Kleinunternehmer EÜR Neuer Computer

  • Hallo zusammen.


    Ja ich weiß, es ist kurz vor knapp und man hätte auch schon viel früher anfangen können... :wacko:


    Ich mache meine Steuererklärung schon seit Jahren mit Steuer Sparbuch. Nun b in ich seit einiger Zeit Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung, habe aber bisher nur kleine Einnahmen gehabt und auch nur ein paar Ausgaben dagegen gebucht wie z.B. Fahrtkosten.


    In diesem Jahr habe ich mir einen Computer angeschafft, den ich ausschließlich für mein Kleinunternehmen nutzen werde, Bruttopreis knapp 800 Euro. Dazu noch ein, zwei Kleinigkeiten wie z.B. externe Festplatte für 100 Euro brutto.


    Diese Anschaffungen habe ich einfach in der EÜR im Steuer Sparbuch unter Betriebsausgaben eingetragen. Ist das richtig? Und wie ist das mit der Abschreibung? Der Computer muss doch sicher irgendwie abgeschrieben werden... Bei den Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit kann man sowas ja eintragen und das Programm übernimmt im nächssten Jahr dann automatisch die Eingaben des Vorhjahres und schreibt das ab...


    ICh habe nicht wirklich viel Ahnung von Buchhaltung und bin froh, das bisher immer mit WISO hinbekommen zu haben bzw. komme gerade so auf Plus Minus Null sodass ich nicht noch extra Geld ausgeben möchte, dass mir jemand meine Steuererklärung macht.


    Ich hoffe hier kann mir jemand eine schnelle und klare Antwort geben, da wäre ich sehr dankbar und erleichtert :thumbsup:

  • nein, der PC ist keine Betriebsausgabe sondern eine Anlagegut, das 3 Jahre abgeschrieben werden muss bzw. kann ( auch GWG Sammelposten wäre denkbar) - hier gibt es bestimmt auch ein Tool, das diese AK`s mit richtiger monatsgenauer AfA darstellen kann! Die Anlage EÜR muss auch die AVEÜR beinhalten und per elster übertragen werden.


    Externe Festplatte kann man sofort abschreiben.


    Lia

  • Danke. Aber wo trage ich das denn in WISO Steuer Sparbuch ein?

    Und noch eine Frage: Welcher Abschnitt ist denn für mein Enzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung richtig bei "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen"?

    - Freiberufliche und Selbstständige Arbeit

    oder

    - Gewerbebetriebe

    • Offizieller Beitrag

    - Freiberufliche und Selbstständige Arbeit

    oder

    - Gewerbebetriebe

    Das musst Du doch eigentlich wissen, welche Tätigkeit Du ausübst, denn Du schreibst ja:

    Nun bin ich seit einiger Zeit Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung,

    Es sollte also schon vor einiger Zeit die Frage aufgetaucht sein, welche Anlage ich bei der ESt-Erklärung ausfülle und abgebe.

  • Achso also ich repariere Computer, installiere Netzwerke, berate Leute beim Kauf von neuer Hard- und Software etc... Bin Informatikkaufmann (exakt IT System kaufm. falls das eine Rolle spielt). Verkaufe aber selbst nichts, also keine Ware, sondern nur meine Leistung. Bisher habe ich das unter der Rubrik Freiberufliche und Selbstständige Arbeit eingegeben. Aber da wie gesagt bisher nur ein paar geringe Einnahmen ein paar noch geringeren Ausgaben wie Fahrtkosten gegenüberstanden und kein Anlagevermögen erfasst werden musste, habe ich mir da ehrlich gesagt nie Gedanken drüber gemacht. :-/

  • Externe Festplatte kann man sofort abschreiben.

    Wage ich zu bezweifeln - ist doch nicht selbständig nutzbar. Muss beim PC mit aktiviert werden.


    Wenn das Modul Einnahmen-Überschussrechnung verwendet wird, gibt man hier die Zahlung für den PC unter einer freien Buchung ein und als Konto 420. Für die Festplatte ebenso. Es poppt dann ein Fenster auf, in dem man das Anlagegut anlegen kann (aktivieren).

  • Externe Festplatte kann man sofort abschreiben.

    Wage ich zu bezweifeln - ist doch nicht selbständig nutzbar. Muss beim PC mit aktiviert werden.


