Steuerbescheid abgerufen - wird aber später (nach Monaten) nicht angezeigt

  • Früher konnte ich den vom Finanzamt übermittellten Steuerbescheid ausdrucken (denke ich zumindest..)


    Nachdem nun für 2017 alles schön geklappt hat und die elektronische Abwicklung auch in diesem Jahr problemlos war, finde ich einfach die Stelle nicht, an der ich den Steuerbescheid nochmal ansehen/ ausdrucken kann.


    Nach dem abholen vor einigen Monaten wurde auch nur der Vergleich der durch das Programm berechneten Werte und die Daten des Finanzamts angezeigt - nicht ein vollständiger Bescheid (mit Begründungen usw.)


    Das Programm nun versucht natürlich den Bescheid nochmal abzuholen (ist schon vom Finanzamt gelöscht-schlägt also fehl).


    Dann ist an diese Stelle schluss:




    Es wäre schön wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte.


    Gruß


    U.K.

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem abholen vor einigen Monaten wurde auch nur der Vergleich der durch das Programm berechneten Werte und die Daten des Finanzamts angezeigt - nicht ein vollständiger Bescheid (mit Begründungen usw.)

    Es gibt nur einen Bescheiddatenabruf und da kann man sich dann auch zu den Begründungen etc. durchhangeln. So Du die Datei damals nach dem Bescheiddatenabruf gespeichert hast, sollten sie auch noch vorhanden sein.


    Dann ist an diese Stelle schluss:

    Steht doch alles in dem Programmhinweis. Wann hast Du also die Bescheiddaten das erste Mal herunter geladen. Wenn das mehr als zwei Monate her ist, dann ist zu vermuten, dass die Bescheiddaten mittlerweile vom ELSTER-Server der Finanzverwaltung gelöscht worden sind.

  • Ja klar. Dass das Finanzamt die Daten gelöscht hat, habe ich schon verstanden. Daher ist ja im Programm dort auch Schluss.


    So Du die Datei damals nach dem Bescheiddatenabruf gespeichert hast, sollten sie auch noch vorhanden sein.


    Mir fehlt genau die Stelle an der ich den Bescheid (den ich natürlich gespeichert habe - einen Speicherort kann man nicht angeben) wiederfinde.


    Danke im Voraus.

  • Von der Möglichkeit, den "Bescheid" im Programm zu prüfen, einmal abgesehen: maßgebend und allein rechtswirksam ist der schriftliche Bescheid, den du ja wohl auch erhalten hast. Und in diesem Steuerbescheid steht alles drin.