WISO Hausverwalter 2019: Heizkostenabrechnung für gemeinsam genutzten Wohnraum

  • Ich erstelle seit längerer Zeit die Heiz und Nebenkostenabrechnung mit WISO Hausverwalter.

    Nach einem Umbau im Haus ist ein neuer beheizter Raum entstanden, der von allem Mietparteien gemeinsam benutzt wird.


    Die HK Abrechnung für alle Parteien erfolgt über Ablesung von HKV Zählern für jede Wohnung,

    der neue Raum hat einen eigenen NKV Zähler erhalten.


    Wie kann ich den neuen Raum in die Nebenkostenabrechnung/Heizkostenabrechnung der einzelnen Wohnungen

    mit berücksichtigen?


    Würde mich über eine Hilfestellung freuen

  • Lt. Heizkostenverordnung gilt hier §4 (3) bzw. §6 (3), d.h. die Kosten werden aufgeteilt, wie das vereinbart wurde. Wir haben auch einen solchen Fall eines größeren Gemeinschaftsraums, und auf Grund der Teilungserklärung teilen sich die Kosten nach den Anteilen auf, die die Eigentümer tragen, wenn nichts abweichendes vereinbart ist (WEG-Anteil). In der Regel sind das Miteigentumsanteile.

    Übrigens kann der Hausverwalter damit umgehen: Du kannst auch Wärmezähler als Allgemeinzähler anlegen und per Umlageschlüssel die Kosten verteilen.

    Siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__6.html

  • Ich möchte auch einn Allgemeinzähler als HKV Zählr anlegen.


    Nur lässt das Programm dies mit folgender Fehlermeldung nicht zu.


    ------------

    Sie haben als Umlageschlüssel HKV-Zähler ausgewählt, aber unter Angaben zur Berrechnung nicht angegeben, das es sich um einen HKV Zähler handelt.

    ------------


    Das Problem ist nur das ich das beim Allgemeinzähler nicht einstellen kann ?:/

  • Sie haben als Umlageschlüssel HKV-Zähler ausgewählt, aber unter Angaben zur Berrechnung nicht angegeben, das es sich um einen HKV Zähler handelt.

    Ich bezweifele zwar, dass ein HKV als Allgemeinzähler angelegt werden kann.


    Wenn du den Zähler anlegst, ist ein Feld zu öffnen, wo du angeben musst, ob es sich um einen HKV handelt, ob dieser zum Jahresanfang wieder auf 0 gesetzt wird.

    Erst dann kannst du überhaupt einen HKV anlegen. probiere es mal, sag Bescheid wenn es trotzdem nicht funktionieren sollte, oder auch, wenn es funktioniert hat.

  • Man könnte sich z.B. einen beheizten Gemeinschaftsraum vorstellen, bei dem die Eigentümer vereinbart haben, die Heizkosten nach MEA zu tragen. Nun muss noch ein HKV-Zähler angebracht sein, schon hätten wir so einen Fall, der durchaus praxisrelevant wäre.

    Technisch müsste mit Allgemeinzählern ungefähr das gleiche gehen wie mit Zählern, die in Wohneinheiten sind, nur dass die Anteile eben nochmal nach Schlüssel x verteilt werden.

  • Wenn du den Zähler anlegst, ist ein Feld zu öffnen, wo du angeben musst, ob es sich um einen HKV handelt, ob dieser zum Jahresanfang wieder auf 0 gesetzt wird.

    Erst dann kannst du überhaupt einen HKV anlegen. probiere es mal, sag Bescheid wenn es trotzdem nicht funktionieren sollte, oder auch, wenn es funktioniert hat.

    Das Problem hierbei ist, das man zwar als Umlageschlüssel beim Allgemeinzähler HKV wählen kann, nur eben die Felder wie von Dir beschrieben nicht vorhanden sind... :(

    Version 13.06


    Bitte Bestätigung falls das bei Dir funktioniert...


    Problem:


    Es handelt sich um ein Haus mit Einliegerwohnung und einer zentralen ÖlHeizung

    Der Strom der Heizungsanlage wird über einen Zwischenzähler nach dem Hauptzähler von Wohnung 1 gezählt. Wohnung 2 hat einen separaten Hauptzähler


    Da der Strom auf beide Wohnungen verteilt werden muss halt meine Idee mit dem Allgemeinzähler nach HKV.

  • Da der Strom auf beide Wohnungen verteilt werden muss halt meine Idee mit dem Allgemeinzähler nach HKV

    Oha, hier läuft einiges falsch.


