Privatentnahme durch Eigentümer am Allgemeinstrom

  • Hallo liebes Forum


    Wie kann ich eine Privatentnahme am Allgemeinstrom von einem Miteigentümer durch die Verwendung eines Gefrierschrankes im Keller richtig verbucht werden? (Es gibt insgesamt 2 Eigentümer)

    Es soll dazu ein Pauschalbetrag von 75,-€ je Jahr vom Eigentümer auf dessen Abrechnung ausgewiesen und belastet werden. Es wird der Standardkontenrahmen verwendet.

  • Wie kann ich eine Privatentnahme am Allgemeinstrom von einem Miteigentümer durch die Verwendung eines Gefrierschrankes im Keller richtig verbucht werden? (Es gibt insgesamt 2 Eigentümer)

    Stromkosten für Kühlschränke z. B. dürfen nicht in die Nebenkostenabrechnung eingerechnet werden, da sie nicht zu den Betriebskostenarten gehören.


    Du kannst aber folgenden Weg machen:


    Unter Stammdaten > Gebäude > Umlagekonnten (letzter Punkt unten) ein neues Konto z. B. 4082 mit Text Stromkosten für Gefrierschränke einrichten. Dies als umlagefähig einstellen, dann den Umlageschlüssel "Betrag" nehmen.

    Jetzt die Kosten unter Konto 4082 als Gesamtsumme buchen.

    Wenn du dann die Buchungsmaske schließt, öffnet sich eine Übersicht, dort sind dann die Stromkosten auf die Wohneinheiten entsprechend zu verteilen.

    Wenn du dann die Abrechnung erstellst wird ein zusätzliche Rechnung NUR für diese Position erstellt. Damit hast du diese Kosten korrekt verbucht.

  • Wie von errjot vorgeschlagen, könntest Du ein zusätzliches Konto einrichten und nach Betrag abrechnen. Allerdings würde ich das Konto auf keinen Fall als umlagefähig definieren, denn sonst würden diese Kosten auch auf Mieter umgelegt werden (falls Du mal Nebenkostenabrechnungen erstellst, man weiß ja nie). Das ist für mich sachlich falsch, denn die Kühlschrank-Stromkosten sind ja gerade keine Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung und daher nicht umlagefähig. Sie werden nur auf die Eigentümer verteilt.


    Nun stellt sich die Frage, wie Du den Allgemeinstrom richtig abrechnest. Ich würde folgendes vorschlagen:


    1. Du buchst die Versorger-Rechnung für Allgemeinstrom ganz normal in voller Höhe auf das entsprechende Umlagekonto.

    2. Du erfasst pro Jahr eine Ausgaberückerstattung auf das im vorigen Schritt genutzte Konto auf ein Verrechnungskonto mit dem Betrag in Höhe der Stromkosten für die Kühlschränke.

    3. Mit gleichem Buchungsdatum (und Gültigkeitszeitraum) wie im zweiten Schritt erfasst Du eine Ausgabe auf das Konto für die Stromkosten Kühlschränke (z.B. 4082 wie o.a.), die über das im vorigen Schritt genutzte Verrechnungskonto beglichen wird. In Schritt 2 und 3 entstehen also zwei Buchungen, deren Gesamtsaldo für das Verrechnungskonto Null ergibt.

    4. Du gibst die Verteilung lt. Betrag für das o.a. Konto ein (wie von errjot beschrieben).


    Jetzt taucht in der Abrechnung der Allgemeinstrom als Allgemeinstrom auf und wird gemäß des allgemeinen Schlüssels weiter verteilt. Der feste Anteil für den Kühlschrankstrom ist in der Hausgeldabrechnung eine separate Position und wird anders verteilt.

    Das Vorgehen hat den Vorteil, dass die Eigentümer ohne separaten Ausweis der Aufteilung der Stromkosten beide Anteile in der Abrechnung sehen.

  • Zu 2. ) Wenn ich nur eine Ausgabe auf das Konto 4082 buche und es dem Eigentümer zuordne funktioniert es in der WEG-Abrechnung. Vielen Dank für eure Hilfe. :thumbsup: