Hallo,
ich habe eine ganz ähnliche Frage, wie hier die ursprüngliche und hoffe, Sie können mir die hier aufgeführten Antworten noch einmal auch für mich verständlich wiedergeben.
Meine Mutter hat 2017 für Aktienverkäufe ausländische Quellensteuer gezahlt.
Aufgrund ihres geringen Gesamteinkommens ist ihr steuerpflichtiges Einkommen 0 EUR.
Die ausländische Quellensteuer haben wir wie in der Steuerbescheinigung der Bank angegeben in Zeile 51 der Anlage KAP angegeben.
Dies wirkt sich aber in keiner Weise auf den Steuerrückerstattungsbetrag aus.
Wie bekommt meine Mutter nun diesen Betrag rückerstattet?
Können Sie mir dies noch einmal erklären?