Die Eingabemaske solle dafür wohl so aussehen...
https://www.buhl.de/wiso-softw…chment/22510-verlust-jpg/
Nein, keinesfalls. Die Alternative blättert auf bei der Maske, in der Du auch die Einkünfte aus privaten Spekulationsgeschäften einträgst. Passiert dies nicht, hast Du verrechenbare andere Einkünfte eingetragen und müsstest einmal in der Steuerberechnung nebst Erläuterungen hineinschauen.
Hab ich es richtig verstanden, dass ich hierbei also gar nichts machen soll (außer den Verlustrücktrag auf die Höhe des Gewinns von 2017 zu begrenzen, wenn Wiso Steuersparbuch mich lässt) ...
genau
..... und der Verlustvortrag (mit dem Restbetrag) für 2019 wird vom Finanzamt automatisch berechnet?
Berechnet und festgestellt wird alles automatisch. Damit Deine Berechnung der 2019er Erklärung mit der Programmversion 2020 dann stimmt, solltest Du den gesondert festgestellten verbleiben Verlustvortrag dann als Vortrag auch eintragen (dieselbe Maske wie die Begrenzung -> siehe Screen).