Hallo,
ich mach meine Steuer bereits seit Jahren via WISO und benötige jetzt mal eure Hilfe da ich total verunsichert bin.
Ich erhalte seit letztem Jahr eine Rente vom Deutschen Rentenversicherungsbund.
In die entsprechenden Felder habe ich alle Angaben aus dem Rentenbescheid übernommen.
Im Feld Rentenbetrag ohne Zuschüsse und Abzüge habe ich meine normale Brutorente angegeben und zusätzlich die einmalige Rentennachzahlung abgl. Zinsen!
Da ich eine einmalige Nachzahlung über mehrere Jahre erhalten habe, habe ich die nachfolgende Frage mit Ja beantwortet und dort die Höhe des Betrages eingetragen.
Wiso schlägt vor die in diesem Nachzahlungsbetrag enthaltenen Zinsenin der Anlage K anzugeben - was ich auch gemacht habe.
Da ich mir unsicher war habe ich mir die Belege vom Finanzamt elektronisch auf WISO übertragen und die Angaben mit meinen manuell gemachten Angaben verglichen. Die Abweichung war zu meinem Nachteil erheblich. Ein Anruf beim Finanzamt ergab, dass in dem elektronischen Beleg den die Deutsche Rentenversicherung an das Finanzamt übermittelt, nur ein Gesamtbetrag ohne Aufsplittung in Monatliche Rente, Nachzahlung und Zinsen angegeben ist. Die Finanzbeamtin meinte, dass nur der Gesamtbetrag zählt und sie nicht erkennen kann ob da eine Nachzahlung drin enthalten sei!
Meine Fragen:
1. Ist es wirklich unerheblich ob ich nur einen Gesamtbetrag angebe - also ohne Aufsplittung in normaler Rentenbetrag plus einmalige Nachzahlung inkl. Zinsen?
2. Zwischen manueller Dateneingabe von mir und elektronischem Belegabruf entsteht eine Diferenz beim Nachzahlungsbetrag von ca. 2000€ zu meinem Nachteil!
Ich habe bei der manuellen Dateneingabe hierbei die Zinsen vom einmaligen Nachzahlungsbetrag abgezogen und in der Anlage K angegeben! Ebenfalls habe ich die Frage mit "Sind im Rentenbetrag eine Nachzahlung über mehrere Jahre enthalten" mit Ja beantwortet und dort den Betrag angegeben.
3. Warum kann ich bei elektronischem Belegabruf nicht mehr nachträglich die Frage "Sind im Rentenbetrag eine Nachzahlung über mehrere Jahre enthalten" mit Ja beantworten? Wenn man das macht dann soll lt. WISO eine 1/5tel Reglung zugunsten des Antragstellers herangezogen werden.
4. Die Finanzbeamtin meine sie halten sich nur an die Summe die im Bescheid von der DRV übermittelt wurden.
Ich wäre dankbar für jeden Hinweis.
Herzliche Grüße
Mikrotom