Ausgabe als Kleinunternehmer in 2017 - kann der Restbuchwert nun 2018 Vst-geltend gemacht werden, da nun normale Besteuerung?

  • Hallo,


    2017 hatte ich mir netto ein Laptop für 839 € gekauft und mit 3 Jahren Abschreibung im alten Steuerprogramm abgeschrieben. 2017 war ich noch Kleinunternehmer, so dass ich den Artikel ohne Mwst. eingebucht hatte.


    Seit 2018 habe ich nun Buhl Data Mein Büro und werde normal besteuert und wollte diese Abschreibung ordnungsgemäß übernehmen.


    Ich hatte das Laptop auf das leere Jahr in Buhl Data Juni-2017 mit netto 839 gebucht und auf anhängenden screenshot sieht man, dass es auf die nächsten 3 Jahre aufgeteilt wird.


    Kann ich denn für den Restbuchbetrag, der die nächsten Jahre abgeschrieben wird, die 19 % Mwst. geltend machen oder gilt das Jahr, wo das Teil gekauft wurde?


    Falls ja, wie geht das dann? Ich kann den Artikel ja nicht als Einkauf mit Restbuchwert für 2018 einbuchen, um die 19 % einzustellen. Oder geht das mit dem Restbuchwert für den 1.1.2018 mit Erklärung?


    Freue mich über eine Antwort. Vielen Dank im Voraus.


    Liebe Grüße

    Bernadett


  • Moin Bernadett,

    wenn Du Dir dies durchliest, solltest Du nach meinem Verständnis die Vorsteuer geltend machen können.

    Zitat

    Der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG ist eine Änderung der Verhältnisse i.S. des § 15a UStG.

    Dies ist aber eigentlich eine Frage, die Du entweder (D)einem Steuerberater oder Deinem Sachbearbeiter des zuständigen FA stellen solltest.

    Dabei wäre obiger Artikel sicher ein hilfreicher Hinweis.

    • Offizieller Beitrag

    wenn Du Dir dies durchliest, solltest Du nach meinem Verständnis die Vorsteuer geltend machen können.

    Bezogen auf den geschilderten Sachverhalt würde ich es allerdings verneinen (s.u.).



    https://www.buhl.de/wiso-softw…15a+ustg+kleinunternehmer


    § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG) - Berichtigung des Vorsteuerabzugs

    Zitat

    (7) Eine Änderung der Verhältnisse im Sinne der Absätze 1 bis 3 ist auch beim Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Nichterhebung der Steuer nach § 19 Abs. 1 und umgekehrt und beim Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach den §§ 23, 23a oder 24 und umgekehrt gegeben.


    § 44 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) - Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs

    Zitat

    (1) Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a des Gesetzes entfällt, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1 000 Euro nicht übersteigt.


    § 45 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) - Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums


    Abschnitt 15a.2. UStAE - Änderung der Verhältnisse: Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell-Stand-2016-12-16.pdf


    Kann ich denn für den Restbuchbetrag, der die nächsten Jahre abgeschrieben wird, die19 % Mwst. geltend machen oder gilt das Jahr, wo das Teil gekauft wurde?

    Nein, so einfach funktioniert das im Falle des Falles nicht. Einfach mal in die verlinkten maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften schauen.


    Bei Dir sollte es aber in diesem Fall schon an § 44 Absatz 1 UStDV scheitern (s.o.).

  • nun, nachdem ich weiß, dass ich vom Restbuchwert die 19% Vorsteuerabzug geltend machen kann, finde ich im Hilfe-Steuern und Buchhaltung keine Anleitung, wie das geht.


    Falls das schon mal jemand gemacht hat, freue ich mich.


    Ich würde jetzt den Restbuchwert netto als Artikelkauf am 1.1.2018 buchen, um die 19 % für den Artikel eintragen zu können. Den Artikel lösche ich dann natürlich aus 2017. Er steht ja im anderen Buchhaltungsprogramm ohne Mwst. schon drinnen.


    Das dürfte doch so richtig sein? Die schreiben immer von Vorsteuerberichtigung, aber in 2017 kann ich noch nicht berichtigen und 2018 gibt es nichts zu berichtigen, wenn ich den Artikel nicht verbuche. Oder sehe ich das falsch?

    • Offizieller Beitrag

    nun, nachdem ich weiß, dass ich vom Restbuchwert die 19% Vorsteuerabzug geltend machen kann, finde ich im Hilfe-Steuern und Buchhaltung keine Anleitung, wie das geht.

    Nein, kannst Du in Deinem Fall aufgrund der Bagatellregelung nicht (s.o.)!