Was genau zählt als Kirchensteuererstattung und was als Kirchensteuererstattungsüberhang?

  • Hallo,


    ich bin verwirrt von dem ganzen Kapitel "Allgemeine Ausgaben">"Kirchensteuer und Kirchengeld" in WISO steuer:Mac 2018. Konkret:

    1. Im Bescheid für 2016 wurden auf Seite 1, Spalte "Kirchensteuer katholische Ehefrau", Zeile "mithin sind zu viel entrichtet" 405,01 Euro aufgeführt. Das ist in 2016 zu viel bezahlte Kirchensteuer – korrekt?
    2. Wenn ich jetzt die Steuererklärung für 2017 mache, muss ich diese 405,01€ dort als "Im Jahr 2017 erhaltene Erstattungen für Vorjahre" angeben? Zählen die 405,01€ als Kirchensteuererstattung?
      Ich glaube ja, denn der Hilfetext dazu sagt "Hier können Sie die Erstattungen von Kirchensteuer oder Kirchengeld eintragen, die aufgrund von Steuerbescheiden für Vorjahre im Jahr 2017 erstattet oder verrechnet wurden (z. B. aus dem Steuerbescheid 2016)". Andererseits verstehe ich das Internet so, dass es eher um bspw. Erstattung nach Kirchenaustritt geht... klar: Wenn ich Meine Kirchensteuer zurückbekomme, kann ich sie nicht gleichzeitig abziehen, aber hier geht es nicht "gleichzeitig".
    3. Wenn ich diese 405,01€ eintrage, verringert sich die berechnete Erstattung. Warum? 2016 habe ich Kirchensteuer bezahlt, offenbar zu viel, die Differenz bekomme ich zurück. 2017 habe ich Kirchensteuer bezahlt, und meinetwegen war das zu viel oder zu wenig oder genau richtig, aber was hat 2016 damit zu tun?
    4. Der Text in der Seitenleiste rechts sagt "Das 'Wiederaufrollen' der Vorjahre wird dadurch vermieden". Angenommen, die 405,01€ führen zu einem "Kirchensteuererstattungsüberhang", dann ist das doch das genaue Gegenteil: In 2016 gezahlte Kirchensteuer wird in der Erklärung und im Bescheid 2016 berücksichtigt, und für 2017 schon wieder? Genau das wäre ein Wiederaufrollen von Vorjahren! Warum sind Finanzamt (und Kirche) und ich nicht nach dem Bescheid für 2016 quitt? Das ist doch der Sinn von Steuererklärung und -bescheid? :/


    Danke für Hilfe, crusy

    • Offizieller Beitrag

    Um auf die Frage aus dem Titel zurück zu kommen. In der Programmhilfe (der Windows-Version) kann man das nachlesen:

    Zitat von Programmhilfe

    Erstattungsüberhang bei Kirchensteuer:

    Haben Sie in einem Jahr mehr Kirchensteuer erstattet bekommen als Sie gezahlt haben, ergibt sich ein Erstattungsüberhang. Dieser Überhang wird dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet.

  • Beantwortet die Frage natürlich überhaupt nicht. Noch mal: Was zählt denn als Erstattung? Auch die konkreten 405€ für 2016? Die habe ich zwar in 2017 bekommen, aber für 2016. Zählen sie trotzdem? Und warum?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich jetzt die Steuererklärung für 2017 mache, muss ich diese 405,01€ dort als "Im Jahr 2017 erhaltene Erstattungen für Vorjahre" angeben?

    ja


    Beantwortet die Frage natürlich überhaupt nicht. Noch mal: Was zählt denn als Erstattung? Auch die konkreten 405€ für 2016? Die habe ich zwar in 2017 bekommen, aber für 2016. Zählen sie trotzdem? Und warum?

    Gerade, weil der Betrag in 2017 geflossen ist: § 11 EStG


    Immer wieder beliebt als gesetzliche Vorschrift des EStG und immer wieder richtig.

  • Alles klar, Danke! Ich glaube, was mich daran (auch immer noch) so irritiert: Die 405,01€ sind zu viel bezahlte Kirchensteuer; sie sollten in meinem Verständnis nie vom Finanzamt an die Kirche gehen. Also gar nicht als Kirchensteuer in dem Sinne gelten; dass das Amt sie hatte, war ja offenbar falsch. Trotzdem gelten sie als erstattete Kirchensteuer...


    In anderen Worten: Bspw. 1405,01€ bezahlt, davon gehen 1000 an die Kirche und 405,01 an mich zurück. Würde ich von den 1000 was zurückbekommen, ok. Das wäre vielleicht in irgendeiner Form zu verrechnen (auch wenn mir immer noch nicht einleuchtet, warum das dann nicht im Bescheid für 2016 passiert ist). Aber die 405,01€ waren nie Kirchensteuer, sie waren immer mein.


    Die Veständnisfragen aus meinem ersten Beitrag sind also noch offen, aber wie gesagt: Danke schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Die 405,01€ sind zu viel bezahlte Kirchensteuer; sie sollten in meinem Verständnis nie vom Finanzamt an die Kirche gehen.

    Das wäre vielleicht in irgendeiner Form zu verrechnen (auch wenn mir immer noch nicht einleuchtet, warum das dann nicht im Bescheid für 2016 passiert ist). Aber die 405,01€ waren nie Kirchensteuer, sie waren immer mein.

    Du musst da irgendeinen Denkfehler haben, den ich selbst nach diesen Ausführungen nicht hinterblicke. Ich verstehe einfach nicht, was Du meinst.


    Im Zweifel waren z.B. die 1.405,01 Lohnkirchensteuer des Jahres 2016, die Dir dann im Rahmen der ESt-Veranlagung 2016 als Sonderausgaben angerechnet worden sind. Aufgrund des Einkommensteuerbescheides 2016 werden Dir nun in 2017 im Rahmen der Steuerabrechnung 405,01 Kirchensteuer erstattet, die dann gemäß § 11 EStG im Rahmen der ESt-Veranlagung für 2017 die in dieser abziehbaren Sonderausgaben um eben diese 405,01€ mindern.


    Klarer wäre es für Dich vielleicht, wenn Du im Jahr 2017 weniger als diese 405,01€ (Lohn-)Kirchensteuer gezahlt hättest und diese im Rahmen der Kürzung der Sonderausgaben zu einem Minusbetrag führen würden. Da ist dann der überschießende Betrag in der Tat im Jahr der Zugehörigkeit, also 2016 zu berücksichtigen. Das war vor einiger Zeit noch anders, wurde dann aber durch den Gesetzgeber aufgrund eines Urteils entsprechend geändert.


    Ansonsten einmal die erweiterte Forumssuche bemühen, da wir das Prozedere schon mehrfach hier im Forum erläutert haben.