    Ich dachte, du wolltest einen HKV (Heizkostenverteiler, der NUR Einheiten misst) als Allgemeinzähler einsetzen.


    Jetzt meinst du aber einen Stromzähler. Und dieser wird nach der Einheit kWh abgerechnet.


    So wie ich es sehe, wird der Betriebsstom über einen separaten Stromzähler gemessen, das ist schon mal gut. Da du den Strom nicht mittels Zähler berechnen musst würde die Abrechnung wie folgt vorgenommen.

    Die Verbrauchskosten für den Zähler setze ich als Beispiel auf eine Summe von € 100,-. Diese Kosten werden mittels einem Konto, ich lege dafür unter 4502 ein neues Konto an mit der Umlageart Heizung und dort für Heizung und Warmwasser. Diese Kosten werden dann in die Heizkostenabrechnung, wo sie ja hingehören, eingerechnet und nach dem Heizbedarf umgelegt.


    Ist das bisher richtig, wie ich dein Problem verstanden habe? Wenn ja würde ein weiterer Schritt notwendig. Da können wir morgen mal drüber reden.

  • Da der Strom auf beide Wohnungen verteilt werden muss halt meine Idee mit dem Allgemeinzähler nach HKV.

    Wenn ich es richtig sehe, ist das so korrekt was ich gestern Avbend noch kurz erwähnt habe. Aufgrund deiner Konsteallation der Stromabnahme bzw. Berechnung gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:


    Die Kosten in die Heizkostenabrechnung - was ja sinnvoll ist - einrechnen. Dazu wie oben angedeutet:

    Unter Gebäude > Umlagekonten und Feststellung der Verteilung > Konto 4505 "Betriebsstrom Heizung" anlegen, bei Grunddaten und Kategorie "Heizkosten / Warmwasser (Aufteilung)" auswählen.

    Die angefallenen Kosten dann auf diesem Konto buchen, mehr brauchst du nicht zu machen, eigentlich. Denn jetzt würde der Mieter, von dem der Strom abfließt doppelt bezahlen. Daher musst du dies untereinander klären bzw. mittels Ergänzung zum Mietvertrag festlegen, wie die Abwicklung vorgenommen werden soll.


    Die 2. Möglichkeit, weil du es auf die einezelnen Parteien umlegen willst, wäre folgender Weg.


    Wieder ein Konto wie z. B. 4082 "Betriebsstrom Heizung" anlegen, der Umlageschlüssel auf Einheit setzen.

    Dann unter Wohnungen die beiden nacheinander aufrufen und bei "Anteile der Wohnung / Einheit an den Umlageschlüssel" bei EINHEIT jeweils eine 1 eingeben. Dies bei beiden WE.


    Wenn du jetzt die berechneten Stromkosten auf Konto 4082 buchst, würde bei der Abrechnung jeweils die Hälfte der Gesamtstromkosten Heizung aufgeteilt.

    Auch diese Regelung sollte mit einer Ergänzung zum Mietvertrag abgezeichnet werden.


    Bei Fragen, melde dich.

  • Die angefallenen Kosten dann auf diesem Konto buchen, mehr brauchst du nicht zu machen, eigentlich. Denn jetzt würde der Mieter, von dem der Strom abfließt doppelt bezahlen. Daher musst du dies untereinander klären bzw. mittels Ergänzung zum Mietvertrag festlegen, wie die Abwicklung vorgenommen werden soll.

    soweit war ich auch schon mal, nur wie von Dir erwähnt wird halt der Stom nicht von dem anderen Zähle abgezogen.


    Außerdem wäre es keine Erleichterung da ich die Kosten ja auch per Hand ausrechnen muss. (Bekomme für einen Zwischenzählerja keine separate Rechnung)

    Das sollte das Programm überehmen sonst kann ich gleich Excel benutzen.


    Den Verbrauch jeweils per Einheit zu verteilen ist keine Alternative, da dieser eben nach Verbrauch mit in die Heizkostenabrechnung gehört.


    Schade das es hier im Hausverwalter keine Möglichkeit gibt den Betriebststrom der Heizung vernünftig über einen Zähler abzurechnen.

  • Das sollte das Programm überehmen sonst kann ich gleich Excel benutzen.

    Das sehe ich doch etwas anders, ich brauche kein Excel um folgende Rechnung zu machen:


    Beispiel:

    Gesamtstromkosten 800,- gesamte kWh 3000

    Verbrauch Betriebsstrom 500 kWh

    Kosten Betriebsstrom (800x500/3000) =€133,33 und die z.B. in Konto 4505, fertig.


