Abschreibung korrigieren

  • Hallo,


    gibt eine Möglichkeit die Abscheibung für einen PKW zu korrigieren? Das Fahrzeug wurde erst über einige Jahre gelast. Im Jahr 2016 ist der Leasingsvertrag ausgelaufen und das Fahrzeug wurde über die Restsumme finanziert. Jetzt wurde bei der Steuererklärung für 2016 die falsche Nutzungsdauer gewählt, was leider jetzt erst bei Steuererklärung für das Jahr 2017 aufgefallen ist. Wie lässt sich dieses für 2017 korrigieren?

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt wurde bei der Steuererklärung für 2016 die falsche Nutzungsdauer gewählt, was leider jetzt erst bei Steuererklärung für das Jahr 2017 aufgefallen ist. Wie lässt sich dieses für 2017 korrigieren?

    Für einen potentiellen Hilfesteller wäre es sicher sinnvoll zu wissen, welche Software(-version) genutzt wird. Auch was wie gebucht wurde wäre nicht überflüssig.

  • Die Steuererklärung/ Einnahmen-Überschussrechnung für das Kalenderjahr 2017 wird mit dem WISO Steuersparbuch 2018 erstellt. Das Fahrzeug wurde Anfang 2012 angeschafft und bis Anfang 2016 geleast. Die Leasingraten wurden abgesetzt. Es wurde ein Fahrtenbuch geführt. Anfang 2016 wurde der Restbetrag finanziert und ebenfalls ein Fahrtenbuch geführt. Der Restbetrag wurde als Anschaffungskosten im Abschreibungsverzeichnis eingetragen und die Nutzungsdauer mit 3 jahren versehentlich angegeben, obwohl die Finanzierung nach 3 Jahren nicht beendet ist. Die Finanzierung läuft 5 Jahre und 5 Monate.

  • Wenn ich das richtig verstehe, habt ihr nach Ende der Leasingzeit den Pkw erworben. Damit beginnt eine neue Nutzungsdauer, die Leasingzeit wird hier nicht beachtet. Die Restnutzungsdauer müsst ihr hierbei schätzen (in der Regel nach Kilometerleistung auf insgesamt 120.000 Kilometer). Und auf diese Restnutzungsdauer ist der Kaufpreis = Restbetrag abzuschreiben. Wie lange die Finanzierung läuft, ist unerheblich.

  • Vielen Dank! Das heißt, wenn man 2016 die Nutzungsdauer von 3 Jahren angegeben hat obwohl man 5 Jahre nehmen wollte, kann man das in 2017 nachträglich nicht mehr ändern?

  • Das Fahrzeug sollte eigentlich über 5 Jahre abgeschrieben werden.


    Wenn das Fahrzeug abgeschrieben ist und man entschließt es doch noch zu behalten, kann man dann trotzdem weiterhin alle Kosten geltend machen außer die

    Abschreibung? Es wird ein Fahrtenbuch geführt.