Verlustvortrag - Rückerstattungsberechnung

  • Hallo,


    ich habe vom Finanzamt nun Verluste für mein Masterstudium bescheidet bekommen für die Kalenderjahre 2011 und 2012.


    2011: 15.000 EUR

    2012: 9.000 EUR


    Die Steuerbescheide für 2013 bis 2016 habe ich bereits. Den für 2013 hatte ich bereits 2014 gemacht. Im Jahr 2013 hatte ich aber nur 2 Monate (November-Dezember) sozialversicherungspflichtig gearbeitet und habe glaube ich die komplette Lohnsteuer zurück bekommen weil ich unter den Steuerfreibetrag fiel.


    Nun stellt sich mir die Frage wie nun eigentlich der Verlustvortrag verrechnet aus den Jahren 2011 und 2012. Werden die Steuerbescheide für 2013 und nachfolgend nun abgeändert? Und wie wird der Verlustvortrag nun reingerechnet?


    Danke im Voraus.


    Gruß
    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Werden die Steuerbescheide für 2013 und nachfolgend nun abgeändert? Und wie wird der Verlustvortrag nun reingerechnet?

    Jahr für Jahr von Amts wegen und vorrangig vor allem auf den Gesamtbetrag der Einkünfte angerechnet. Eben genau so, wie es im § 10d EStG steht. Vielleicht auch einmal in die gesetzliche Vorschrift hineinschauen. ;)


    Und für jeden 31.12.d.j. erfolgt dann, natürlich ebenfalls von Amts wegen, eine Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs.