Nachzahlungen über mehrere Jahre im Rentenbetrag

  • Hallo,


    ich mach meine Steuer bereits seit Jahren via WISO und benötige jetzt mal eure Hilfe da ich total verunsichert bin.


    Ich erhalte seit letztem Jahr eine Rente vom Deutschen Rentenversicherungsbund.

    In die entsprechenden Felder habe ich alle Angaben aus dem Rentenbescheid übernommen.

    Im Feld Rentenbetrag ohne Zuschüsse und Abzüge habe ich meine normale Brutorente angegeben und zusätzlich die einmalige Rentennachzahlung abgl. Zinsen!

    Da ich eine einmalige Nachzahlung über mehrere Jahre erhalten habe, habe ich die nachfolgende Frage mit Ja beantwortet und dort die Höhe des Betrages eingetragen.

    Wiso schlägt vor die in diesem Nachzahlungsbetrag enthaltenen Zinsenin der Anlage K anzugeben - was ich auch gemacht habe.


    Da ich mir unsicher war habe ich mir die Belege vom Finanzamt elektronisch auf WISO übertragen und die Angaben mit meinen manuell gemachten Angaben verglichen. Die Abweichung war zu meinem Nachteil erheblich. Ein Anruf beim Finanzamt ergab, dass in dem elektronischen Beleg den die Deutsche Rentenversicherung an das Finanzamt übermittelt, nur ein Gesamtbetrag ohne Aufsplittung in Monatliche Rente, Nachzahlung und Zinsen angegeben ist. Die Finanzbeamtin meinte, dass nur der Gesamtbetrag zählt und sie nicht erkennen kann ob da eine Nachzahlung drin enthalten sei!


    Meine Fragen:

    1. Ist es wirklich unerheblich ob ich nur einen Gesamtbetrag angebe - also ohne Aufsplittung in normaler Rentenbetrag plus einmalige Nachzahlung inkl. Zinsen?

    2. Zwischen manueller Dateneingabe von mir und elektronischem Belegabruf entsteht eine Diferenz beim Nachzahlungsbetrag von ca. 2000€ zu meinem Nachteil!

    Ich habe bei der manuellen Dateneingabe hierbei die Zinsen vom einmaligen Nachzahlungsbetrag abgezogen und in der Anlage K angegeben! Ebenfalls habe ich die Frage mit "Sind im Rentenbetrag eine Nachzahlung über mehrere Jahre enthalten" mit Ja beantwortet und dort den Betrag angegeben.

    3. Warum kann ich bei elektronischem Belegabruf nicht mehr nachträglich die Frage "Sind im Rentenbetrag eine Nachzahlung über mehrere Jahre enthalten" mit Ja beantworten? Wenn man das macht dann soll lt. WISO eine 1/5tel Reglung zugunsten des Antragstellers herangezogen werden.
    4. Die Finanzbeamtin meine sie halten sich nur an die Summe die im Bescheid von der DRV übermittelt wurden.


    Ich wäre dankbar für jeden Hinweis.


    Herzliche Grüße
    Mikrotom

    • Offizieller Beitrag

    4. Die Finanzbeamtin meine sie halten sich nur an die Summe die im Bescheid von der DRV übermittelt wurden.

    Was auch stimmt.


    Und da selbstverständlich alles von Dir Beschriebene eine unterschiedliche steuerliche Auswirkung, bleibt Dir nichts anderes übrige, als Dich schnellstens mit der DRV in Verbindung zu setzen.


    Wobei da dann auch noch zu klären wäre, welcher Sachverhalt der Rentennachzahlung vorausging, da diese eigentlich in der Leistungsmitteilung auch gesondert ausgewiesen werden. Ist dem vielleicht eine Zeit mit ALG bzw. Krankengeld vorausgegangen? Dann wäre es nämlich nicht oder nur nur zum Teil eine Nachzahlung im steuerlichen Sinn und es wären insoweit eher die Veranlagungen der Vorjahre zu überprüfen/berichtigen.

  • Ohje, und vielen Dank für deine Antwort miwe4.


    Ja genau so war es. Ich habe zuerst das Krankengeld erhalten und dann war ich arbeitslos gemeldet. Es kam dann leider zum Rechtsstreit der dann mit einem Angebot durch die Rentenversicherung mit 7 Jahre Nachzahlung (eigentlich wären es 9 Jahre gewesen) beendet wurde. Ich habe das Angebot angenommen.


