehmen? ->Wie?
oder
ist es zielführender die EÜR2017 gleich in steuer:Sparbuch2018 zu öffnen, weil sich dann evtl. relevante Änderungen besser ins Jahr 2018 übertragen lassen? ->Wie?
Danke im Voraus für Eure Mühe, mir zu antworten!