4 Wohnungen und 5 NBK Abrechnunge / Gemischte WEG mit Vermietung

  • Hallo geneigte Nutzer der Software.


    Ich würde gerne folgende Vermietungkonstellation darstellen.

    1 Mehrfamilienhaus mit 2 Eigentümern & insg. 4 Wohnungen

    Eigentümer 1 bewohnt 1 Wohnung und hat 1 Wohnung vermietet.

    Eigentümer 2 hat 2 Wohnungen vermietet.

    1. Die Nebenkosten werden alle nach den gültigen Umlageschlüsseln umgelegt.
    2. In einem Mietvertrag muss der 2. Eigentümer die Grundsteuer , Versicherungen ; Straßenreinigung selbst bezahlen. Also nicht umlagefähig aufgrund der vertraglichen Vereinbarung.

    Ich habe also 4 Wohnungen und brauche 5 Nebenkostenabrechnungen. Wie kann ich die Kosten dem 2. Eigentümer in einer eigenen Abrechnung zukommen lassen?


    Gruß Digger

  • WEG-Verwaltung und Mietverwaltung sind 2 völlig verschiedene Rechtsgebiete.

    In der WEG-Verwaltung ist für jede der 4 Wohnungen die Wohngeldabrechnungen zu fertigen. Dabei werden sämtliche Einnahmen und Kosten dem Verteilungsschlüssel der Teilungserklärung entsprechend (üblicherweise 1.000tel) berechnet und den gezahlten Wohngeldern gegenübergestellt. Einnahmen sind z.B Zinseinnahmen, Einnahmen aus Versicherungsleistungen, Vermietungserlöse des Gemeinschaftseigentums (z.B. Stellplätze). Kosten sind z.B. die auf Mieter umlegbaren NK wie Heizung, Hausversicherungen, Wasser, Abwasser, etc. aber auch Verwalterkosten, Bankgebühren, Reparaturen etc. Als 3.Punkt enthalten sind die anteiligen Instandhaltungsrücklagen.

    Der einzelne Eigentümer nimmt diese WEG-Abrechnung als Grundlage für seine NK-Abrechnung mit dem Mieter. Diese richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Mietvertrag. Sind überhaupt NK auf den Mieter vertraglich übertragen? Und wenn ja, wirklich alle? Dazu kommt noch die Grundsteuer und ggf. die Vermieterhaftpflichtversicherung. Letztendlich können auch noch Kleinreparaturen anfallen, so sie zulässig im Mietvertrag vereinbart und auch tatsächlich angefallen sind. Alles Dinge, die die WEG-Verwaltung nicht wissen und daher nicht abrechnen kann.


    -Hi

  • Hallo geneigte Nutzer der Software.

    Wie Blumenmeer schon angedeutet hat, mit dem Vermieter kannst du keine solche Abwicklung machen, nur mit dem Verwalter. Eine WEG kann man nur halt mit dem Verwalter.

    Daher wäre die Fragem, ob du als Hausverwalter eine WEG machst, denn dann solltest du dich vorher über die rechtlichen Gegebenheiten erkundigen.

    Solltest du nur eine Betriebskostenabrechnung für alle 4 Wohneinheiten machen, dann kannst du alles darstellen, wie du es haben willst. Nur da sehe ich einen Widerspruch, denn wenn mehr als ein Eigentümer da sind, gibt es eigentlich nichts anderes als eine WEG Abrechnung. Viuelleicht gibst du mal durch, was du machen willst (BK oder WEG).