    Was soll ich die DRV denn genau fragen?

    So wie ich dich verstehe müsste die DRV einen korrigierten Bescheid an das Finanzamt senden. Was müsste aber geändert sein?

    Ich vermute mal die Aufteilung in Rente, Nachzahlung und Zinsen!

    Wenn ich mit der DRV telefoniere muss ich ja wissen was ich sagen soll ;)


    Herzliche Grüße
    Mikrotom

    • Offizieller Beitrag

    Ja genau so war es. Ich habe zuerst das Krankengeld erhalten und dann war ich arbeitslos gemeldet.

    Weshalb ich darauf hingewiesen habe:

    st dem vielleicht eine Zeit mit ALG bzw. Krankengeld vorausgegangen? Dann wäre es nämlich nicht oder nur nur zum Teil eine Nachzahlung im steuerlichen Sinn und es wären insoweit eher die Veranlagungen der Vorjahre zu überprüfen/berichtigen.


    Wenn ich mit der DRV telefoniere muss ich ja wissen was ich sagen soll

    Die reißen einem nicht den Kopf ab. ;)
    Du solltest dann nur Deine Unterlagen auch zur Hand haben.

  • Ich habe soeben keine gute Nachrrichten von der DRV erhalten!


    Das Finanzamt fordert von der DRV nur eine Gesamtsumme der erhaltenen Rentenbeträge für das Jahr 2017 in dem elektronisch übermittelten Beleg.

    Von Seiten DRV gibt es keine Möglichkeit den Gesamtbetrag in normale mtl. Rente, einmalige Nachzahlung und die darin enthaltenen Zinsen abzuändern.

    Technisch wäre das vielleicht möglich aber das Finanzamt möchte das nicht!


    Warum es dann in der WISO Steuersoftware einen Punkt bzw. Abfrage gibt, eine Nachzahlung für über mehrere Jahre und die darin enthaltenen Zinsen in K anzugeben ist mir und der Dame vom DRV jetzt ein Rätsel.


    Herzliche Grüße

    Mikrotom

    • Offizieller Beitrag

    4. Die Finanzbeamtin meine sie halten sich nur an die Summe die im Bescheid von der DRV übermittelt wurden.

    Ich habe soeben keine gute Nachrrichten von der DRV erhalten!

    Das Finanzamt fordert von der DRV nur eine Gesamtsumme der erhaltenen Rentenbeträge für das Jahr 2017 in dem elektronisch übermittelten Beleg.


    Von Seiten DRV gibt es keine Möglichkeit den Gesamtbetrag in normale mtl. Rente, einmalige Nachzahlung und die darin enthaltenen Zinsen abzuändern.

    Technisch wäre das vielleicht möglich aber das Finanzamt möchte das nicht!

    Da schießt sich doch einer selber ins Knie.


    Selbstverständlich ist es möglich, Rentennachzahlungen für frühere Kalenderjahre in der Leistungsmitteilung gesondert auszuweisen. Aber wenn die sich nicht einig sind, dann würde ich es schriftlich machen. Musst Du eigentlich sowieso, da ggf. auch ältere Jahre nach § 175 AO etc. zu ändern sein könnten. Möglicherweise sogar zu Deinen Ungunsten. Ob danach noch Spielraum für die Fünftelregelung des § 34 EStG bleibt, vermag ich nicht zu beurteilen, da hier eben auch die Lohnersatzleistungen der Vorjahre eine Rolle spielen.


    Also dann beim FA Einspruch einlegen mit Bitte um Überprüfung der Fünftelregelung nach § 34 EStG hinsichtlich der Nachzahlungen. Ggf. denen den ganzen Schriftkram in Kopie einreichen. Parallel dazu schriftlich dem DRV einen Antrag auf gesonderten Ausweis der Rentennachzahlungen für vergangene Jahre in der Leistungsmitteilung senden sowie um deren Berichtigung im elektronischen Verfahren mit dem FA bitten. Eine Kopie dieses Schreibens ebenfalls dem Einspruchsschreiben an das FA beifügen.


    Und im Zweifel den Packen nehmen und zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehen zwecks eingehender Erstberatung. ggf. kann der Dir sogar etwas zu seinen Kosten sagen, sofern tatsächlich ein Fehler des FA vorliegen sollte. ;)


    Und uns hier, so oder so, bitte auf dem Laufenden halten.

