Wärmepumpe Einliegerwohnung

  • Ich stehe leider gerade völlig auf dem Schlauch. Ich versuche meine Einliegerwohnung abzurechnen, insbesondere die Heizkosten. Was ich auch versuche, WISO Vermieter lässt mich die Sachlage nicht so eintragen, wie sie real ist.


    Folgende Problemstellung: EINE Wärmepumpe versorgt Haus und Einliegerwohnung mit Strom. Die Wärmepumpe hat zwei eigene Stromzähler (HT und NT). Außerdem hat jede Wohnung einen eigenen Wärmemengenzähler.


    Das Problem geht schon damit los, dass ich nur genau EINEN Wärmemengenzähler für die von der Wärmepumpe erzeugte Energie anlegen darf.

    Außerdem muss ich einen Stromzähler immer einer Wohnung zuordnen - ich will aber gerade BEIDE Wärmepumpenstromzähler jeweils dem gesamten Objekt zuordnen.


    Meine Idee war: Stromzähler eintragen, Rechnung hinterlegen, Wärmemengenzählerdaten eintragen, Abrechnung starten.


    Wo ist mein Denkfehler? Oder ist die Software hierzu einfach nicht in der Lage?

  • Ja, ich nutze "Vermieter", dies hat aber auch die Funktionalität von "EInliegerwohnung", d.h. Einliegerwohnungen sollen damit genau so funktionieren.


    Das PDF hatte ich auch schon gefunden, aber das passt alles überhaupt nicht. Die Wärmepumpen hat zwei eigene Zähler (HT und NT), da wird also nichts vom Hauptstrom abgezogen oder so.

  • Dann ist nur HT und NT aus der Rechnung zu entnehmen und kein Allgemeinzähler für die Wärmepumpe einzurichten.

    Das Beispiel ist von einem Hautzähler ausgegangen.

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    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Danke, meine Idee wäre, dann einen Summenzähler einzurichten, der als Unterzähler dann jeweils den HT- und NT-Zähler hat. Weiß nicht, ob das bei einer Wärmepumpe möglich ist, werde ich heute Abend mal ausprobieren.

  • Nein, warum Summenzähler die Rechnung weist doch den Verbrauch für HT und NT addiert in KWh und Kosten aus. Nur das sind die Verbrauchskosten.

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  • Bei mir sieht das so aus:

    Annahme:

    2000 kWh für 639,67 und

    Warmwasser 44 kWh

    Alle Verbräuche über Heizkostenverteiler


    Kann auch Wärmemengenzähler sein


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  • Hmm, also OHNE Zähler arbeiten und nur die Summe kWh/Kosten aus der Rechnung des Heizstromanbieters übernehmen?
    Ich werde heute Abend mal ein wenig damit rumspielen. Heizkostenabrechnung ist momentan noch etwas Neuland für mich. Nebenkostenabrechnung (für andere Vermietwohunngen war dagegen einfach).

  • Die Rechnung ist doch maßgebend.

    Das Problem geht schon damit los, dass ich nur genau EINEN Wärmemengenzähler für die von der Wärmepumpe erzeugte Energie anlegen darf.

    Es wird nur die mechanische Antriebsenergie berechnet. Die Umweltwärme kann nicht berechnet werden, wie auch zum Beispiel bei einer thermischen Solaranlage.

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  • So, danke, ich glaube ich hab's jetzt. Ich hab die beiden Zählerstände NT/HT einfach addiert und als Eneuerbare Energien-Zähler angelegt, ohne diesen hat er die Wärmepumpe überhaupt nicht abrechnen wollen. Die dazugehörige Rechnung habe ich dann der Wärmepumpe zugewiesen. Das scheint geklappt zu haben.


    Habe am Ende dann noch rausgefunden, dass nach §11 Abs. 3 Heizkostenverordnung diese bei Gebäuden, die überwiegend mit Wärmepumpen versorgt werden gar nicht angewendet werden braucht. D.h. ich kann demnach 100% von den Verbrauchskosten auf den Mieter anrechnen und muss nicht 30/70 auf Wohnfläche/Verbrauch rechnen.

  • muss nicht 30/70 auf Wohnfläche/Verbrauch rechnen.

    Das hat doch damit nichts zu tun.


