Unfallversicherung für Kinder steuerlich absetzen

  • Ich hätte eine Frage zum Thema Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen, insbesondere zu einer Privaten Unfallversicherung für meine Kinder (10 und 4 Jahre alt und Kindergeldberechtigt).


    Ich habe für meine beide Kinder eine Unfallversicherung auf meinen Namen abgeschlossen.

    Diese kann ich ja als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.


    Bei mir selbst wirkt sich das nicht konkret aus, da ich Angestellter und Sozialversicherungspflichtig bin und dadurch der absetzbare Betrag bereits ausgeschöpft ist.


    Wenn ich bei der Eingabe im "Wiso-Steuer-Sparbuch" unter "Zuordnung" meine Ehefrau eingebe, wirkt sich der Beitrag steuerlich aus,

    da Sie als Beamte nicht sozialversicherungspflichtig ist und somit der Höchstbeitrag für die Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist.


    Nun meine Frage dazu:

    Bisher bin ich "Versicherungsnehmer" meine Kinder jeweils "Versicherte Person".

    Kann ich den Beitrag, der von unserem gemeinsamen Girokonto gezahlt wird, einfach mit "Zuordnung bei meiner Frau" eintragen

    oder müsste Sie dazu offiziell "Versicherungsnehmer" sein?