Hallo in die Runde,
wir verwalten uns selbst und hatten im vergangenen WJ einen Eigentümerwechsel. Nun hat der Voreigentümer eine Bescheinigung der Handwerkerleistungen EStG 35 a angefordert. Nun würde mich interessieren, ob hierfür die Verwaltung zuständig ist, ihm eine getrennte Becheinigung auszustellen oder ob die Bescheinigung, wie auch die Abrechnung an den Nacheigentümer gehen und der Käufer und Verkäufer das selbst anteilig aufteilen müssen?
Falls doch die Verwaltung zuständig ist, wie muss diese Bescheinigung denn aussehen? Denn der Voreigentümer kann ja wenn dann nur die Leistungen geltend machen, die in der Zeit seines Eigentums bezahlt wurden oder sehe ich das falsch? Ausserdem rechnet die HV-SW alle Rechnungen auf das ganze Jahr um und teilt die Leistungen dann anteilig für die Zeit auf beide Eigentümer auf, obwohl ich den Gultigjeitszeitraum bei der Ausgabe für die Rechnung bei der Buchung auf den Monat beschränkt habe, in welchem die Rechnung bezahlt wurde . Während der Zeit des Voreigentümers wurde aber eine Reparatur gemacht die per Sonderumlage bezahlt wurde. Den Teil der Sonderumlage, welcher auf die Wohneinheit anfiel hat der Voreigentümer auch komplett bezahlt.
Und was passiert mit Rechnungen, dessen Leistungserbringung im betroffenen WJ waren und erst im Jahr danach bezahlt wurden?
Kann mir jemand sagen, wie die Steuerbescheinigungen für diese Wohneinheit für beide Eigentümer aussehen müssen und was ggf. im HV geändert werden muss, dass die Bescheinigungen korrekt erstellt werden?
Danke für Eure Tipps.
Grüße
Jogi