Ein Hallo in die Runde,
ich bin dieses Jahr neben meiner hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit 8 Monate in einer Festanstellung gewesen. Nun geht es mir um die Abrechnung des Firmenwagens den ich natürlich auch auf dem Weg zur Arbeit genutzt hatte. Da sind auf Grund der Entfernung eine Menge Kilometer zusammen gekommen. Ich habe das immer bisher über eine automatische Excel Tabelle gemacht. Ich führe ein Fahrtenbuch wo ich exakt alles dokumentiere. Mir geht es vor allem darum, wie und ob ich die 0,30Cent pro einfachen gefahren Kilometer noch steuerlich geltend machen kann oder ob dies schon über die in meiner Berechnung entstandene (nicht abziehbare Betriebsausgabe) abgegolten ist bzw. wie dieser Betrag verbucht werden muß.
Hier die zu Grunde liegenden Daten:
Gesamtfahrleistung (km): 8148
davon Privatfahrten (km): 536 6,58%
davon Fahrten Wohnung-Betrieb (km): 3574 0,00%
Anzahl Fahrten Wohnung-Betrieb: 44
Kostenaufstellung (€)
a) vorsteuerfreie Kosten
Versicherung: 387EUR
KFZ-Steuer: 44,00
Garagenmiete (ust-frei): 300EUR
Gesamt vorsteuerfrei (€): 731.00EUR
b) vorsteuerbelastete Kosten (netto)
Treibstoff, Öl: 539,54EUR
Inspektion, Wartung, Reifen: 59,35EUR
Gesamt vorsteuerbelastet (€): 598,89
Gesamtfahrleistung (km): 8148
davon Privatfahrten (km): 536
davon Fahrten Wohnung-Betrieb (km): 3574
Anzahl Fahrten Wohnung-Betrieb: 44
Kosten/km Gesamtkosten: 1329,89
0,16 Private Nutzung inkl. anteilige Ust 19% 94,97
Fahrten Wohnung/Betrieb: 583,34
Soll Haben
Privatentnahme/Unentgelt. Wertabgabe: 94,97
Entnahme sonst. Leist. ohne Ust
48,09EUR (Buchung: 8924 an 1880)
Entnahme sonst. Leist. mit Ust¹
46,88EUR (Buchung: 8921 an 1880)
¹ Automatikkonto,in diesem Wert sind 7,49 € Umsatzsteuer enthalten. (Fahrtenbuchmethode)
Der Wert für die Nutzung des PKWs zwischen Wohnung und
Büro muss außerbilanziell hinzugerechnet werden
(nichtabziehbare Betriebsausgabe) 583,34 (€ )
Rein vom Wert, könnten die 583.34EUR der Wert: 44 einfache Fahrten a 0,30EUR sein, da der durchschnittliche Anfahrtsweg 43km beträgt. Allerdings habe ich auch oft nach Arbeit noch eine Geschäftsfahrt getätigt, so das es an den betreffenden Tagen quasi nur eine Hinfahrt zur Arbeit aber keine Rückfahrt in dem Sinne gab.
Meine Frage nun wie gesagt, wie soll oder muß ich den Anteil der Fahrten von und zur Arbeit verbuchen?? Die beiden Werte, so wie jedes Jahr, an des betreffende Konto buchen und das wars? Oder noch mal die Kilometer der einfachen Fahrten zur Arbeit berechnen und dann extra über die Werbungskosten geltend machen?
Vielen Dank schon mal für ein paar sachliche Hinweise