Konsolidierte USt. Voranmeldung und Ausgleich bei zwei EÜRs

  • Hallo zusammen,


    ich erstelle zwei EÜR, einmal für meine freiberufliche Tätigkeit und einmal für ein Gewerbe.

    Die USt. Voranmeldungen erstelle ich konsolidiert (zusammengefasst), da dies so gefordert ist.

    Ich habe nun die zusammengefasst wirklich bezahlte USt. immer über die EÜR der freiberuflichen Tätigkeit gebucht und bisher noch nichts über die gewerbliche EÜR.

    Konkret ist es so, dass das Gewerbe leichten Verlust gemacht hat (insgesamt etwas USt. Erstattung) und die freiberufliche Tätigkeit Gewinn. Also tatsächlich habe ich für die freiberufliche Tätigkeit ja nun etwas zu wenig USt. bezahlt, da dies mit dem Gewerbe verrechnet wurde.

    Wie kann ich nun die Verteilung am Jahresende wieder auflösen? Oder ist das gar nicht nötig und das Finanzamt verrechnet beide Ust.-Erklärungen miteinander?


    Vielen Dank!

    Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich nun die Verteilung am Jahresende wieder auflösen? Oder ist das gar nicht nötig und das Finanzamt verrechnet beide Ust.-Erklärungen miteinander?

    Du gibst doch für Dein gesamtes Unternehmen nur eine USt-Erklärung ab, ebenso wie Du bisher doch auch nur eine zusammengefasste USt-VA zum jeweiligen Fälligkeitstermin abgegeben hast. Und wie sich die Beträge zusammensetzen, ist Dir doch aus den offensichtlich für die Betriebe getrennt geführten EÜRs bekannt.

  • Wie kann ich nun die Verteilung am Jahresende wieder auflösen? Oder ist das gar nicht nötig und das Finanzamt verrechnet beide Ust.-Erklärungen miteinander?

    Du gibst doch für Dein gesamtes Unternehmen nur eine USt-Erklärung ab, ebenso wie Du bisher doch auch nur eine zusammengefasste USt-VA zum jeweiligen Fälligkeitstermin abgegeben hast. Und wie sich die Beträge zusammensetzen, ist Dir doch aus den offensichtlich für die Betriebe getrennt geführten EÜRs bekannt.

    Danke - sorry, habe ich komisch formuliert. Ich gebe natürlich nur eine Umsatzsteuererklärung ab, ja. Und ich weiß auch, wie die Aufteilung zwischen den beiden EÜRs ist.

    Aber muss ich in den einzelnen EÜRs die Umsatzsteuer untereinander irgendwie ausgleichen und wenn ja wie? Ohne Ausgleich ist es ja für die einzelne EÜR gesehen nicht wirklich korrekt.


    Viele Grüße

    Oliver

  • Die Zahllast der UStE ergibt sich doch aus der Überzahlung in der einen Tätigkeit und der Zahllast in der anderen. Geringe Abweichungen im Centbereich buchst du dort, wo abgegeben wurde. Du musst in beiden EÜR den errechneten Betrag (bereinigt um die Centdifferenzen) eingeben.

  • Die Zahllast der UStE ergibt sich doch aus der Überzahlung in der einen Tätigkeit und der Zahllast in der anderen. Geringe Abweichungen im Centbereich buchst du dort, wo abgegeben wurde. Du musst in beiden EÜR den errechneten Betrag (bereinigt um die Centdifferenzen) eingeben.

    Ja, aber wie? Sorry, vielleicht habe ich da gerade einfach ein Brett vor dem Kopf...

    Das Gewerbe hat ja eine negative USt.-Bilanz, bekommt also insgesamt eine Erstattung. Bezahlt wurde immer komplett über die freiberufliche Tätigkeit, also fehlt da jetzt der Betrag, den das Gewerbe als Vorsteuer erstattet bekommen hat.

    Buche ich nun also die Differenz bei der Freiberuflichkeit als Ausgabe und beim Gewerbe als Einnahme auf das Konto 1780?

    • Offizieller Beitrag

    Bezahlt wurde immer komplett über die freiberufliche Tätigkeit, also fehlt da jetzt der Betrag, den das Gewerbe als Vorsteuer erstattet bekommen hat.

    Aber das war doch bei getrennter Buchführung für die Betriebe auch schon aufzuteilen. ?(

  • Du bekommst in der freiberuflichen Tätigkeit doch auch eine UStE ausgedruckt - dort steht in Vorauszahlungen wahrscheinlich dann "Null". Also ist die errechnete Überzahlung dann die Rückzahlung, die im nächsten Jahr als Einnahme gebucht wird über 1790.

    • Offizieller Beitrag

    OK, denke jetzt hab ich's kapiert. Ich hätte die Buchungen halt während des Jahres schon aufteilen müssen.

    Ja, es ist jede Erstattung des FA bzw. jede Zahlung an das FA aufzuteilen bzw. zuzuordnen.


    Danke!

    gerne :)