    Natürlich werden 100% Brennstoffkosten (egal ob WP oder Gas) weiterberechnet. Nur müssen für die Kosten auch bestimmte Grundgebühren eingerechnet werden, was bei dir 30% Grundkosten und 70% Brennstoffkosten bedeutet. Was du da vorhast ist nicht erlaubt. Also lass die Einstellung 30/70 und gib alle Kosten ein, dann wird auch die Endabrechnung stimmen.

  • D.h. ich kann demnach 100% von den Verbrauchskosten auf den Mieter anrechnen .

    Dann möchte ich nicht bei Ihnen Mieter sein !!!

    Die Heizkostenverordnung sagt nur dazu, daß das indivuduell geregelt werden kann.

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  • Was ist daran unfair, wenn man genau den Anteil der verbrauchten Energie berechnet? Beispiel:


    Rechnung vom Energieversorger: 2000 kwH Strom für 400 EUR

    Wärmemengenzähler Mieter: 3000 kWH

    Wärmemengenzäher Hauptwohung: 6000 kwH


    Dann zahlt der Mieter 3000/9000 = 1/3 der insgesamt erzeugten Energie also 133,33 EUR von

    Was soll ich da an anderen Kosten eingeben außer der Abrechnung vom Energieversorger? Die Grundgebühren vom Zähler sind ja in der Gesamtrechnung des Energieversorgers enthalten und werden dann nach der obigen Rechnung auch genau zu 1/3 vom Mieter getragen.

    Oder andersrum gefragt: Was wäre an der 30/70-Aufteilung denn besser und warum? Wie gesagt: Es gibt nur die EINE Rechnung vom Energieversorger über den Wärmepumpenstrom fürs ganze Haus. Die Aufteilung mache ich prozentual über die einzelnen Wärmemengenzähler.


  • Die Aufteilung mache ich prozentual über die einzelnen Wärmemengenzähler.

    Das macht das Programm nach verbrauchten kWh.

    Im Programm können die Verbrauchskosten auch auf 100% und Grundkosten auf 0 % eingestellt werden.

    Ist nach Heizkostenverordnung möglich wenn Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m2 im Jahr oder

    mit Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme oder aus Wärmepumpen- oder Solaranlagen.

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    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Ja, das trifft sogar beides zu bei mir (< 15 kWh/m² UND Wärmepumpe). Die beiden Wärmemengenzähler sind jeweils bei der Einliegerwohnung bzw. der Hauptwohnung hinterlegt und die prozentuale Aufteilung der dahinter liegenden Stromrechung für die Wärmepumpe macht das Programm automatisch.

    Daher nochmal Danke für die Tipps.

  • Warum die ganze Rechnerei? Vermiete doch einfach "warm" mit Pauschale für die Nebenkosten und ersparst Dir damit die Nebenkostenabrechnung.

    Wir haben auch eine Wärmepumpe, eine PV-Anlage und nutzen den Strom selbst - so auch die Einliegerwohnung. Es gibt keinen Wärmemengenzähler, keinen getrennten Wasser- oder Stromzähler sondern eine Abrechnung nach qm und fertig. Beim Wasser teilen wir den Verbrauch durch die Anzahl der Personen und setzen dies ins Verhältnis zu den qm (Mieter nutzt den Garten mit). Dies und anderen Kostenfaktoren ergeben eine Nebenkostenpauschale. Selbst wenn der Mieter mal mehr heizt oder ein paar Kubikmeter mehr Wasser verbraucht...so what...Die Zeit, die ich mir für Abrechnung erspare, ist es allemal wert.

    Alles andere ist zu kompliziert und verursacht nur unnötige Kosten (Zählermiete, Ein- und Ausbau alle paar Jahre).


    Gruß

    Cristina

  • Ein Freund von mir hat mehrere Mehrfamilienhäuser - keine (!) Passivhäuser - und vermietet die alle mit einer Nebenkostenpauschale - seit über 20 Jahren und es gab deswegen noch nie Ärger. Er rechnet die Pauschale so, dass jeder einigermaßen fair davonkommt. Er spart sich damit die Nebenkostenberechnung und gibt seine Zeitersparnis als Bonus an seine Mieter weiter. Denn "Time is money" wie er sagt.