Funktionalität trotz Kündigung des Abos

  • Hallo,


    ich hab in den letzten Jahre WISO Steuer-Sparbuch immer in der jeweils aktuellsten Version per Abo bezogen. Das war auch sehr bequem, keine Frage. Allerdings habe ich mich letztes Jahr entschlossen, jeweils immer Sonderangebote für den Kauf zu nutzen (z.B. bei Amazon oder auch direkt bei Buhl), da diese doch nochmal einige Euro unter dem regulären Abo-Preis liegen können (für Steuer 2019 immerhin 30% weniger). Soweit ich verstehe, erklärt sich der Preis des Abos ja lediglich mit dem automatischen Bezug der Steuer-Software für das folgende Jahr und nicht mit der Erlaubnis der Benutzung der Software der Vorjahre.


    In den FAQs ist die Rede davon, daß im Falle einer Kündigung des laufenden Abos der volle Funktionsumfang bis zum Ende der aktuellen Nutzungsperiode gewährleistet ist. Ich finde aber nichts über konkrete Einschränkungen für die Zeit danach. Was geht dann nicht mehr? Kann ich nach Ablauf der Nutzungsperiode die von mir ja trotzdem per Einzelpreis erworbene Software nicht mehr vollständig nutzen? Kann ich z.B. eine Steuererklärung mit Steuer-Sparbuch 2018 im Jahr 2020 dann nicht mehr einreichen? Bekomme ich auch nach Ende der Nutzungsperiode noch Updates für das jeweilige Produkt?


    Beim Starten von Steuer-Sparbuch 2018 hab ich in den letzten Tagen keine Einschränkungen bemerkt, allerdings hab ich auch nur ein paar Zahlen nachgezogen, keine Steuererklärung eingereicht. Daß mir keine Updates für 2018 mehr angeboten werden, ließe sich ja auch damit erklären, daß die Software quasi ausgereift ist und eh keiner mehr dran arbeitet. Was wäre aber, wenn ich die Software mit der ursprünglichen Install-Datei installierte? Krieg ich für diesen Software-Stand dann keine Updates? Ich würde es gerade nur ungern selber testen... ;)


    Grüße,

    Mac

    • Offizieller Beitrag

    Hatte angenommen, hier lesen und antworten auch Buhl-Mitarbeiter - tun sie ja sicherlich auch.

    Aber nicht regelmäßig, sondern so wie sie vermutlich Zeit haben neben dem normalen Support. Ist ja primär ein Anwender-helfen-Anwender-Forum hier.

    Aber geht natürlich auch so. Danke!

    Gerne. Wäre toll, wenn Du die Antwort hier auch posten würdest, damit andere Anwender mit demselben Problem Bescheid wissen.

  • Ja, leider missverständlich ausgedrückt. Tut mir leid. "Für mich und meinen Nutzungsumfang" lag der Grund, das Abo weiterhin und zu diesem Preis zu beziehen, lediglich im automatischen Bezug der Steuer-Software des folgenden Jahres. Und (hoffentlich) NICHT darin, auch alte Versionen über ihren Nutzungszeitraum hinaus nutzen zu dürfen.

  • Nein, mit der Nutzung alter Versionen hat das nichts zu tun, zumal der Nutzungszeitraum ja meines Wissens nirgends von Buhl eingeschränkt ist. Die "natürliche" Nutzungsdauer (im Sinne von Abgabe der Steuererklärung) ergibt sich aus der Frist, wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist (4 Jahre).

  • Hier gehört's hin. ;) Die offizielle Antwort von Buhl.

    Zitat

    Grundsätzlich können Sie vier Jahre rückwirkend Ihre Erklärung erstellen. Solang ist auch von unserer Seite die Updates der Programme gewährleistet. Eine Einschränkung des Produktes nach Kündigung des Steuer-Spar-Vertrages haben Sie nicht. Sie können mit den älteren Programme auch die Erklärungen rückwirkend erstellen und haben somit keine Einschränkungen und den vollen Umfang der Software.


    Grüße,

    Mac