    Wenn das Modul Einnahmen-Überschussrechnung verwendet wird, gibt man hier die Zahlung für den PC unter einer freien Buchung ein und als Konto 420. Für die Festplatte ebenso. Es poppt dann ein Fenster auf, in dem man das Anlagegut anlegen kann (aktivieren).

    Ich verstehe nur Bahnhof... :( Dass ich das auch immer auf den letzten Drücker machen muss..... ;(


    Also ich habe mir Einzelteile gekauft (Prozessor, Arbeitsspeicher usw.) und den neuen Computer daraus zusammengebaut. Nun wollte ich den Computer als komplettes "Gebilde" angeben. Oder doch lieber alles einzeln? Und bin ich hier richtig:

    EÜR -> Betriebsvermögen -> Übriges Anlagevermögen ???


    Dort steht unter "Anlagevermögen und Investitionsabzugsbeträge" -> "Abschreibungen": "(...) Alle anderen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 können ebenfalls als sofort abzugsfähige Ausgaben berücksichtigt werden und brauchen nicht gesondert aufgezeichnet werden und sollten bei den Betriebsausgaben erfasst werden (...)"

    Was heißt das nun wieder? Dass die externe Festplatte z.B. doch bei Betriebsausgaben hingehört?

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe mir Einzelteile gekauft (Prozessor, Arbeitsspeicher usw.) und den neuen Computer daraus zusammengebaut. Nun wollte ich den Computer als komplettes "Gebilde" angeben. Oder doch lieber alles einzeln? Und bin ich hier richtig:

    EÜR -> Betriebsvermögen -> Übriges Anlagevermögen ???

    Das eine CPU nicht selbständig nutzbar ist, sollte doch eigentlich klar sein. Gleiches beim Ram, etc., außer vielleicht, Du nutzt alles als Kunstgegenstände und schaust sie Dir an. Nein im Ernst, Dein selbst zusammengebastelter PC ist zu aktivieren wie ein fertig erworbener auch. Nur ist er eben vielleicht etwas preiswerter, wobei, wenn ich mein System anschaue, auch nicht wirklich.


    Dass die externe Festplatte z.B. doch bei Betriebsausgaben hingehört?

    Bin da gerade mal auf


    Hinweis 6.13 EStH 2010 - Einkommensteuer-Hinweise 2010 - Quelle: jurion.de


    Zitat

    ABC der nicht selbständig nutzungsfähigen Wirtschaftsgüter


    ......

    • Peripheriegeräte einer PC-Anlage; dies gilt nicht für so genannte Kombinations-Geräte und für externe Datenspeicher (>BFH vom 19.2.2004

    .....


    gestoßen und


    BFH v. 19.02.2004 - VI R 135/01 BStBl 2004 II S. S. 958- Quelle: nwb.de

    Zitat

    d) Eine Ausnahme bilden hierbei Kombinations-Geräte, die beispielsweise nicht nur als Drucker, sondern unabhängig von dem Rechner und den übrigen Peripherie-Geräten auch als Fax und Kopierer genutzt werden können. Das Gleiche gilt für externe Datenspeicher, die unabhängig vom Rechner der Speicherung, dem Transport und der Sicherung von Daten dienen. Hierbei kann es sich grundsätzlich, soweit die übrigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG vorliegen, um geringwertige Wirtschaftsgüter handeln; doch ist auch insoweit stets die tatsächliche Verwendung der betreffenden Geräte im Einzelfall maßgeblich.

  • Ich krieg die Kriese....... ;(;(


    Kann mir denn niemand sagen, wo ich meinen Krempel in WISO Steuersparbuch 2018 eintragen soll?


    - Computer für 800 Euro wollte ich als normale Anschaffung eintragen, da sagt WISO unter 1000 Euro musss ich es als Sammelposten eintragen.


    - Software für 50 Euro soll ich laut WISO als GWG eintragen, aber die Software (z.B. CD oder Lizenzschlüssel auf Papier) ist doch gar nicht selbstständig nutzbar?? Wo trage ich sowas denn nun ein? Davon habe ich einen Haufen Kleinkram, z.B. Maus, WLAN-Adapter usw. alles unter 150 Euro aber auch alles "nicht selbstständig nutzbar".

  • Ich habe mir überlegt alle Einzelteile die zum Computer gehören (also neben CPU RAM etc auch WLAN-Adapter, Maus usw.) für mich in Excel aufzulisten, dann komme ich auf über 1000 Euro. Den Rest (externe Festplatte, Software usw. unter 150 Euro) schreibe ich auf bei

    Sonstige Betriebsausgaben -> Weitere Betriebsausgaben.


