Gutschrift vom Lieferaten nach Warenrücksendung

  • Hallo Allerseits,

    ich habe bereits die Forensuche genutzt, möchte mich dennoch versichern das ich es richtig mache...


    Ich habe mir für meine Arbeit ein Meßgerät angeschafft, welches ich allerdings zurückschicken musste, da es nicht alle beschriebenen Funktionen unterstützte. Nun habe ich dafür eine Gutschrift erhalten.

    Gebucht habe ich das Meßgerät als Ausgabe in der Kategorie Waren, Roh- und Hilfsstoffe.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ich nun für die Gutschrift eine Ausgabe erstellen, den Betrag als negative Summe eingeben, und dieses ebenfalls unter Waren, Roh- und Hilfsstoffe verbuchen. Somit hebt sich doch Buchhalterisch alles auf.


    Richtig?


    Dann geht das hierbei bestimmt genauso:

    Ich habe mich zu einer Fortbildung angemeldet, und diese auch bezahlt, als Ausgabe in der Kategorie Fortbildung gebucht. Die Fortbildung wurde abgesagt, der Betrag erstattet.

    Also "negative Ausgabe", Kategorie Fortbildung...



    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Moin,,


    Prinzipiell genau richtig :) - Du buchst eine "negative" Ausgabe (oder es gibt programmseitig eine "Rückzahlung Ausgabe") - entscheidend ist, wie Du ja richtig schreibt, dass sich beide Buchungen quasi aufheben :thumbsup:


    Viele Gruesse

    Maulwurf

  • Diese "Rückzahlung Ausgabe" finde ich nirgends?(

    Aber da es ja nicht so häufig vorkommen wird, kann ich das auch manuell mit dem negativen Vorzeichen eingeben. Der Aufwand hält sich ja auch noch in Grenzen.;)

  • Am besten, du läßt dir die Gutschrift des Lieferanten auf dein Konto erstatten

    Wenn du das Geld erhältst (zu dem Zeitpunkt) ordnest du die Zahlung dem Ausgabenkontokonto zu, das du für die
    Ausgabe verwendet hast.


    Nebenbei:

    Handelst du u.a. mit Meßgeräten? Wenn nein, ist die von dir gewählte Kategorie nicht richtig (was nichts macht, da es eh rückabgewickelt wird).

    Werkzeuge wäre da besser oder, wenn teurer, auch Betriebs- und Geschäftsausstattung.

    Wenn es ein Bagatellteil ist, geht auch Sonstige Aufwendungen oder Betriebsbedarf.