  • Selbstverständlich ist es möglich, Rentennachzahlungen für frühere Kalenderjahre in der Leistungsmitteilung gesondert auszuweisen.


    Vielen Dank für deine tollen Erklärungen :thumbup:


    Ich habe ja letztes Jahr einen offiziellen Rentenbescheid bekommen der aus 17 beidseitig bedruckten DIN-A4 Seiten besteht. Auf drei Seiten ist z.B. ganz genau die Berechnung der Zinsen für die Nachzahlung aufgeführt. Zusätzlich ist für jedes Jahr der Nachzahlung ab 2011 alles detaliert erfasst. Rentenbeitrag, Krankenkasse und Pflegeversicherung ist ausgewiesen.


    Was mich auch wundert ist das Schreiben was ich bzgl. des Rentenanpassungsbetrag (nach Anforderung) von der DRV erhalten habe. Als Überschrift steht hier folgendes: "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt

    Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2017"

    In diesem Schreiben ist mit keiner Zeile die einmalige Nachzahlung über 7 Jahre erwähnt! Ist das richtig so?


    Fragen:
    1. Kann ich nicht den Rentenbescheid als Unterlage dem Finazamt mitgeben? Es ist ja hier alles detaliert erfasst...

    2. Wäre es nicht sinnvoll die Steuererklärung so abzugeben wie ich sie jetzt manuell (ohne elektronischem Beleg) erfasst habe und dann Einspruch einzulegen? So viel wie ich weiß muss ich ja bis Ende Mai abgeben!

    3. Kann ich genau mit diesem einenProblem zu einem Steuerberater gehen ohne das er mir dann gleich die ganze Steuererklärung machen möchte?


    Herzliche Grüße
    Mikrotom

    • Offizieller Beitrag

    Ich war versehentlich davon ausgegangen, dass Du schon einen ESt-Bescheid bekommen hast. So natürlich kein Einspruch etc. .


    Ich würde vor Erklärungsabgabe auf jeden Fall noch einmal die DRV Bund schriftlich um entsprechende Änderung der elektronisch übermittelten Leistungsmitteilung bitten.


    1. Kann ich nicht den Rentenbescheid als Unterlage dem Finazamt mitgeben? Es ist ja hier alles detaliert erfasst...

    Kann man machen, nützt einem aber nichts, wenn das FA auf stur schaltet.


    2. Wäre es nicht sinnvoll die Steuererklärung so abzugeben wie ich sie jetzt manuell (ohne elektronischem Beleg) erfasst habe und dann Einspruch einzulegen? So viel wie ich weiß muss ich ja bis Ende Mai abgeben!

    Kann man machen, , ansonsten aber siehe 1. .

    3. Kann ich genau mit diesem einen Problem zu einem Steuerberater gehen ohne das er mir dann gleich die ganze Steuererklärung machen möchte?

    Der kann sich Deine Unterlagen in jedem Fall anschauen, insbesondere auf etwaige Änderungen der Vorjahre (sind da denn Veranlagungen durchgeführt worden?), und Dich diesbezüglich beraten. Die Kostenfrage kann man vorher klären. Im Zweifel kann man auch verhandeln oder sich Bedenkzeit erbitten und weitersuchen.

  • Die Aufteilung ist doch wichtig für die Berechnung des Freibetrages, der dauernd nicht der Besteuerung unterliegt. Wenn hier die gesamten Nachzahlungen und die Zinsen mit enthalten sind, bleibt der gesamte Rentenbetrag über jahre hinweg steuerfrei, was ja nicht im Sinne des Gesetzgebers war.

    Ich kann miwe4 hier nur beipflichten - hier müssen sich Finanzamt und DRV einig werden. Die DRV kann übrigens die Meldungen teilen - habe ich bei meiner Schwester erlebt, die durch Nachzahlungen für mehrere Jahre auch einen ganzen Batzen auf einmal ausgezahlt bekam.

  • Ich werde deinem Vorschlag alles schriftlich zu machen noch diese Woche nachgehen, möchte aber trotzdem noch einmal mit dem FA telefonieren. Immerhin behauptet die DRV, dass diese Vorgabe vom FA kommt. Das FA sagt, dass sie das verarbeiten was ihnen die DRV im Beleg mitteilt. Es wird vermutlich nichts dabei herauskommen aber ich weiß dann zumindest, dass die eine Behörde der anderen den Schuh zuschiebt.


