Anlage AVEÜR (Zeile 19) fehlt?

  • Hallo Leidensgenossen,


    bei Prüfung und optimierung schmeisst mir das Steuerweb anhängende Meldung.
    Die EÜR ermittele ich selbst aus meiner Warenwirtschaft heraus und trage nur die Werte ein.

    Dabei stellt er sich Quer bei der Auflösung des Sammelpostens.

    Eine Anlage AVEÜR kann ich leider nirgendwo gezielt finden (Ausweisung Umlaufvermögen).


    Jemand eine Idee?

    Bin steuerlich leider blutiger Anfänger und kann mir da keinen Reim drauf machen.

    Letztes Jahr ging es genau so, ohne Probleme.



    Meldung

    *******************************************

    Es wurde in der Anlage EÜR die Auflösung eines Sammelpostens nach § 6 Absatz 2a EStG erklärt, es fehlt jedoch der entsprechende Wert (Zeile 19) in der Anlage AVEÜR. Bitte korrigieren Sie entweder das betreffende Wirtschaftsgut im Anlageverzeichnis oder passen Sie die betreffende Betriebsausgabe (Anlage EÜR) an.


    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert '194,00' im Feld 'Anlage EÜR: Gewinnermittlung: Betriebsausgaben: Auflösung Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG (Übertrag aus Zeile 19 der Anlage AVEÜR) (Betrag)'.

  • Hast du denn den Sammelposten im Betriebsvermögen eingegeben und die AfA übertragen? Die Zeile 19 wird zumindest im steuer:sparbuch automatisch aus dem Betriebsvermögen heraus befüllt.

  • Hej, danke für die schnelle Antwort.


    Ich sage dem Steuerweb das die EÜR bereits anderweitig erstellt wurde.


    Gewinnermittlung erfolgt durch: EÜR §4 Abs 3 EStG

    -> ist bereits anders erstellt worden

    -> Die Daten wurden importiert



    Dann trage ich jeweils unter Gewinnermittlung die


    -> Betriebseinnahmen ein

    -> Betriebsausgaben ein


    Unter den Ausgaben habe ich dann die Felder der AfA,

    dort unter Auflösung Sammelposten nach §6 Abs. 2a EStG stehen die 194€.


    Dort als Unterpunkt (Wie möchten Sie die Daten erfassen) habe ich angegeben

    -> Selbst ermittelter Gesamtbetrag.



    Ich weiss leider nicht wie ich in eine Formularebene AVEÜR komme um dort ggf. den Wert nachzutragen.

    • Offizieller Beitrag

    Gewinnermittlung erfolgt durch: EÜR §4 Abs 3 EStG

    -> ist bereits anders erstellt worden

    -> Die Daten wurden importiert

    Wieso die Daten? Wenn Du die EÜR mit einem gesonderten EÜR-Modul erstellt hast, dann wird sie doch auch darüber versendet. In die ESt übernimmst Du dann nur noch das Ergebnis, also Gewinn (Überschuss) oder Verlust.


    Dann trage ich jeweils unter Gewinnermittlung die


    -> Betriebseinnahmen ein

    -> Betriebsausgaben ein

    Nein, s.o. .


    Vielleicht auch einmal bereinigte Screens einstellen, da nicht jeder WISO steuer:Web nutzt.

  • Hej miwe4,


    vielleicht habe ich da einen denkfehler.


    Ich habe die Steuererklärung bis 2015 immer direkt am FA abgegeben.

    Die EÜR aus der Warenwirtschaft lag dann einfach als Ausdruck bei.

    Ich meine mich zu erinnern das FA wollte die EÜR immer als Anlage.


    Aus meiner WaWi heraus kann ich aber keine EÜR senden (nie gehört das das überhaupt geht, gesondert zur Steuererklärung?).

    Sie zeigt mir nur die EÜR Punkte in einer langen liste an. Diese übernehme ich dann ins Steuerweb.

    Letztes Jahr hat es einwandfrei nach dem beschriebenen Weg geklappt.


    Wenn ich jetzt also nur Gewinn/Verlust im Steuerweb angebe, fehlt dem FA die Aufschlüsselung dazu?

    Oder wollen die garkeine ausführliche EÜR mehr?

    • Offizieller Beitrag

    Die EÜR aus der Warenwirtschaft lag dann einfach als Ausdruck bei.

    Welche Software nutzt Du denn? Vielleicht bei den Experten für diese nachfragen.


    Ich meine mich zu erinnern das FA wollte die EÜR immer als Anlage.

    Stan­dar­di­sier­te Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (An­la­ge EÜR) - Verpflichtung zur Übermittlung der Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung ab dem Veranlagungszeitraum 2017

    Und zwar für jeden Betrieb gesondert!


    Diese übernehme ich dann ins Steuerweb.

