Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe einen Antrag zur Festellung des verbleibenden Verlusts für mein Zweitstudium(Masterstudium) gestellt für die Kalenderjahre 2011 und 2012. Ich habe nun die Bescheide für 2011 und 2012 erhalten als auch die Steuerbescheide für 2011 und 2012. Nun hat mir der Sachbearbeiter auch telefonisch mitgeteilt, dass die Zinsen für mein Kfw Studienkredit nicht anerkannt werden. Ich habe nun in vielen Foren gelesen das zwar die Tilgungsraten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden sondern nur die Zinsen aber ich finde leider keine gesetzliche Regelung hierfür oder wie kann ich den Sachbearbeiter davon überzeugen die Zinsen doch als Werbungskosten anzuerkennen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Chris