Hallo zusammen,
Ich verwalte seit letztem Jahr eine WEG mit 16 Einheiten.
Dieses Jahr wurde der Hausgeld- Dauerauftrag von 2 Eigentümern für Januar 2019 schon am 31.12.18 auf dem Konto gut geschrieben.
Reicht es hier aus, den Gültigkeitszeitraum auf Januar zu setzen, damit die Zahlung nicht in der Abrechnung 2018 einfließt?
Oder muss ich dafür die Zahlungen genauso abgrenzen wie die Rechnungen der Strom-/ Wasserversorger?
Allerdings würde dies dann bedeuten, dass der offene Posten nicht bedient wird und es pro Eigentümer auf 4 Buchungen (2x Hausgeld+ 2x Rücklagen) hinausläuft.
Wie macht man dies korrekt?
Kann mir dies jemand erklären?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Jasmin