Vergleich zwischen den Veranlagungsarten

  • Bei der Berechnung der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2017 hat mir das Proramm den Hinweis angezeigt mich für die Einzelveranlagung von Ehepartnern mit Antrag auf hälftige Verteilung zu entscheiden. Bei dieser Berechnungsform ergibt sich beim Ehemann eine Steuernachzahlung von 4593,09€ und bei der Ehefrau eine Steuerrückerstattung von 7457,61€ was in Summe ein Rückerstattung von 2864,52 € ergibt.


    Dazu habe ich zwei Fragen!

    Frage 1: Muß der Ehemann aus dieser Berechnung für das Jahr 2018 ein Steuervorrauszahlung leisten?

    Frage 2: Kann ich bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2018 wieder die Zusammenveranlagung wählen?


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Frage 1: Muß der Ehemann aus dieser Berechnung für das Jahr 2018 ein Steuervorrauszahlung leisten?

    Es wäre möglich. Mehr dazu über Forumssuche.

    Frage 2: Kann ich bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2018 wieder die Zusammenveranlagung wählen?

    Ja.