Verlustvortrag Gewerbe

  • Wo ist es den Bitte bei der EÜR einzutragen? Es wurde seit Jahrzenten immer nur in der Gewerbesteuererklärung eingetragen und woanders hat der Unternehmenebezogene vortragsfähige Gewerbeverlust m.E. ja auch keinerlei Auswirkung.

    Wie bereits dargelegt handelt es sich um eine Personengesellschaft daher gibt es noch eine "Erklärung zur gesonderten und Einheitlichen Feststellung" (Aufteilung auf die Beteiligten). Aber hier geht es ja explizit um die Gewerbesteuer der Gesellschaft und nicht um die persönliche Einkommenssteuer.

  • handelt es sich um eine Personengesellschaft

    Aha,

    Und warum lässt Du oben bei der Frage "ob eine Mitunternehmer bezogene Verlustverrechnung existiert auf NEIN gestellt?

    aktiviere einmal "JA" und es tun sich weitere Welten auf

    Da es keine Kapitalgesellschaft ist, gibt es auch keine Mitunternehmer.....da bist Du jetzt auf einer ganz anderen Baustelle!


    In der EÜR wird der Verlustvortrag sehr wohl unter "III. Ermittlung des Hinzufügungsbetrages (§4 Abs. 4a Satz 3 und 4 EStG)" aus dem vergangenen WJ in der Anlage SZE in Zeile 18 eingetragen.

  • Und warum lässt Du oben bei der Frage "ob eine Mitunternehmer bezogene Verlustverrechnung existiert auf NEIN gestellt?

    aktiviere einmal "JA" und es tun sich weitere Welten auf

    Es gibt nur einen Unternehmensbezogenen Verlustvortrag, daher kann ich hier auch nicht einfach "Ja" auswählen um es halt "irgendwo" einzutragen.


    In der EÜR wird der Verlustvortrag sehr wohl unter "III. Ermittlung des Hinzufügungsbetrages (§4 Abs. 4a Satz 3 und 4 EStG)" aus dem vergangenen WJ in der Anlage SZE in Zeile 18 eingetragen.

    Und wo finde ich das diesbezügliche Eingabefeld in der EÜR des steuer:Sparbuch?

    Und was ist weiterhin mit der Gewerbesteuerereklärung... ohne Berücksichtigung des vom FA festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust aus 2016 müsste ich 2017 Gewerbesteuer Zahlen. Das kann ja wohl nicht angehen, nur weil man es im steuer:Sparbuch (abweichend zu den Vorjahren) nun nicht mehr eintragen kann!? :cursing:


    Eventuell haben die Experten von WISO / Buhl das Feld bei der neuen Programmversion versehentlich vergessen, oder aber es hat einen Grund (der sich mir allerdings bis dato nicht erschließen will) warum es ab der Gewerbesteuererklärung für 2017 plötzlich fehlt:!::?:

  • Die EÜR mache ich nicht mit dem Steuersparbuch, sondern mit Mein Büro 365....der Buchhaltungssoftware, denn da kann ich sie exportieren und anschließend ins Steuersparbuch importieren. Ist ja auch logisch, denn mit irgendwas machst Du doch auch Deine Buchhaltung, oder!?

    Da gebe ich doch dann nicht von Hand alles neu ins Steuersparbuch ein.

  • Ich habe diesen Beitrag aber als natürliche Person mit EÜR gepostet und nicht als Gesellschaft.

    Du hast Dich dann hier eingeklinkt, bist aber auf der falschen Baustelle!

  • diesen Beitrag

    welchen denn?

    Auf wessen Antwort bezog der sich denn?

    es geht doch die ganze Zeit darum, wo LastBoyScout seinen Verlustvortrag als Mitgesellschafter einer Personengesellschaft eintragen kann.

    Und nun kommst Du und schreibst :

    Da es keine Kapitalgesellschaft ist, gibt es auch keine Mitunternehmer.....da bist Du jetzt auf einer ganz anderen Baustelle!

    Mein Post mit Link sollte Dir nur aufzeigen dass auch Personengesellschaften sehr wohl Mitunternehmer haben.


    Wie dem auch sei.

    Ich denke LastBoyScout wird sich letztlich doch an einen Berater wenden der dafür bezahlt wird. Siehe Post #9


    Ich halte es mit H.P.K. und bin dann mal weg

  • Die EÜR mache ich nicht mit dem Steuersparbuch, sondern mit Mein Büro 365....der Buchhaltungssoftware, denn da kann ich sie exportieren und anschließend ins Steuersparbuch importieren. Ist ja auch logisch, denn mit irgendwas machst Du doch auch Deine Buchhaltung, oder!?

    Da gebe ich doch dann nicht von Hand alles neu ins Steuersparbuch ein.

    Warum eine zweite Anwendung, wenn man neben der Erklärung des Vorjahr auch die Buchhaltung des laufenden Jahr mit dem steuer:Sparbuch erledigen kann (natürlich nur solange einem der EKR03 ausreicht)?

    So brauche ich es auch nur einmal eingeben und spare mir überdies die Ex- und Importiererei!


    Ich habe diesen Beitrag aber als natürliche Person mit EÜR gepostet und nicht als Gesellschaft.

    Du hast Dich dann hier eingeklinkt, bist aber auf der falschen Baustelle!

    Mein Anliegen bezieht sich doch genau auf das selbe Thema... Deine individuelle Fragestellung wurde doch bereits vor meinem Post vollständig beantwortet! Weiß garnicht warum du dann immer wieder reingrätscht?


    Wie dem auch sei.

    Ich denke LastBoyScout wird sich letztlich doch an einen Berater wenden der dafür bezahlt wird. Siehe Post #9

    Es geht doch hier offenkundig um ein fehlendes Eingabefeld im steuer:Sparbuch 2018 was nachweislich meines Screenshot noch in der Vorversion vorhanden war. Warum sollte ich mich den damit an einen kostenpflichtigen Berater wenden, habe doch bereits für die Software gezahlt!?


    Um das Thema mal auf zu dröseln, habe ich nun einen neuen Thread dazu erstellt und hoffe das besagtes Anliegen damit qualifizierter gelöst werden kann.

  • Mein Anliegen bezieht sich doch genau auf das selbe Thema...

    Nein - denn du machst die Erklärung für eine Personengesellschaft und BerMar für einen Einzelgewerbetreibenden. Dies sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe und durch die Vermengung dieser beiden Sachverhalte hier ist das Kuddelmuddel entstanden! Du hast dich eingeklinkt ohne die Angabe, dass es bei dir eben doch ein anderer Sachverhalt ist.

  • Mein Anliegen bezieht sich doch genau auf das selbe Thema...

    Nein - denn du machst die Erklärung für eine Personengesellschaft und BerMar für einen Einzelgewerbetreibenden. Dies sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe und durch die Vermengung dieser beiden Sachverhalte hier ist das Kuddelmuddel entstanden! Du hast dich eingeklinkt ohne die Angabe, dass es bei dir eben doch ein anderer Sachverhalt ist.

    Richtig, aber er will es nicht verstehen!

    Daher klinke ich mich jetzt aus, denn dafür ist mir meine Zeit zu kostbar.

    • Offizieller Beitrag

    Wo man mal wieder sieht, wo es hinführt, wenn einmal kurzzeitig kein Moderator verfügbar ist, der hier moderierend eingreift und auf die Forenregeln verweist. Threadhijacking bei vermeintlich identischem Problem, das sich dann, nach mehreren Posts, als letztlich doch unterschiedlich herausstellt. Ein Musterbeispiel für die, die die Moderatoren diesbezüglich gerne kritisieren und warum wir eben gerade immer wieder recht schnell bei derartigen Verstößen gegen die Forenregeln hier eingreifen.


    Da der TE seinen Thread als erledigt ansieht, wird dieser dann jetzt auch geschlossen.