    HG

    Mikrotom

    • Offizieller Beitrag

    Immerhin behauptet die DRV, dass diese Vorgabe vom FA kommt.

    Damit meint die Versicherung aber vermutlich nicht Dein FA, sondern die Finanzverwaltung allgemein.

    Das FA sagt, dass sie das verarbeiten was ihnen die DRV im Beleg mitteilt.

    Und aus Sicht Deines FA ist das auch plausibel.

  • Die Aufteilung ist doch wichtig für die Berechnung des Freibetrages, der dauernd nicht der Besteuerung unterliegt. Wenn hier die gesamten Nachzahlungen und die Zinsen mit enthalten sind, bleibt der gesamte Rentenbetrag über jahre hinweg steuerfrei, was ja nicht im Sinne des Gesetzgebers war.

    Ich kann miwe4 hier nur beipflichten - hier müssen sich Finanzamt und DRV einig werden. Die DRV kann übrigens die Meldungen teilen - habe ich bei meiner Schwester erlebt, die durch Nachzahlungen für mehrere Jahre auch einen ganzen Batzen auf einmal ausgezahlt bekam.



    Hallo babuschka,


    was meinst du denn mit "Die DRV kann übrigens die Meldungen teilen"?

    Beziehst Du dich da auf die Zinsen und den Sparerfreibetrag?


    Ich kann mich leider erst jetzt wieder mit meinem Steuerthema beschäftigen. Habe ja noch bis ende Mai Zeit.

    Der Brief an die DRV ist aufgesetzt, bin aber jetzt noch einmal auf deine Bemerkung aufmerksam geworden.

  • Es gibt positive Informationen.


    Ich habe noch einmal mit dem FA telefoniert und wurde da an eine Person weitergeleitet die Entscheidungsbefugnis hatte.


    Ich soll die Steuererklärung mit den Angaben zur Einmalzahlung und den Zinsen machen. Also nicht den elektronischen Belegabruf verwenden!

    Parallel zur Abgabe via Elster soll ich eine Kopie des Rentenantrages an das FA per Postweg zusenden.

    Es wird bereits jetzt schon ein Vermerk in System gemacht, sodass der/die SachbearbeiterIN erkennt, dass da eine Änderung vorgenommen werden soll!

    Würde der/die SachbearbeiterIN das nicht berücksichtigen, soll ich Widerspruch einlegen und dann würde das nachträglich geändert.

    • Offizieller Beitrag

    Es wird bereits jetzt schon ein Vermerk in System gemacht, sodass der/die SachbearbeiterIN erkennt, dass da eine Änderung vorgenommen werden soll!

    Würde der/die SachbearbeiterIN das nicht berücksichtigen, soll ich Widerspruch einlegen und dann würde das nachträglich geändert.

    Dann lass mal hören, ob es dann so geklappt hat.

  • Hammer!

    WISO hat mir zu einer getrennten Veranlagung geraten und ich würde dadurch rechnerich über 10.000,00€ gegenüber der gemeinsamen Veranlagung sparen! Gibt es da einen Nachteil den ich so nicht ersehen kann? Wir haben schon immer eine Zusammenveranlagung gehabt!

    • Offizieller Beitrag

    Das kann von uns niemand seriös beantworten, da wir nicht alle Besteuerungsgrundlagen kennen. Auch ist das Ergebnis davon abhängig, dass hinsichtlich aller Besteuerungsgrundlagen wirklich zutreffende Zuordnungen zu den Eheleuten getroffen worden sind.

  • Ja das ist klar. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Software da schon einen Vorteil erkannt hat deshalb den Rat zu wechseln gegeben hat.

    Ich habe jetzt nur noch ein paar Tage Zeit, werde aber mal die getrennte Veranlagung so abgeben. Mal schauen was letztendlich dabei heraus kommt.


    Kann ich eigentlich auch mit einem Steuerbescheid zu einem Steuerberater gehen und ihn bitten diesen zu prüfen, oder mögen die das nicht so?

    Ich glaube ich bin mit dieser hohen Nachzahlung da an meine Grenzen gestossen...

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube kaum, dass ein Steuerberater oder Hilfeverein nur auf rechnerische Richtigkeit prüft. Da wird vorher mit Sicherheit alles auf sachliche Richtigkeit geprüft, also im Prinzip auch auch eine vollständige Aufarbeitung. Und das scheint m.E. bei Deinen Rechtskenntnissen und dem Sachverhalt mit schwieriger Belegführung auch extrem geboten.