Lohnnachzahlung von 2010

  • Hallo!


    Ich bin seit ein paar Jahren selbstständig.

    Dieses Jahr habe ich eine Lohnnachzahlung aus einem zurückliegenden Angestelltenverhältnis von 2010 erhalten. Mein Arbeitgeber war damals insolvent.

    Gezahlt wurde nun vom Insolv.-Verwalter der Nettolohn. Ich habe dazu eine handgeschriebene Lohnabrechnung (Steuerklasse 6 ) erhalten, in dem die Abzüge ersichtlich sind.

    In welche Eingabemaske des Programms ist dieser Differenzlohn (Lohn) einzutragen? Die gefundenen Eingabemasken scheinen nicht zutreffend zu sein. Eine Lohnersatzleistung ist es wohl nicht!

    Oder reicht hier der Belegabruf?

  • oder einfach als Anlage N - bei Abgabe ESt-Erklärung am besten eine Kopie der Lohnabrechnung beifügen, denn bei einer handgeschriebenen Abrechnung ist es durchaus möglich, dass keine Meldung an FA gemacht wurde.


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe dazu eine handgeschriebene Lohnabrechnung (Steuerklasse 6 ) erhalten, in dem die Abzüge ersichtlich sind.

    Dann trägst Du das entsprechend zum Arbeitslohn zu den Einnahmen/Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ein. Und, wie lialia schon sagte, im Rahmen des Begleitschreibens zur Einkommensteuererklärung eine Kopie der handschriftlichen Lohnsteuerbescheinigung beifügen.