Hallo ,
kann ich (nicht geschieden oder getrennt lebend) Naturalunterhalt für meinen studierenden Sohn (lebt in meinem Haushalt) aus "sittlichen Gründen " absetzen??
Hallo ,
kann ich (nicht geschieden oder getrennt lebend) Naturalunterhalt für meinen studierenden Sohn (lebt in meinem Haushalt) aus "sittlichen Gründen " absetzen??
hallo,
wenn Du mit dem Steuer:Sparbuch deine Erklärung machst, gibt es Eingabemasken/Urteile/ und ein Video zu dieser Frage.
ja, das Video habe ich gesehen, aber es wurde mit keinem Wort erwähnt, ob das nur für geschiedene oder getrennt lebende gilt!
ich denke mal dass, dass es beim Unterhalt für das studierene Kind nicht von Belang ist ob die Eltern geschieden sind.
Vielen Dank für die Antwort.
Vielen Dank für die Antwort
bitteschön
Da man ja üblicherweise mit den eigenen Personenstandsdaten der veranlagten Person/en anfängt, solltest Du eigentlich durch das Programm problemlos geführt werden, wenn Du dann irgendwann bei den Unterhaltsaufwendungen i.S.d. § 33a EStG die Fragen des Programms Zeile für Zeile abarbeitest. Das Programm reagiert mit seinen Masken immer auf Deine vorherigen Eingaben.