Hallo,
meine Frau ist als Tagesmutter tätig. In der EStE 2017 wurden die Einkünfte als "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" mittels einer EÜR erklärt. Das FA hat nun im Einkommensteuerbescheid diese Einkünfte in "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" umgeklariert, ohne in den Erläuterungen darauf einzugehen. Von der Höhe der festgesetzen ESt macht das keinen Unterschied, aber was soll denn das? Die Tätigkeit als Tagesmutter ist nach meiner Ansicht eindeutig ein Katalogberuf nach §18 (1). Hat das möglicherweise noch andere Konsequenzen zur Folge? Ich denke da an Gewerbesteuerpflicht und überhaupt an die Pflicht evtl. ein Gewerbe anmelden zu müssen. Ist es also notwendig / sinnvoll, gegen diese Umdeklarierung Einspruch einzulegen?
MfG
Stefan