Kleinteile, Kabel usw. buchen

  • Hallo zusammen,


    ich bin Einzelunternehmer und buche in SKR03.


    Nun möchte ich meinen Arbeitsplatz neu verkabeln und benötige dafür Netzwerkkabel, Steckdosenleisten, Kabelbinder usw. Wohin buche ich diese Kleinteile idealerweise?


    Die aktuellen Teile stammen aus meinem privaten Besitz und sind daher nicht erfasst worden.


    Viele Grüße


    PaGo

    • Offizieller Beitrag

    da es sich um einen Austausch handelt, würde ich zu "Wartung Hard- und Software" tendieren, sofern es sich direkt zuordnen lässt

    Wobei die Teile ja über Privateinlage laufen müssen und da dann eher die Wertbestimmung (Teilwert) ein Problem darstellen könnte.

    Die aktuellen Teile stammen aus meinem privaten Besitz und sind daher nicht erfasst worden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin aufgrund der genannten Artikel von keiner Wertverbesserung ausgegangen .

    Ich meine auch eher das Gegenteil. Was bekommt man denn für alte Kabel auf dem Gebrauchtmarkt noch. Doch eher wenig bis nichts.

  • EÜR oder Bilanzierer?

    Spielt hier doch zunächst keine Rolle - es geht um den Wert, der gebucht werden soll und der ist bei der Beschreibung wohl schwer ermittelbar! Und Dinge, für die man keinen Wert belegen kann, sind auch kaum buchbar, auch nicht als Privateinlage.


    Die zweite Frage, ob Aufwand oder zu aktivieren, ist auch unabhängig von EÜR oder Bilanz. Hier sind die Vorschriften nämlich gleich. Aber ohne Wert auch kein Aufwand oder Anlagegut.

  • Stimmt. Ist irrelevant.


    Liste der Einzelteile machen, realistischen Wert ansetzen, Aufwand einbuchen. Wo genau ist das Problem? Soll der Prüfer das in 8 Jahren oder das Finanzamt bei der Steuererklärung bemängeln. Worüber wird hier geredet? 20-50€ Aufwand?

  • Du hast wahrscheinlich noch keine Betriebsprüfung erlebt. Genau solche "Kleinigkeiten" sind der Aufhänger für eine umfangreichere Prüfung, als ursprünglich geplant war (Tenor: wenn schon im Kleinen nicht genau gearbeitet wird, wollen wir doch einmal die größeren Posten ansehen).

    Das Problem ist und bleibt der Nachweis des Wertes - gerade bei solchen Kleinteilen geht der Wert schon kurz nach Kauf auf Null und du kannst dann nichts mehr einlegen, weil der Teilwert eben Null ist und damit ist auch kein Aufwand betrieblich möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Liste der Einzelteile machen, realistischen Wert ansetzen, Aufwand einbuchen.

    Und welcher wäre das?


    Wo genau ist das Problem? Soll der Prüfer das in 8 Jahren oder das Finanzamt bei der Steuererklärung bemängeln.

    Genau das kann passieren. Da gibt es so kleine stichpunkthafte Notizen. Und dann heißt es irgendwann, da gibt dies, das und jenes, was machen wir denn da?


    Worüber wird hier geredet? 20-50€ Aufwand?

    Und für den Betrag würdest Du Diskussionen oder Probleme riskieren?


    Wir betonen hier immer wieder, dass wir Tipps für Laien oder unerfahrene User geben, die nach Recht und Gesetz bestand haben und ihnen eben keine Probleme und Rückfragen einbringen. Wie soll der steuerlich unbedarfte User denn da argumentieren?


  • Naja, ein Wiederbeschaffungswert oder Zeitweit wäre wohl nicht verkehrt. Wer will das denn abstreiten. Irgendwoher müssen Materialen denn herkommen, wenn Sie denn bpsw. nicht in den vorhergegangen Rechnungen wiederzufinden sind.


    Wir nennen es Oberbedenkenträgerei. Es ist nämlich alles andere als unternehmerisch gedacht. Hier geht es daraum, stets 101% korrekt zu sein, frei von jegweden Risiko, egal wie klein - wenn es denn überhaupt eines darstellt, und die Selbstdarstellung einer Scheinheiligen-Kuh. Wir haben aber nichts zu verschenken. Das Finanzamt schenkt uns auch nichts.


