Hallo liebe Forengemeinde,
ich stehe gerade vor folgendem Problem bei meiner Steuererklärung für 2016.
Hier arbeite ich mit Wiso Steuer Start und nicht dem Sparbuch - ist aber für die Frage irrelevant.
Und zwar habe ich in 2016 eine hohe Summe an Nachzahlung für mehrere Kalenderjahre erhalten, da Rechtsstreit gegen Frühpensionierung gewonnen.
Mal ganz abgesehen davon, dass das LBV dann verpennt hat, das auch so in der Jahreslohnsteuerbescheinigung einzutragen (haben alles aufs normale Brutto gepackt), stehe ich nun vor dem Problem, dass ich Kosten des Rechtsstreits eigentlich als Werbungskosten dieser Entschädigung zuordnen müsste.
Daraus ergeben sich direkt 2 Probleme:
1. Da ich ja die "falschen" Daten der Jahreslohnsteuerbescheinigung erstmal übernehmen muss, bietet mir das Programm den Eintrag der Werbungskosten unter "Entschädigungen" gar nicht erst an
Das Finanzamt hat von mir jedoch bereits vorab eine Erläuterung und schriftliche Bestätigung des LBV über die Summe der "Entschädigung" eingereicht bekommen - weiß also bescheid und kann dann selbst prüfen, ob Fünftel-Regelung sinnvoll ist.
Doch nun zu Problem Nr. 2:
Unabhängig von diesem ganzen Schlamassel weiß ich nicht, wie ich die Anwaltskosten anzugeben habe. Denn die Entschädigung wurde 2016 gezahlt, aber die letzte große Kostennote erfolgte erst 2017 und wurde daher auch erst 2017 beglichen. Wird in diesem Fall das Abfluss-Prinzip verlassen und es erfolgt ein Vortrag von 2017 in die Erklärung für 2016 unter "Werbungskosten für Entschädigung"? Und in diesem Zusammenhang: Die Kosten des Rechtsstreit, die diesbezüglich bereits 2014 & 2015 angefallen waren, habe ich auch bereits dort unter den "normalen" Werbungskosten geltend gemacht, da ja noch keine Entschädigung zugeflossen war. War das nun falsch, nachteilig oder egal?
Mein Plan ist nämlich, dem Finanzamt jetzt nochmal zusätzlich einen Ausdruck im Papierformat als Muster zukommen zu lassen, in dem ich die Einträge in WiSO korrekt (also so als hätte das LBV mir direkt eine korrekte Jahreslohnsteuerbescheinigung ausgestellt) eintrage. Dann kann ich auch die Werbungskosten für die Entschädigung ins Programm eintragen. Ich müsste eben nur wissen, ob ich dafür die Kosten des Rechtsstreit, die erst 2017 gezahlt wurden, dann jetzt bereits in der richtigen Rubrik eintragen darf/kann/muss oder diese dann erst mit der Erklärung für 2017 eingetragen werden. Dann habe ich aber keinen Entschädigungsposten mehr, dem ich sie zuordnen könnte und müsste sie wieder "normal" unter Werbungskosten eintragen.
Habe ich mich irgendwie verständlich gemacht?