Hallo,
2017 hatte ich mir netto ein Laptop für 839 € gekauft und mit 3 Jahren Abschreibung im alten Steuerprogramm abgeschrieben. 2017 war ich noch Kleinunternehmer, so dass ich den Artikel ohne Mwst. eingebucht hatte.
Seit 2018 habe ich nun Buhl Data Mein Büro und werde normal besteuert und wollte diese Abschreibung ordnungsgemäß übernehmen.
Ich hatte das Laptop auf das leere Jahr in Buhl Data Juni-2017 mit netto 839 gebucht und auf anhängenden screenshot sieht man, dass es auf die nächsten 3 Jahre aufgeteilt wird.
Kann ich denn für den Restbuchbetrag, der die nächsten Jahre abgeschrieben wird, die 19 % Mwst. geltend machen oder gilt das Jahr, wo das Teil gekauft wurde?
Falls ja, wie geht das dann? Ich kann den Artikel ja nicht als Einkauf mit Restbuchwert für 2018 einbuchen, um die 19 % einzustellen. Oder geht das mit dem Restbuchwert für den 1.1.2018 mit Erklärung?
Freue mich über eine Antwort. Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Bernadett