    Dann gibt es dort eben "dies" und "jenes". Wichtig ist doch eine möglichst stichhaltige Dokumentation aufzubauen, mit Nachweisen, in einer Form, die auch nach Jahren noch nachvollzogen werden kann. Rückfragen sind Rückfragen. Das sind keine Probleme. Wenn irgendwas für betriebliche Zwecke eingebracht worden ist, dann ist es doch auch nur gerecht dies in Zahlen auszudrücken.


    Wir erfinden keine Leistungen und erstellen darüber Scheinrechnungen. Sollte dies einmalig in der Bücher so stehen mit 50€ - mein Gott. Ist das sicherlich nichts wildes. Anders sieht aus, wenn die gesamte Aufwandseite einer Buchführung aus Eigenbelegen besteht.

    • Offizieller Beitrag

    Wir nennen es Oberbedenkenträgerei. Es ist nämlich alles andere als unternehmerisch gedacht.

    EStG, UStG und Anwendungsvorschriften sind auch nicht für unternehmerisches Denken geschaffen worden.


    Hier geht es darum, stets 101% korrekt zu sein, ... .

    Genau darum geht es in einem Userforum. Was Ihr in Eurer Praxis macht, habt Ihr ggf. selber durchzustehen. Und wer hilft einem User, der aufgrund zu großzügiger Auslegung der Vorschriften sich dann ggf. rechtfertigen muss?


    Wir haben aber nichts zu verschenken. Das Finanzamt schenkt uns auch nichts.

    Ein tolles Argument. Noch nie erlebt, dass das FA Euch etwas schenkt, indem es vielleicht Fehler von Eurer Seite zu Euren Gunsten berichtigt?


    Wir erfinden keine Leistungen und erstellen darüber Scheinrechnungen. Sollte dies einmalig in der Bücher so stehen mit 50€ - mein Gott. Ist das sicherlich nichts wildes. Anders sieht aus, wenn die gesamte Aufwandseite einer Buchführung aus Eigenbelegen besteht.

    Und weiß man, wie es bei jemandem, der hier postet, letztlich in der Buchführung und im Belegnachweis aussieht? Nein, das wissen wir eben nicht. Und genau deshalb kann und darf man hier eben auch nur 100% belastbare "Tipps" geben.


    Und jetzt bin ich hier raus. Meine Meinung ist bekannt und für den TE nachlesbar. Und gerne darfst Du dem TE dann auch später bei etwaigen Problemen behilflich sein.

  • Sorry, aber wenn ich PaGo richtig verstehe, will er neue Teile kaufen und die alten (von Ihm irgendwann privat und ohne Aufwand für die Firma eingebrachten) Kabel etc. ersetzen. Also geht es in erster Linie um die Anschaffungskosten, die dann je nach Höhe abgeschrieben oder sofort als Aufwand abgesetzt werden können. Fraglich ist evtl. noch, ob Netzwerkkabel für sich ein Wirtschaftsgut sind, oder ob alles zusammengefasst werden muss...

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    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Vielen Dank schon einmal für Eure Mühe.


    Ich habe ein häusliches Arbeitszimmer und will den Schreibtisch neu verkabeln. Die Steckdosenleisten und Netzwerkkabel die aktuell vorhanden sind, sind alle aus Privatbesitz und etliche Jahre alt.


    Kabelbinder und Klettbänder würde ich als Verbrauchsmaterialien ansehen. Ist das (noch) Büobedarf?


    Kosten netto für alles sehe ich bei 50-100€ für alles. Wenn ich mir überlege wie lange ich schon gesucht habe und wie viel Zeit Ihr schon investiert habt, frage ich mich ob ich es nicht Privat kaufe und lieber mehr Stunden für die Kunden arbeite und abrechne. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das alte vorhandene interessiert doch insoweit wertmäßig gar nicht mehr. Abgeschrieben, nichts mehr wert und wird entsorgt. Und ob die dann neu mit Rechnung angeschafften Netzwerkkabel, Steckdosenleisten, Kabelbinder etc. dann über Bürobedarf, Reparatur oder sonst etwas laufen, ist dem FA ziemlich egal, sofern die Kaufbelege vorliegen und es wertmäßig richtig gebucht wird.