steuer:Abruf

  • Hallo,


    seit einigen Jahren nutze ich im Steuer-Sparbuch bereits den Abruf meiner Belege und auch des Steuerbescheids vom Finanzamt. Klappt auch alles prima.

    Seit, ich glaube, letztem oder vorletztem Jahr fällt mir immer der Menüpunkt steuer:Abruf prominent ins Auge. Meines Erachtens ist der unter diesem expliziten Namen noch nicht so lange ein Bestandteil von Steuer-Sparbuch, auch wenn der eigentliche Abruf schon länger angeboten wird.


    Ich hab auf wiederholtes Anraten des Programms dort dann auch mal auf den Antrag geklickt, obwohl ich den Abruf der Belege ja schon länger praktiziere. Die Software hat trotz des bereits getätigten Abrufs in allen Versionen (auch jeweils in der aktuellen) mir diese Option halt immer wieder vorgeschlagen - um nicht zu sagen, sie hat genervt. ;) Laut der Software ging dieser Antrag dann an das Finanzamt, das mir diesen Abruf ermöglichen sollte. Der Antrag blieb aber unbeantwortet - vielleicht deshalb, weil der Abruf ja schon lange aktiviert ist und genutzt wird. Letztlich lief der Antrag aus, was mir von Buhl auch mitgeteilt wurde.


    Auch in der aktuellen Version rät mir das Programm immer wieder, diese Option zu aktivieren. Ich hab immer nur die beiden Möglichkeiten: den vom Finanzamt versendeten Code einzugeben oder zu sagen, ich habe (noch) keine Codes erhalten. Nur wie rafft Steuer-Sparbuch, daß es meine Belege doch schon abrufen kann und das auch immer wieder erfolgreich tut? Auch ohne einen erneuten und erfolgreichen Antrag. Ich bekomme vom Finanzamt ja offenbar eh keinen Code (mehr) zugeschickt. Oder sind das zwei unterschiedliche Dinge - steuer:Abruf und der Abruf meiner Belege sowie am Ende dann auch der Abruf des Steuerbescheids?


    Grüße,

    Mac

    • Offizieller Beitrag

    Oder sind das zwei unterschiedliche Dinge - steuer:Abruf und der Abruf meiner Belege

    Ja, das sind unterschiedliche Dinge. Es gibt neben dem steuer:Abruf immer noch den "normalen" Belegabruf. Beim steuer:Abruf wird Buhl autorisiert, für Dich die Belege abzuholen. Diese können dann über das Buhl-Konto im steuer:Sparbuch abgerufen werden.

    Beim normalen Belegabruf holst Du die Belege direkt über die ELSTER-Schnittstelle bei der Finanzverwaltung ab.