    Dir sollte bewußt sein, dass kein Wohnungsstrom in die Nebenkostenabrechnung gehört, also auch kein Stromzähler, das nur am Rand vermerkt.


    Du wirst es aber schaffen!

  • Das sehe ich doch nun etwas anders....


    wie auch in diesem Thread erwähnt :


    " Ordentliche Abrechnung von Allgemeinstrom und Betriebsstrom Heizung "


    klar kann ich das mit dem Taschenrechner ausrechnen und auf das Konto buchen

    Nur hatte ich gedacht das es bei Wiso eineMöglickeit gibt das über Zähler einfacher zu machen.


    Für mich (und für viele andere mit Sicherheit auch) ist das Programm hier halt keine Hilfe.:(

  • Für mich (und für viele andere mit Sicherheit auch) ist das Programm hier halt keine Hilfe.

    Dazu muss jeder seine Entscheidung selbst treffen. So wie viele andere Anwender bin ich sehr zufrieden, kann viele Bereiche damit abdecken, die abzurechnen sind. Und das mit einem Programm in der Grundausstattung von rund € 50,- pro Jahr. Vielleicht wäre für dich das von SAP dann wohl ideal, wenn du es dir leisten kannst bzw. für deine 2 Wohneinheiten überhaupt brauchst.


    Aber nocheinmal zu deinen Stromkosten. Ich hatte es erwähnt, dass ein Wohnungsstrom nicht zu den 16 Betriebskostenarten zählt und daher nichts in der NK zu suchen hat, ansonsten wäre deine Abrechnung ungültig und angreifbar.

    In der Regel wird der Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom als eine Kostenposition gebucht, der Verteilerschlüssel ist meistens die Wohnfläche, kann aber, wenn es nach PxT z.B. verteilt würde, auch damit abgerechnet werden. Eine andere Umlage sehe sicherlich nicht nur ich als unlogisch.

    Beim Heizungsstrom, da wird auch nur die Summe eingetragen, die dafür anfällt. Was ist bei den vielen Objekten, wo es weder einen separaten Zähler für den Beleuchtungs- noch für den Heizstrom gibt?

    Sicherlich bist du informiert, dass man dann die Kosten auf einen anderen Weg ermitteln kann und muss, halt ohne Zähler. Wie würdest du das denn dann berechnen.


    In Kleinanzeigen werden Exceltabellen für die Abrechnung angeboten, kosten teilweise um einiges mehr als der Verwalter, sieh dir das doch mal an, vielleicht hilft dir dies weiter....oder sicherlich auch nicht.


    Mir und vielen anderen die sich hier tummeln, ist das Programm sehr hilfreich.

  • Anscheinen bist Du ja bestens über sämtliche unserer Mietobjekte informiert....


    Ich habe auch nicht über eine Rechtsbelehrung gefragt, da kümmern sich andere drum....


    Mein Aussage ist lediglich das das Programm mir hier wie vielen anderen nicht hilft.


    Es wäre, und ich denke das ich da nicht der einzige bin, wünschenswert wenn man einen Zähler für

    den Strom der Heizungsanlage anlegen könnte.


    Wenn das Programm das nicht kann, kann es das halt nicht.


    Vielleicht wäre für dich das von SAP dann wohl ideal, wenn du es dir leisten kannst bzw. für deine 2 Wohneinheiten überhaupt brauchst.

    Sehe ich mal als Scherz und noch dazu komplett überflüssig !

  • Sehe ich mal als Scherz und noch dazu komplett überflüssig

    Das stimmt, aber das soll auch einmal erlaubt sein.


    Ich denke, dass das was abbildbar ist, vom Verwalter sehr gut darzustellen ist.


    irgendwann wird es eine Situation geben, wo der Verwalter da nicht eingesetzt werden kann. Ein Beispiel: ich habe ein Objekt mit 6 Etagenheizungen, 3 Wohneinheiten haben eine gemeinsame Gasheizung udn im Anbau ebenfalls 3 WE mit einer eigenen Gasheizung. Das kann man mit dem Verwalter nicht abrechnen.

    Daher habe ich für jede dieser 3 Einheiten eine eigene Abrechnung gemacht. Und hier habe ich eine Exceltabelle erstellt und alle Kosten wie Grundsteuer usw. verteilt und diese dann gebucht.


    Aber das ist auch bei mir die einzige Einheit, wo es nicht ging. Ob das bei SAP udn Co. geht, will ich auch nicht wissen, denn da gehe ich auf meine Berechnungsmethode zurück.


    Also Kopf hoch und versuche es doch wenigstens einmal:thumbup: