Bin letztes Jahr umgezogen. Dadurch wurde die Fahrzeit vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück um deutlich mehr als 1 Stunde verringert.
Ich hab den neuen Mietvertrag unterschrieben und konnte erst im Anschluss den alten Mietvertrag kündigen. Für die neue Wohnung zahle ich deutlich mehr als für die alte Wohnung (allerdings ist diese deutlich größer).
Die neue Wohnung war komplett leer bis auf Toilette und Badewanne.
Ich musste somit erst alles an Möbel und Einrichtungsgegenstände aussuchen und kaufen. Bedingt durch die extrem langen Lieferzeiten konnte ich die neue Wohnung erst nach 3 Monaten beziehen.
Hab den Umzug bei meiner Einkommenssteuer-Erklärung geltend gemacht.
Das Finanzamt bezahlt aber für den doppelten Mietzeitraum nur die Miete der alten (billigeren) Wohnung.
Begründung:
Die nachfolgende Voraussetzung würde im meinem Fall nicht vorliegen und die Miete für die neue Wohnung kann nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
Wenn die neue Wohnung z. B. wegen umfangreicher Renovierungsarbeiten nicht bewohnt werden kann aber für diese Zeit trotzdem Miete gezahlt werden muss. (§ 8 Abs. 2 Bundesumzugskostengesetz) können die Kosten für die neue Wohnung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Wie kann ich erreichen, dass das FA die Mietkosten der neuen (teuren) Wohung anerkennen muss?
Oder kann in meinem Fall nur die Miete der alten (günstigeren) Wohnung anerkannt werden?