    Aber das hat dann mit Sicherheit doch eingesondertes EÜR-Modul. Und da musst Du dann für beide Betriebe gesondert jeweils eine Übernahme in eine eigene EÜR-Datei dort machen. Für die USt kann man diese Ergebnisse dann dort wiederum zusammenfassen. So ist es auf jeden Fall beim Sparbuch.


    In das vereinfachte ESt-Modul des Sparbuchs kannst Du auf jeden Fall nur eine EÜR übernehmen, das kann mit zwei Betrieben so nicht klappen.


    Deshalb Übernahme auf jeden Fall in eigenständiges EÜR-Modul und von dort dann nur die Ergebnisse in das ESt-Modul übernehmen.

  • Bisher hat Genervter3271 noch nichts dazu geschrieben, ob er die Anlage AVEÜR auch erstellt hat oder nicht. Die Fehlermeldung gehört aber zur Anlage AVEÜR, daher mein Hinweis auf das Betriebsvermögen! Ohne dieses keine Anlage AVEÜR.

    • Offizieller Beitrag

    Bisher hat Genervter3271 noch nichts dazu geschrieben, ob er die Anlage AVEÜR auch erstellt hat oder nicht. Die Fehlermeldung gehört aber zur Anlage AVEÜR, daher mein Hinweis auf das Betriebsvermögen! Ohne dieses keine Anlage AVEÜR.

    Kommt aber doch nur, weil er versucht hat, beide EÜRs komplett in das ESt-Modul zu übernehmen. Und das kann nun einmal nicht funktionieren.

    • Offizieller Beitrag

    beide EÜRs komplett in das ESt-Modul zu übernehmen. Und das kann nun einmal nicht funktionieren.

    er kann doch im ESt-Modul X Betriebe einrichten und für jeden Betrieb eine EÜR machen

    Ja, aber gerade das hat er ja nicht gemacht. Er hat eine andere Software, aus der er exportiert hat und dann alle Daten in die EÜR übernommen hat. Das hatten wir doch hier schon mit negativem Ausgang und, meiner Erinnerung nach, auch einer demgemäßen Äußerung von Buhl.


    Und mehrere EÜRs im vereinfachten ESt-Modul anlegen bringt ihm auch nichts, wenn er programmunterstützt die USt-Erklärung abgeben möchte. Wir wissen ja nicht, welche Software er für EÜR/USt bisher nutzt, da er sich insoweit bisher nicht geäußert hat.

  • Kommt aber doch nur, weil er versucht hat, beide EÜRs komplett in das ESt-Modul zu übernehmen. Und das kann nun einmal nicht funktionieren.

    Deshalb ja auch mein Hinweis, wie ich das seit Jahren problemlos mit dem Modul EÜR mache - davon abgesehen, kann er doch auch die EÜR über Mein Büro absenden und die Ergebnisse in das Modul Einkommensteuer übernehmen. Da muss nicht die ganze EÜR importiert werden.

    • Offizieller Beitrag

    kann er doch auch die EÜR über Mein Büro absenden und die Ergebnisse in das Modul Einkommensteuer übernehmen.

    Ich nutze das nicht und habe deshalb ja auch an die Experten zu seinem WaWi-Programm verwiesen. Denn er schreibt ja:

    aus meiner WaWi heraus kann ich aber keine EÜR senden (nie gehört das das überhaupt geht,

  • Hallo und danke für die rege Beteiligung :)


    Wie kommt ihr denn plötzlich auf zwei Betriebe? Ist nur einer.


    Als WaWi nutze ich Collmex und buche nach SKR03.

    Die EÜR spuckt es mir dann schon sauber aus.

    Im Steuerweb sage ich einfach nur "wurde anders erstellt" und das es sich um "importierte Daten"

    handelt.


    In die Auswahl auf dem Bild von Elsamate komme ich damit erst garnicht.

    Ergo kann dort mmn. auch nichts fehlen.

    • Offizieller Beitrag

    Als WaWi nutze ich Collmex und buche nach SKR03.

    Aber die EÜR kannst Du damit doch versenden und die Erstellung der UStVA und UStJE gehen damit doch auch. Dann musst Du im ESt-Modul Deines Programms doch nur anklicken, dass nur der Gewinn/Verlust eingetragen werden soll (EÜR wird dabei nicht erstellt). Genau das versuchen wir doch, die ganze Zeit zu erklären.

  • So, des Rätsels Lösung für alle die hier ggf. drüber stolpern:


    Man muss das Verzeichnis selbst erstellen.

    Und zwar unter:


    ********************

    "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen > Freiberufliche und selbständige Arbeit / Gewerbebetriebe > Laufende Einkünfte als Einzelunternehmer > Einkünfte (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)". Nun stellen Sie die Frage "Soll ein manuell erstelltes Verzeichnis für das Anlage- und Umlaufvermögen erzeugt werden?" auf "Ja" und erfassen anschließend die Angaben zum Sammelposten.********************


    Der Punkt war für mich nicht wirklich einsichtig und das Steuerweb hat dies auch nicht konkret rot markiert.


    Danke an alle helfenden Teilnehmer!