    Ist das OK? Und wenn ja, was trage ich dann beim Computer als Datum ein - das Anschaffungsdatum des ersten oder des letzten Teils??


    EDIT: Über die 1000 Euro komme ich aber nur mit den Brutto Werten. Das geht also auch wieder nicht, richtig?? Wo trage ich denn nun was ein? Ich bin am verzweifeln..

  • Moin,


    ist der Hinweis bzgl. des Sammelpostens nur eine Warnung, die Du bestätigen/ignorieren kannst ?

    Hintergrund: der Sammelposten bezieht sich auf die GWGs, die - wie hier eingehend erläutert - zwingend selbstständig nutzbar sein müssen.


    Also: alles, was zum neuen Rechner gehört, als Anlagevermögen aktivieren. Spätere Austauschteile sind dann "Kosten Wartung Hard-und Software", sofern keine wesentliche Aufrüstung vorliegt, aber soweit ist es ja noch nicht ...

    Nichts ist so kompliziert, wie es (anfangs) scheint ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf.

    Danke für deine Antwort und die aufmunternden Worte zum Schluss :)


    Ja es ist nur eine ignorierbare Warnung. Heißt das für mich, dass ich den Computer, die Software und alle nicht selbstständig nutzbaren Teile einfach unter "Anschaffungen von Wirtschaftsgütern, deren Kosten über die Nutzungsdauer verteilt werden" eintragen und die Warnung ignorieren kann?


    Und: Muss ich hier immer von allen Teilen die Netto-Werte nehmen, auch wenn diese Kleinunternehmerregelung für mich gilt? Das wäre ja ziemlich fies, dann würde ich ja nicht nur auf den Versandkosten und Transaktionsgebühren für die Teile sitzen bleiben (weil ich diese z.B. auch nirgends einzutragen weiß), sondern auch auf den 19 %...... Obwohl es ja der Brutto Rechnungsbetrag ist, der meinen Gewinn gemindert hat.....


    Ich blicke echt nicht mehr durch ;(

    • Offizieller Beitrag

    Was hältst Du denn davon, vielleicht einfach einmal ein bisschen mit einer Testdatei zu üben/probieren als hier alles so auf die Schnelle reinbringen zu wollen?


    Ein programmunterstützter Fristverlängerungsantrag wäre hier vielleicht die sinnvollere und bessere Lösung.

  • Hallo miwe4,


    ich spiele ja schon die ganze Zeit mit Testdateien rum, bin Informatiker :)


    Dein Einwurf "Ein programmunterstützter Fristverlängerungsantrag wäre hier vielleicht die sinnvollere und bessere Lösung." klingt ja interessant, hat das denn Aussicht auf Erfolg und wenn ja, wie lange wird die Frist dann verlängert?

    • Offizieller Beitrag

    Dein Einwurf "Ein programmunterstützter Fristverlängerungsantrag wäre hier vielleicht die sinnvollere und bessere Lösung." klingt ja interessant, hat das denn Aussicht auf Erfolg und wenn ja, wie lange wird die Frist dann verlängert?

    Hätte es zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussicht auf Erfolg, dann hätte ich es gar nicht erwähnt. Vier Wochen sind immer drin, je nach FA auch 30.09.. Macht aber nur Sinn, wenn dann nicht wieder alles zur Seite gelegt wird und erneut zwei Tage vorher angefangen wird.


    In einigen Bundesländern geht es sogar einfacher: Zwei Monate mehr Zeit für elektronische Einkommensteuererklärung für Steuerbürger in Nordrhein-Westfalen (NRW)

  • Zitat

    Macht aber nur Sinn, wenn dann nicht wieder alles zur Seite gelegt wird und erneut zwei Tage vorher angefangen wird.

    Darauf würde es wohl hinauslaufen :)


    Aber ich habe jetzt alle Posten eingetragen, wie ich sie für richtig/sinnvoll halte.


    VIELEN DANK AN EUCH ALLE FÜR EURE ANTWORTEN, TIPS und VOR ALLEM GEDULD :)

  • Moin,


    um nochmal auf die Nebenkosten zurückzukommen: zu den Anschaffungs(neben)kosten zählt alles, was Du für den Erwerb aufgewendet hast, also auch die von Dir genannten Versandkosten usw.


    Viel Erfolg - m. E. unterscheiden sich Buchhaltung und Dein Metier nicht wesentlich :beer: ...