Hallo,
ich betreibe neben meinem Hauptberuf als Angestellter noch ein Nebengewerbe.
Ich muss nun für das Jahr 2018 eine Umsatzsteuererklärung machen.
Eine Voranmeldung habe ich nicht gemacht da Vorauszahlungen von Bertrag X im Vierteljahr mache.
Dieser Bertrag X wurde vom FA in meienr Einkommesteuererklärung festgelegt.
Mein Steuerkonto ist das Firmenkonto und hier meine Vorauszahlung und auch meine Einkommensteuer abgebucht.
Ich musste im Jahr 2018 einen Betrag X für meine Einkommensteuer an das FA zahlen da ich zu wenig Steuer entrichtet hatte.
Kann ich diesen ganz normal als Vorsteuer verbuchen ?