Hallo,
ich habe vom Finanzamt nun Verluste für mein Masterstudium bescheidet bekommen für die Kalenderjahre 2011 und 2012.
2011: 15.000 EUR
2012: 9.000 EUR
Die Steuerbescheide für 2013 bis 2016 habe ich bereits. Den für 2013 hatte ich bereits 2014 gemacht. Im Jahr 2013 hatte ich aber nur 2 Monate (November-Dezember) sozialversicherungspflichtig gearbeitet und habe glaube ich die komplette Lohnsteuer zurück bekommen weil ich unter den Steuerfreibetrag fiel.
Nun stellt sich mir die Frage wie nun eigentlich der Verlustvortrag verrechnet aus den Jahren 2011 und 2012. Werden die Steuerbescheide für 2013 und nachfolgend nun abgeändert? Und wie wird der Verlustvortrag nun reingerechnet?
Danke im Voraus.
Gruß
Chris