Trinkgeld bei Kartenzahlung mit iZettle in WISO Steuer verbuchen

  • Hallo,

    ich habe Kartenzahlungen in Höhe von 150 Euro bekommen, darin sind auch 5 Euro Trinkgeld enthalten. Mir werden auf das Bankkonto 148,57 Euro überwiesen. Einbehalten werden 1,43 Euro Gebühren.

    Wie verbuche ich diesen Vorgang in WISO Steuer (ich verwende EKR 03)? Ich habe es mit Splitbuchungen versucht, aber das Trinkgeld läßt sich nicht verbuchen und ich bekomme die Einnahmen nicht auf die entsprechenen Konten verteilt.

    Vielen Dank für einen Vorschlag.

    Gruß von Steffen

  • Du hast doch die Rechnungen eingebont. Also stehen diese Beträge ja noch offen oder irre ich mich da. Du musst bei der Buchung (freie Buchung) die Sollbuchung splitten (also Bank 1200 Soll, Kosten des Geldverkehrs 4970 Soll) und Umsätze im Haben

  • Ich habe eine Überweisung der Kartenumsätze in Höhe von 148,57 € auf mein Bankkonto bekommen. Die verbuche ich auf Bank 1200 Soll. Beim Splitten bleibt immer ein Betrag von 2,14 € übrig, so dass ich die Buchung nicht beenden kann. Die 5 Euro Trinkgeld auf 4651 lassen sich nicht buchen. Ich steh echt auf dem Schlauch.

    • Offizieller Beitrag

    auf 4651

    Konto aktiviert und Buchungsart "freie Buchung" gewählt?

    Warum denn das? Was hat das denn mit 4651 zu tun?


    ich habe Kartenzahlungen in Höhe von 150 Euro bekommen, darin sind auch 5 Euro Trinkgeld enthalten.

    Nach der Formulierung wäre ich bei einer Betriebseinnahme. Und da ist nun einmal für einen Unternehmer alles als (ggf. umsatzsteuerpflichtiger) Erlös zu betrachten, wenn er es (für sich) vereinnahmt.

  • Ja, die 150 € sind eine Einnahme inkl. eines Trinkgeldes. Trinkgelder sollen auf 4651 (Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (abziehbarer Anteil)) gebucht werden, also sind nicht steuerpflichtig - bei der freien Buchung steht das dann im Haben. Oder gilt das nur für Trinkgelder an Angestellte? Wenn ich es für mich als Unternehmer alleine behalte, dann ist es also wie miwe4 anmerkt, komplett als Erlös zu betrachten?!

    • Offizieller Beitrag

    Trinkgelder sollen auf 4651 (Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (abziehbarer Anteil)) gebucht werden, also sind nicht steuerpflichtig -

    Wer sagt denn so etwas? Du hast eine, ggf. auch zum umsatzsteuerpflichtige, Betriebseinnahme.


    Das Konto 4651 hat rein gar nichts mit Deinen Betriebseinnahmen zu tun.


    Wenn ich es für mich als Unternehmer alleine behalte, dann ist es also wie miwe4 anmerkt, komplett als Erlös zu betrachten?!

    So ist es.


    Oder gilt das nur für Trinkgelder an Angestellte?

    Genau. Und das ist ein komplett anderer Sachverhalt.